1551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1467 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

Die vom Institut für höhere Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorgenommene Evaluierung der Bildungskarenz hat ergeben, dass die im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 normierten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz (Herabsetzung der Mindestdauer der Bildungskarenz von drei auf zwei Monate sowie die Verkürzung der für die Vereinbarung der Bildungskarenz erforderlichen Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr auf sechs Monate) in der Praxis positiv aufgenommen wurden.

Nach der Übergangsbestimmung des § 19 Abs. 1 Z 22 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2009 gelten diese Regelungen nur für jene Bildungskarenzen, die bis 31. Dezember 2011 vereinbart werden. Bei Auslaufen dieser Übergangsbestimmung könnten ab dem 1. Jänner 2012 nur mehr Bildungskarenzen unter der Voraussetzung vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr bestanden hat und die Bildungskarenz mindestens drei Monate dauert. Um den in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen und den Erwerb spezifischer Zusatzqualifikationen und Fertigkeiten, die eine kürzere Weiterbildungszeit erfordern, weiterhin zu ermöglichen, sollen die bisher befristeten Regelungen in das Dauerrecht übernommen werden.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützen sich die Änderungen auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B–VG („Arbeitsrecht“) und Art. 12 Abs. 1 Z 6 B–VG (Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Karl Öllinger, August Wöginger, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek und Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1467 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 11 23

                                   Dietmar Keck                                                                   Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau