1576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1402/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwermetallgrenzwerte für Schmuck – insbesondere für Blei und Cadmium

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Schmuck ist billig, die Gefahr aber groß: Armbänder und Kettchen insbesondere für Kinder sind nach internationalen Untersuchungsergebnissen zum Teil massiv mit Blei verseucht. In der Europäischen Union existieren für Kinderschmuck keine Schwermetallgrenzwerte.

Für gesundheitsschädliche Schwermetalle wie Arsen, Blei, Cadmium oder Quecksilber sind die Grenzwerte in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie abgesenkt worden. Wenn kein Spielzeug vorliegt – und das ist in der Regel bei Kinderschmuck der Fall – dann gelten für diese Produkte die Regelungen der allgemeinen Produktsicherheit.

Gemäß neuer Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG) besteht eine Liste von Produkten, die nicht als Spielzeug gelten. Diese findet sich als Anhang I und umfasst in ihrer Ziffer 19 auch „Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug bestimmt sind“.

Während die USA nach bekanntgewordenen Unfällen (verschluckte Schmuckstücke) rasch Höchstwerte für den Bleigehalt und -austritt zum Kinderschmuck festlegten und mehr als 100 Millionen verdächtige Billigartikel aus dem Verkehr zogen, geschah auf EU-Ebene bis heute nichts Vergleichbares.

In Deutschland und Österreich sind zwar noch keine Vergiftungen durch verschluckte Schmuckstücke dokumentiert und öffentlich bekannt geworden. Deutsche Lebensmittelchemiker gehen aber von einer hohen Dunkelziffer minderschwerer Fälle aus, da die Symptome einer akuten Bleivergiftung denen eines Magen-Darm-Infektes ähnelten. Dies seien Erbrechen, Magenkrämpfe und Verdauungsbeschwerden, gepaart mit Blutarmut und Hautblässe.

Bleihaltiger Kinderschmuck wird weiterhin ohne Kontrolle in Europa vermarktet.

Dies zeigen unter anderem Analysen am Lüneburger Institut für Bedarfsgegenstände, einer Dienststelle des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Die Ergebnisse für die Jahre 2007 bis 2009 fasste Oliver Schmidt, Leiter des Fachbereichs Schwermetall-Analytik, auf dem Deutschen Lebensmittelchemikertag in Hohenheim zusammen.

Von mehr als 200 untersuchten und in Deutschland vermarkteten Kinderschmuckartikeln wiesen rund 30 Prozent demnach Bleikonzentrationen auf, die über den - zum Vergleich herangezogenen - zulässigen Höchstwerten in den USA lagen. Besonders hohe Bleigehalte waren in den Anhängern von Ketten und Armbändern zu finden. Zwei der Proben bestanden sogar aus reinem Blei. Versteckt war der giftige Schwermetall-Kern unter einer dünnen Chromschicht.

Auch eine Studie der staatlichen dänischen Umweltbehörde bestätigte die zum Teil äußerst hohe Belastung von Billigschmuck auf dem europäischen Markt. Hier betrugen die ermittelten Bleigehalte bis zu 70 Prozent. Die meisten dieser bleiverseuchten Schmuckstücke waren Importwaren aus China.

Für Experten ist es angesichts der Fülle verseuchter Proben „dringend geboten“, Blei-Grenzwerte für Kinderschmuck nach dem Vorbild der USA in Europa einzuführen. Dann hätten die Behörden eine Handhabe, bleiverseuchte Schmuckstücke aus dem Verkehr zu ziehen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Claudia Durchschlag der Abgeordnete Dr. Wolfgang Spadiut sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 11 30

                            Claudia Durchschlag                                                        Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann