1532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1366/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. Dezember 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zum Wohle der Kinder fordert das BZÖ eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen.

Denn die bisherigen Regelungen betreffend eine Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen sind nicht ausreichend. So normiert § 54 Absatz 5 des Ärztegesetzes, dass ein Arzt, für den sich in Ausübung seines Berufes der Verdacht ergibt, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, grundsätzlich Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten hat. Gegen diese Regelung spricht zunächst die Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Ärzte. Desweiteren ist mit mehr als 13.000 Unterstützern der von Roman Ertl ins Leben gerufenen Bürgerinitiative abzulehnen, dass eine Ausnahmemöglichkeit für Fälle besteht, in denen sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB) richtet. Hier kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt. Dagegen spricht insbesondere, dass 80 bis 90% der Missbrauchsfälle im familiären Umfeld stattfinden.

Alles in allem erfordern die Wichtigkeit und der Rang der geschützten Kinder eine ausnahmslos gegenüber allen Personen geltende, ausnahmslose Anzeigepflicht. Das BZÖ ordnet nämlich das Wohl der Kinder als primär zu schützendes Schutzgut ein und fordert, dass zu dessen wie auch immer gearteten Erhaltung und Verteidigung eine uneingeschränkte Verpflichtung bestehen muss.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 18. Jänner 2011 und 5. Oktober 2011 sowie am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 18. Jänner 2011 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Herbert Scheibner die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Johannes Jarolim, Franz Glaser, Otto Pendl sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer. Im Zuge der Debatte am 5. Oktober 2011 ergriffen die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Ewald Stadler, Mag. Daniela Musiol und Mag. Karin Hakl das Wort. Der Vertagungsantrag von Abgeordneten Mag. Johann Maier wurde mehrheitlich angenommen (dafür: S, V dagegen: F, G, B). Im Rahmen der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 22. November 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Herbert Scheibner, Mag. Johann Maier und Mag. Daniela Musiol sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl an der Debatte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (dafür: F, B; dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 22

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann