1488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2010 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010) (III-276 der Beilagen)

Der vorliegende Bericht gibt detaillierte Auskunft über die für Bestellungen bei der ÖBB-Personenverkehrs AG, der Rail Cargo Austria AG und bei Privatbahnen aufgewendeten Beträge. Die Gesamtsumme betrug 2010 an die 731 Mio. €, was einen Anstieg von ca. 14 Mio. € gegenüber 2009 bedeutet.

Da die Kosten des Schienenpersonenverkehrs nicht ausschließlich durch Tarife abgedeckt werden können, sind Bestellungen der öffentlichen Hand notwendig, um das verkehrspolitisch erwünschte Angebot sicherzustellen. Bei der ÖBB-Personenverkehr AG wurden im Jahr 2010 für 70,6 Mio. bestellte jährliche Fahrplankilometer insgesamt rund 568 Mio. € aufgewendet, das waren um rund 21 Mio. € mehr als 2009.

2010 wurde das Bestellsystem des Bundes für gemeinwirtschaftliche Leistungen vollständig novelliert. Damit wurde auf eine EU-Verordnung, die eine unzulässige Subventionierung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten verbietet, auf die langjährige Forderung der Länder nach einer Leistungsbestellung in Form eines Mindestausmaßes an Fahrplankilometern, sowie auf eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes reagiert. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bedient sich nun bei der operativen Durchführung der Bestellung der "Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft mbH" (SCHIGmbH), die zu 100% im Eigentum des Bundes steht. Sie kann ihrerseits Verträge mit in Frage kommenden Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen. Der mit der ÖBB-PV AG bis Ende 2019 abgeschlossene Verkehrsdienstevertrag sieht auch eine Reihe von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor. Zur Qualitätsverbesserung und Hebung der Kundenzufriedenheit wurde ein Qualitätsmanagement mit einem Bonus/Malus-System eingerichtet. 2010 transportierte die ÖBB-PV AG rund 210 Mio. Fahrgäste.

Im Rahmen des Kombinierten Verkehrs für 2010 wurden seitens der Rail Cargo Austria insgesamt 56.666.582 € abgerechnet, das sind ca. 14 Mio. € mehr als 2009. Unter Kombiniertem Verkehr ist die Transporttechnik zu verstehen, bei der der überwiegende Teil der Strecke mit der Eisenbahn bewältigt und Vor- und Nachlauf auf der Straße möglichst kurz gehalten wird, sowie kein Umschlag der Ware, sondern der Transporteinheit erfolgt (Container, Wechselaufbau, Sattelauflieger oder LKW-Einheiten bei der Rollenden Landstraße). Um eine Anreizwirkung für eine effektive Verlagerung leichter Transporte von der Straße auf die Schiene zu schaffen, wurden die Abgeltungssätze für Transporte unter 25 Tonnen im Jahr 2010 erhöht.

Zur Entlastung der Straßen vom Transport gefährlicher und umweltgefährdender Güter wurden von der Rail Cargo Austria auch gemeinwirtschaftliche Leistungen im Bereich Gefahrenguttransport erbracht. Im Jahr 2010 wurde der Höchstbetrag von 44 Mio. € geltend gemacht, das sind etwa 13 Mio. weniger als 2009. Die Gesamtabrechnungssumme mit der Rail Cargo Austria ist damit geringfügig angestiegen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen wurden auch bei den Privatbahnen bestellt und erreichten den Gesamtumfang von 62 Mio. €. Sie umfassen die Bestellung von Sozialtarifen im Schienenverkehr, die Führung von Regional- und Nahverkehren und Gefahrenguttransporte.

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 gemäß § 28b GOG öffentlich in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 12. Oktober 2011 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Wilhelm Haberzettl die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Karin Hakl, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Christiane Brunner, Johann Hell, Dr. Martin Bartenstein und Dr. Ferdinand Maier sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,B) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Wilhelm Haberzettl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2010 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2010) (III-276 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2011 10 13

                             Wilhelm Haberzettl                                                                Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann