1543 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1758/A der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich

Die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichische Bundeshymne ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern wurde durch zwei Ministerratsbeschlüsse vom 22.10.1946 bzw. vom 25.2.1947 festgelegt. Den Beschlüssen war ein Auswahlverfahren vorangegangen, in dem die Entscheidung letztlich zugunsten eines Textes von Paula Preradovic zur vorgegebenen Melodie getroffen wurde.

In den mehr als sechzig Jahren seit dieser Entscheidung hat sich der allgemeine Sprachgebrauch verändert. In der Überzeugung, dass Sprache wie kein anderes Medium Bewusstsein prägt, ersuchen die unterzeichneten Abgeordneten den Nationalrat daher darum, nunmehr eine geschlechtergerechte Änderung des Textes der Österreichischen Bundeshymne zu beschließen, indem die beiden Wörter „bist du“ in der ersten Strophe durch die Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das Wort „Jubelchören“ ausgetauscht werden. Diese Änderungen führen zu einer geschlechtergerechten Formulierung der Bundeshymne.

Aus Anlass dieser Umformulierungen sollen Text und Melodie der Bundeshymne darüber hinaus auch erstmals durch Bundesgesetz festgelegt werden.

Die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Regelung dieser Materie ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 1 B-VG („Bundesverfassung …“).

Finanzielle Auswirkungen dieser Regelung gibt es keine, da die geänderte Bundeshymne, insbesondere in Schulbüchern, erst mit einer Neuauflage übernommen werden soll.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Gisela Wurm die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dorothea Schittenhelm, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Dr. Josef Cap, Mag. Judith Schwentner und Mag. Daniela Musiol.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm und Mag. Daniela Musiol einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit diesem Abänderungsantrag soll ein konkretes Datum für das Inkrafttreten eingefügt werden, um dieses nicht von der zufälligen Kundmachung abhängig machen zu lassen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Mag. Gisela Wurm und Mag. Daniela Musiol mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 22

                              Mag. Gisela Wurm                                                           Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann