1452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1384 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für den Anwaltsdienst der Finanzprokuratur ein den gesetzlich festgelegten besonderen Anstellungs- und Ausbildungserfordernissen entsprechendes Gehaltsschema geschaffen werden, durch das auch eine nachhaltige Personalentwicklung in der Finanzprokuratur unterstützt wird. Dabei wurde auf die bestehende Besoldungs- und Gehaltsstruktur des Bundes Bedacht genommen. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Erlassung des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG), BGBl. Nr. 110/2008, in Aussicht genommen.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. Zu Wort meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1384 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2011-10-11
Johann Hechtl Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann