1497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Graz (5 Hv 109/11p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger

 

Das Landesgericht für Strafsachen Graz ersucht mit Schreiben vom 26. September 2011, 5 Hv 109/11p, eingelangt am 30. September 2011, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 19. Oktober 2011 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger ein Zusammenhang besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger nicht zuzustimmen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, GZ. 5 Hv 109/11p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger nicht zugestimmt.

 

Wien, 2011 10 19

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter