Entschließung

betreffend Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, umgehend die 2. Tierhaltungsverordnung zu evaluieren und zu verschärfen und insbesondere ein österreichweites Verbot der Haltung von Riesenschlangen (Boidae) und Giftschlangen zu prüfen.

Für jene Riesenschlangen und Giftschlangen, die derzeit außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, gehalten werden, sind Übergangsfristen vorzusehen, bis zu der die Tiere abzugeben sind.