1437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Plans zum Abbau baulicher Barrieren für die vom BMLV genutzten Gebäude

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In § 8 Abs 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet sich der Bund, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Dazu war bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ein Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die vom Bund genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

Wie aus der Anfragebeantwortung 1069/AB XXIII. GP hervorgeht, ist das Bundesministerium für Landesverteidigung dieser Pflicht jedoch nicht nachgekommen, obwohl es dazu seit beinahe einem Jahr verpflichtet gewesen wäre. Als Grund für diese Säumigkeit hat der Bundesminister für Landesverteidigung die Tatsache angeführt, ‚dass sich das Bundesministerium für Landesverteidigung derzeit im Stadium der Strukturreform befindet und sowohl die Gliederung der Zentralstelle und ihrer unmittelbar nachgeordneten Dienststellen als auch deren zukünftige Dislokationen noch nicht abschließend feststehen.‘

Es ist allerdings nicht einzusehen, weshalb das BMLV als einziges Ressort dieser Rechtsvorschrift nicht nachkommt. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht auch keine Ausnahmen von dieser Norm vor. Daher hat das BMLV einen Etappenplan zu erstellen. Dieser Etappenplan soll auch eine konkrete Zeitplanung beinhalten, damit eine seriöse finanzielle Planung sichergestellt wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gerald Grosz und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines von der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 06

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau