1534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Kinderschutzpaket im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Oktober 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Und wieder, d.h. jetzt durch das Bekanntwerden der schweren Misshandlungs- und Missbrauchsfälle im ehemaligen Kinderheim Wilhelminenberg der Stadt Wien, wird schmerzlich deutlich, wie sträflich der Bereich des Kinderschutzes vernachlässigt wurde und wird. Und wieder wiederholen sich in bekanntem Maße die Beileidsbekundungen und Bekenntnisse, dass der Kinderschutz das Wichtigste sei. Wieder wohl nur solange, bis die Medienöffentlichkeit abnimmt.

Folgende Tatsachen bleiben beispielhaft festzuhalten:

Noch immer gibt es keine ausreichende „Bundes-Rahmenregelung“, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist. An diesem Beispiel wird deutlich, wie die Prioritäten der Bundesregierung gelagert sind. Milliarden fließen nach Griechenland, aber wenige Millionen zur Verbesserungen des Kinderschutzes fehlen.

Noch immer ist die Verjährung von Straftaten gegen Leib und Leben oder gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bei minderjährigen Opfern möglich. Zuletzt am 30.11.2011 wurde ein entsprechender BZÖ-Entschließungsantrag von Schwarz, Rot und Grün abgelehnt. Massen von Gegenargumenten waren zu hören. Jetzt, wo die Situation wieder „eskaliert“ ist, fordern die Grünen die Abschaffung der Verjährung und die SPÖ ist gesprächsbereit. Die Ernsthaftigkeit der Richtungswechsel dürfte mit Blick auf die Vergangenheit fraglich sein.  

Zudem ist noch immer bei Raub mit Todesfolge gem. § 143 StGB oder bei Vergewaltigung mit Todesfolge gem. § 201 Abs. 2 StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, nicht dagegen bei Quälen von Kindern bis zum Tod gem. § 92 Abs. 3 StGB (höchstens zehn Jahre). Auch dieses Delikt muss mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt werden können. Entsprechende BZÖ Initiativen wurden abgelehnt.

Auch gibt es derzeit noch immer „normalen“ und „schweren“ sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Wir sagen, sexueller Missbrauch von Unmündigen ist immer schwer! Die Vorschriften sind daher bei grundsätzlicher Beibehaltung der höhern Strafandrohungen zusammenzufügen, wobei bei Todesfolge ausnahmslos lebenslängliche Freiheitsstrafe vorzusehen ist.

Zudem befindet sich die Regierung seit Oktober 2010 im Umsetzungsverzug. So wurde noch immer trotz der Regierungszustimmung zum BZÖ-Entschließungsantrag vom Oktober 2010 kein Straftatbestand gegen „Cyber Groominig“, d.h. der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, umgesetzt.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. November  2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich neben dem Berichterstatter Herbert Scheibner die Abgeordneten Christian Lausch, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Harald Stefan, Mag. Johann Maier und Mag. Daniela Musiol sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1710/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 22

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann