1545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1627/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministerien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei weitere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsentanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzureichend ausgeschöpft.

Weiters erhielten die Bundesarbeiterkammer, die Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Gewerkschaftsbund für ihre integrationspolitischen Tätigkeiten Förderungen zwischen 1,7 Mill. EUR und 3,8 Mill. EUR pro Jahr, insgesamt 36,4 Mill. EUR im Zeitraum 1995 bis 2008.

Zusätzlich waren die fachlichen Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertre­tungen als Mitglieder der Ständigen Vertretung notifiziert und besaßen diplomatischen Status. Im Rechnungshofbericht steht weiters: „Die Integration von Sozialpartnern und Interessenvertretungen mit diplomatischem Status in die Ständige Vertretung stellte — im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten der EU — eine Besonderheit dar.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Daniela Musiol, Otto Pendl, Werner Herbert, Mag. Johann Maier und Mag. Wolfgang Gerstl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1627/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 22

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann