1459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 297/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Österreich hat sich nach Kyoto-Recht iVm der diesbezüglichen EU-internen Lastenaufteilung zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2012 um 13 % gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet. Dabei geht es vorrangig um die Reduktion von CO2, aber auch anderer Treibhausgase. 2006 lagen jedoch die Emissionen der CO2-Äquivalente in Österreich um 15,1% über den Emissionen von 1990.

Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sind sohin völkerrechtlich (vgl. etwa Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung, BGBl III 89/2005) als auch europarechtlich (zB IPPC-RL, in der auch die Pflicht zur effizienten Nutzung von Energie normiert ist, die jedoch aufgrund der Kompetenzverteilung nur unzureichend umgesetzt werden konnte) notwendig.

Die zu schaffende Bedarfskompetenz ermöglicht es, bei Bedarf einer einheitlichen Regelung Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels festzulegen und so den Kyoto-Zielen näher zu kommen.

Die Formulierung „Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels“ wurde bereits in Art. 191 Abs 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwendet und wurden derartige Maßnahmen in der Klimastrategie 2007 zwar festgehalten, jedoch bis dato wenn überhaupt nur unzureichend umgesetzt. Mit der vorliegenden Bedarfskompetenz können somit angestrebte Ziele im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels umgesetzt werden.

Nur dann, wenn ein Bedarf nach einheitlicher Regelung vorhanden ist, wird der Bundesgesetzgeber tätig und bewirkt erst dadurch die Änderung der Kompetenzlage zugunsten des Bundes (soweit diese nicht bereits im Rahmen der bestehenden Kompetenzverteilung besteht); ansonsten bleiben die Kompetenzen der Länder bestehen. Es kann so vermieden werden, den Ländern sämtliche einschlägige Kompetenzen zu nehmen und wird gleichzeitig die Möglichkeit einheitlicher Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes eröffnet.

Gegenständlicher Antrag steht in Zusammenhang mit dem Gesetzesantrag für ein Erstes Energieeffizienzgesetz, welcher ein Energieeffizienzgebot im Betriebsanlagenrecht verankert. Eine gleichlautende Bedarfskompetenz des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen wurde im Gutachten Grabenwarter/Lang, „Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes“ (2008) wie auch im Ministerialentwurf des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für ein Klimaschutzgesetz vom Juni 2008 vorgeschlagen. Zur Notwendigkeit einer eigenen Klimakompetenz des Bundes für betriebsanlagenrechtliche Regelungen siehe auch das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten von ao Univ.-Prof. Dr .Rudolf Feik, „Studie zur Übertragbarkeit des britischen Klimaschutzgesetzes auf Österreich sowie Klärung anderer Regulative im Anlagenrecht“ (2008).

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 19. Jänner 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin und Ausschussobfrau Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Werner Neubauer, Andrea Gessl-Ranftl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Robert Lugar, Mag. Rainer Widmann, Petra Bayr, Peter Stauber, Ing. Hermann Schultes sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

An der Debatte bei der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Oktober 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Hannes Weninger, Mag. Rainer Widmann, Harald Jannach, Dr. Gabriela Moser, Konrad Steindl, Erwin Hornek, Walter Schopf, Hermann Gahr, Jakob Auer, Peter Mayer, Mag. Josef Lettenbichler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: G, dagegen: S,V, F, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Mayer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 11

                                    Peter Mayer                                                            Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau