1556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1477/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBI. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde mit § 254 Abs. 2 ASVG eine Bestimmung gestrichen, die es Witwen mit 4 Kindern ermöglicht hat, nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Invaliditätspension zu beanspruchen.

Die aus der Stammfassung des ASVG stammende Bestimmung ist tatsächlich in ihrer Form ein Anachronismus und gereicht in der Regel Betroffenen auch nicht zum Vorteil. Ihre Abschaffung ist begründbar und auch nachvollziehbar.

Weder begründ- noch nachvollziehbar hingegen ist die Art und Weise der Abschaffung ohne Übergangsfrist. Die Übergangslose Abschaffung mit 1.1.2011 hat dazu geführt, dass Frauen, die kurz vor Vollendung des 55. Lebensjahres stehen, vier Kinder geboren haben und verwitwet sind und – aus welchen Gründen auch immer – bereits mit einem Pensionsantritt im Jahr 2011 gerechnet haben, vom Gesetzgeber vom einen auf den anderen Tag mit einer neuen Situation konfrontiert wurden, die auf einen um mehr als vier Jahre späteren Pensionsantritt hinausläuft.

Diese Situation ist mit Sicherheit verfassungswidrig.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 14. April und 23. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Martin Bartenstein, Werner Neubauer, Johann Hechtl, August Wöginger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Sigisbert Dolinschek, Herbert Kickl, Mag. Christine Lapp und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung eines vom Abgeordneten Karl Öllinger eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G dagegen: S,V,B).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 23

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau