1431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 227/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwerhörigenarbeit in Österreich

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben ca. 1,5 Millionen Schwerhörige, aber nach wie vor wird ihre schwierige Lebenssituation in der Öffentlichkeit nicht anerkannt und vom Problemlösungsaspekt leider immer noch mit Gehörlosigkeit und Gebärdensprache gleichgesetzt.

Hören ist für den Menschen die wichtigste Sinnesbrücke und der Schlüssel für die Grundlage zur interpersonalen Kommunikation. Um für Schwerhörige dieses Defizit auszugleichen ist es wichtig, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Bernhard Vock, Dietmar Keck, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Ursula Haubner, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                                Johann Höfinger                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau