1473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1287/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Haltungsbedingungen von Masthühnern

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zucht auf hohe Mastgewichte, aber auch die hohen Besatzdichten in den weitgehend strukturlosen Ställen führen seit Jahrzehnten zu massiven gesundheitlichen Problemen und schweren Leiden bei Masthühnern. Bei den aktuellen Rechtsvorschriften in der EU, aber auch in Österreich bleibt der Tierschutz in der Hühnermast auf der Strecke. Die europäische Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Hühnern hat eine Besatzdichte von 33 Kilogramm pro Quadratmeter festgelegt, die mit geringen Zusatzanforderungen auf 39 Kilogramm pro Quadratmeter und bei bestimmten behördlichen Kontrollen sogar auf 42 Kilogramm pro Quadratmeter (21 Tiere à zwei Kilogramm!) erhöht werden kann. In Österreich, wo derzeit ‚nur‘ 30 Kilogramm pro Quadratmeter vorgesehen sind, ist eine Anpassung auf das schlechtere EU-Niveau geplant.

Die Sachverständigen der European Food Safety Authority (EFSA) stellten in einem jüngsten wissenschaftlichen Gutachten fest, dass die meisten Tierschutzprobleme bei Masthühnern mit zu schnellem Wachstum, welches durch genetische Selektion der Hühner erreicht wurde, zusammenhängen. Außerdem beschreibt die Studie Probleme durch die Wechselwirkungen zwischen genetischen Merkmalen und der Haltung der Hühner auf Geflügelfarmen. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sei das Wachstum von Masthühnern durch genetische Auswahl um das 4-fache beschleunigt worden. Die genetische Auswahl auf eine erhöhte Produktivität habe bei den Hühnern zu enormen Gesundheitsproblemen und Tierleid geführt. Die Sachverständigen der EFSA betonen die Notwendigkeit, Tierschutzindikatoren in Masthühnerbeständen zu entwickeln und zu überwachen, um Veränderungen des Wohlergehens der Tiere messen zu können.[1]

Bei Masthühnern seien die wichtigsten Tierschutzprobleme, welche im Zusammenhang mit der genetischen Auswahl ermittelt wurden, vor allem Skeletterkrankungen, die zu Problemen wie Lahmheit, Kontaktdermatitis, unregelmäßigen Körperformen und plötzlichem Herztod (‚sudden death syndrome‘) führen. Diese Probleme würden hauptsächlich mit einem zu schnellen Wachstum zusammenhängen und zu schweren Beeinträchtigungen des Wohlergehens der Tiere führen.

Bei den Elterntieren kommen schwere, dauerhafte Leiden hinzu, weil diese Tiere durch die Selektion auf schnelles Wachstum ein ständiges starkes Bedürfnis nach hoher Futteraufnahme haben und ihre Fütterung stark beschränkt werden muss, um die Tiere auch noch nach der Geschlechtsreife lebens- und zeugungsfähig zu halten. Bei Zuchthühnern ermittelten die ExpertInnen fünf Hauptrisikofaktoren, die sich auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere auswirken: eine reizarme Umgebung, die Besatzdichte, Futterbeschränkung, begrenzte Lichtquellen und das schnelle Wachstum. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Bereitstellung von Reizen — wie etwa Sitzstangen und erhöhte Nestkästen — dem Wohlbefinden von Masthühnern, die zur Zucht gehalten werden, zuträglich sind.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Franz Eßl, Johann Hechtl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Bernhard Vock, Dietmar Keck und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 13

                                 Karl Donabauer                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ahaw100728.htm