1604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

 

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1516 der Beilagen) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert wird, hat der Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2011 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Alois Gradauer, Josef Bucher und Mag. Daniela Musiol einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, zum Bundesbezügegesetz und zum Bezügegesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit der gegenständlichen Novelle soll die im Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre vorgesehene jährliche Anpassung des Ausgangsbetrages bis einschließlich 2012 entfallen.

Zu § 11 Abs. 18 BezBegrBVG:

Die Anpassung der durch das Bundesbezügegesetz zu regelnden Politikerbezüge entfällt bis einschließlich 2012. Dieser Entfall wirkt nachhaltig, die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2013 wird daher die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage haben.

Zu § 49t BezG:

Entsprechend dem mit gegenständlicher Novelle normierten Entfall der Anpassung der Politikerbezüge bis einschließlich 2012 sollen sich auch die Pensionen der diesem Bundesgesetz unterliegenden Politiker für das Jahr 2012 nicht erhöhen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Konrad Steindl, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer, Kai Jan Krainer, Dr. Josef Cap, Mag. Albert Steinhauser, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Günther Kräuter, Mag. Daniela Musiol und Gerhard Huber sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag.Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 12 01

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann