1452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1384 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für den Anwaltsdienst der Finanzprokuratur ein den gesetzlich festgelegten besonderen Anstellungs- und Ausbildungserfordernissen entsprechendes Gehaltsschema geschaffen werden, durch das auch eine nachhaltige Personalentwicklung in der Finanzprokuratur unterstützt wird. Dabei wurde auf die bestehende Besoldungs- und Gehaltsstruktur des Bundes Bedacht genommen. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Erlassung des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG), BGBl. Nr. 110/2008, in Aussicht genommen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. Zu Wort meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1384 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011-10-11

                                  Johann Hechtl                                                       Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann