1443 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1528/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO für blinde und stark seh­behinderte Menschen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auch blinde und stark sehbehinderte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, durch die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder durch Parken im Halteverbot kürzere Wegstrecken in Anspruch nehmen zu können. Denn durch eine Sehbehinderung ergibt sich logischerweise auch eine Behinderung im Gehen.

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Betroffene längst die Behindertenparkplätze nutzen. Österreich ist hier ein Nachzügler.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Karl Donabauer, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dietmar Keck, Karl Öllinger und Ursula Haubner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Helene Jarmer und Ursula Haubner einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Vereinheitlichung der Begutachtung für die Ausstellung von Parkausweis und Behindertenpass eingebracht, der wie folgt begründet war :

„Derzeit benötigen Menschen mit Behinderung für die Unterstützung ihrer persönlichen Mobilität sowohl einen Parkausweis nach § 29 b StVO, als auch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass nach § 40 Bundesbehindertengesetz. Dabei werden nicht völlig idente Kriterien herangezogen und der Mensch mit Behinderung muss sich zwei Untersuchungen bei unterschiedlichen Stellen unterziehen. Um für die Menschen mit Behinderung und für die Behörden den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, erscheint es notwendig, die Begutachtung für die Ausstellung der beiden Ausweise zu vereinheitlichen und eine wechselseitige Anerkennung der diesbezüglichen behördlichen Feststellungen zu verankern.“

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1528/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, keine Mehrheit (dafür: F dagegen: S,V,G,B).

Der von den Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Helene Jarmer und Ursula Haubner eingebrachte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1528/A(E) zur Kenntnis zu nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 10 06

                       Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                       Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau