Entschließung

betreffend Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdrohungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“

 

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahren nach Beschlussfassung einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Änderungen der Strafdrohungen durch § 39a StGB auf den Bereich der Prävention interfamiliärer Gewalttaten unter Einbeziehung der Erfahrungen der Gewaltschutzzentren, der Jugendwohlfahrtsträger und der Kinder- und Jugendanwaltschaften vorzulegen.