1424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und effizientere Verfolgung von Menschenhändlern

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass die jetzigen Regelungen zur Bekämpfung von Menschenhandel unzureichend sind, um die effektive Verfolgung von Menschenhändlern zu gewährleisten. Es heißt, dass die Justiz nicht an die Täter herankommt, weil Opfer von Menschenhandel zu große Angst haben, auszusagen. Die Abschiebung einer jungen Nigerianerin im Jahr 2010, die ein Opfer von Zwangsprostitution war, mit der Polizei kooperierte und die Täter angezeigt hatte und, verdeutlicht, dass diese Angst auch berechtigt ist. Weil für das Aufenthaltsrecht der Opfer die Eröffnung eines Straf- oder Zivilrechtsverfahrens zwingende Voraussetzung ist und diese darauf aber nur bedingt Einfluss haben, ist es für die Opfer äußerst riskant gegen die Täter vorzugehen bzw. auszusagen. Denn da Menschenhändler mittlerweile international vernetzt agieren, müssen die Opfer bei Verlust des Aufenthaltstitels bzw. Abschiebung auch unmittelbar mit Vergeltungsmaßnahmen (Gewalt, Entführungen, Morddrohungen) der Menschenhändler rechnen. Auch die junge Nigerianerin, die trotz Kooperation mit der Polizei abgeschoben wurde, war gezwungen unterzutauchen, nachdem sie in ihrem Herkunftsland von den Menschenhändlern wieder aufgespürt und massiv bedroht worden war. Seit diesem Vorfall haben laut NGOs die Opfer verstärkt Angst mit den Behörden in Kontakt zu treten bzw. auszusagen, da sie im Falle der Abschiebung mit oft lebensgefährlichen Konsequenzen zu rechnen hätten. Das unsichere Aufenthaltsrecht von Opfern von Menschenhandel erschwert also den Opfern die Aussage, der Polizei umfassende Ermittlungen sowie ein Vorgehen gegen Menschenhändler und spielt letztlich den gewaltbereiten Menschenhändlern in die Hände. Um eine effiziente Verfolgung der Täter einerseits und einen ernstzunehmenden Opferschutz andererseits zu gewährleisten muss daher das Aufenthaltsrecht der Opfer verbessert werden.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Rudolf Plessl, Christine Marek, Gerald Grosz, Christian Lausch sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1665/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, dagegen: S, V, F, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                                       Franz Eßl                                                                      Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau