1476 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1006/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Begleithundeausbildung und bei allen weiteren Hundesportaktivitäten

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Begleithundeausbildung mit der Möglichkeit zum Ablegen einer Begleithundeprüfung ist eine Ausbildung, in welcher der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit überprüft werden. Gefordert werden dabei unter Anderem das Fußgehen mit und ohne Leine, das Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Außerhalb des Hundeplatzes werden das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern, Spaziergängern, Joggern etc. und anderen Hunden überprüft. Das Ablegen der Begleithundeprüfung ist die Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, dem Turnierhundesport oder der Fährtenarbeit.

Die Ausbildung zum Begleithund und andere Hundesportaktivitäten erfolgen in den meisten Fällen auf denselben Hundeabrichteplätzen wie die Schutzhundeausbildung und werden oft durch denselben Trainer vorgenommen. Dadurch ist es insbesondere im Ausbildungsteil der Unterordnung und in der weiterführenden Hundesportausbildung nicht automatisch sichergestellt, dass Ausbildungspraktiken aus der Schutzhundeausbildung, wie die von Fachexperten so genannten ‚negativen Einwirkungen‘ auf das Tier in Form von Bestrafung, Zwang und Starkzwang, nicht ebenfalls zur Anwendung gelangen, um ein definiertes Ausbildungsziel zu erreichen.

Gemäß Paragraph 5 Absatz 1 des Tierschutzgesetze ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Insbesondere in der Begleithundeausbildung und dem Hundesport haben daher sämtliche Formen der ‚negativen Einwirkungen‘ auf das Tier keine Anwendungsberechtigung. Im Gegenteil, Hunde mit Wesensmängeln die ihr Ausbildungsziel nicht erreichen müssen erkannt und in der Folge auch von der Zucht ausgeschlossen werden, um die Population wesensstabil und für den Menschen weitgehend ungefährlich zu erhalten.

Einheitliche Richtlinien für die Begleithundeausbildung und alle weiteren Hundesportaktivitäten mit dem absoluten Verbot von Zwangsmaßnahmen sind daher zur Sicherheit von Mensch und Tier umzusetzen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dietmar Keck, Bernhard Vock, Ing. Erwin Kaipel, Josef A. Riemer und Franz Eßl sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 13

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau