1575 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Weltweit – so auch in Europa und Österreich – haben Laser-Attacken gegenüber verschiedenen Verkehrsträgern (Flugzeuge, Autos etc.), aber auch gegenüber einzelnen Personen zugenommen. So versuchen beispielsweise Hooligans im Sport – insbesondere bei internationalen Fußballmeisterschaftsspielen (Champions-League) – Fußballer vor einem Strafstoß zu irritieren bzw. zu verletzen. Damit können sportliche Ereignisse nachteilig beeinflusst werden. Andere wiederum üben Attacken auf Luftverkehrsjets aus. „Daten der europäischen zentralen Datenbank der Eccairs zeigen, dass sich die Zahl der in Europa in den Jahren 2008, 2009 und 2010 gemeldeten Angriffe auf 11 bzw. 383 und 2010 auf 699 belief. Informationen der nationalen Behörden zeigen eine deutliche Zunahme der Zahl der Angriffe in Griechenland, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich“ (EU-Verkehrskommissar Siim Kallas). Allein in Amsterdam wurden ca. 300 Vorfälle bekannt, über 3.000 in den USA. Damit werden Menschenleben – Passagiere wie Flugpersonal – massiv gefährdet.

In Österreich ist die Abgabe von Laserpointer in der sogenannten Laserpointer-Verordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (BGBl. II 1999/321) geregelt. Nun befinden sich allerdings Laserpointer am Markt, die eine Laserstärke von bis zu 300 Miliwatt aufweisen, die nicht nur bei Menschen zu schweren Augenverletzungen führen können, sondern auch Flugzeuge zum Absturz bringen oder im Straßenverkehr schwere Unfälle verursachen können. Ein besonderes Problem stellt dabei der Versandhandel dar (z.B. Laserpointer aus China). Auf europäischer Ebene wird dieses Problem bereits in der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) diskutiert. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen nach der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit notwendig sein.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Rädler die Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Birgit Schatz, Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1740/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Rädler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 11 30

                                  Johann Rädler                                                              Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann