1603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1516 der Beilagen) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2011 auf Antrag der Abgeordneten Konrad Steindl und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz 2013 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der vorliegende Antrag steht im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage 1516 der Beilagen, womit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Führung der Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung, einschließlich aller zum Sektor Staat im Sinne des ESVG zählenden Rechtsträger, im Sinne der Haushaltsdisziplin verstärkt werden sollen; damit wird insbesondere zur Schaffung dauerhafter effizienter Finanzierungsbedingungen für die Gesamtwirtschaft beigetragen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, dass die in der gegenständlichen Regierungsvorlage festgelegten Haushaltsziele auch im Bundeshaushaltsgesetz verankert werden. Dazu wird eine entsprechende, erstmals für das Finanzjahr 2017 geltende Bestimmung in das Bundeshaushaltsgesetz 2013 eingefügt, wonach das strukturelle Defizit des Bundes 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen darf.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Konrad Steindl, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer, Kai Jan Krainer, Dr. Josef Cap, Mag. Albert Steinhauser, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Günther Kräuter, Mag. Daniela Musiol und Gerhard Huber sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag.Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 12 01

                                  Konrad Steindl                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann