1581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 377/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

Die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Januar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Einige Familienleistungen werden in Österreich nicht in dem Monat, für den der Anspruch besteht, ausbezahlt, sondern erst im Monat danach. So trifft beispielsweise das Kinderbetreuungsgeld in aller Regel etwa am 6. des Nachmonats auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein.

Andererseits sind die meisten Zahlungen im Monat des Fälligwerdens zu zahlen, meist am Monatsanfang. So enthalten etwa zahlreiche Mietverträge die Klausel, dass die Miete bereits am 1. des Monats auf dem Konto des/der Vermieters/-in eintreffen muss. Das wiederum bedeutet, dass das Geld auf Grund der mehrere Tage dauernden Überweisungszeit bereits gegen Ende des Vormonats vom Konto des/der Mieterin wegüberwiesen werden muss.

Dadurch entsteht eine Lücke, die – wie dargestellt – bis zu 6 Wochen dauern kann, zu Kontoüberziehungen führt und damit die Betroffenen zur Zahlung der teuren Überziehungszinsen zwingt, womit letztlich insgesamt weniger Geld vorhanden ist.

Ein zweites Problem zeigt sich in der Praxis bei der zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe. Diese wird zwar relativ früh gezahlt, allerdings führt die zweimonatliche Zahlungsweise dazu, dass es für Familien teilweise schwierig ist, das Geld über diese lange Zeitspanne einzuteilen. Daher wäre es hier günstiger, wie bei allen anderen Leistungen auch üblich, die Familienbeihilfe monatlich auszuzahlen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. November 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Daniela Musiol die Abgeordneten Martina Schenk, Angela Lueger, Nikolaus Prinz, Franz Riepl, Edith Mühlberghuber, Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 377/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti gewählt.


 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 11 30

                 Adelheid Irina Fürntrath-Moretti                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau