1605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1750/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verhinderung einer europäischen Transferunion

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Vor dem Hintergrund der Finanzkrisen und drohenden Staatspleiten in Griechenland, Irland und Portugal, und künftig wahrscheinlich auch in Italien und Spanien, hat die politische Führung der Europäischen Union vor etwa eineinhalb Jahren zunächst ein Griechenland-Rettungspaket und in weiterer Folge einen sogenannten Euro-Rettungsschirm (EFSF) beschlossen.

Falsche Weichenstellungen in Brüssel – Milliardengrab Euroland

Beide Maßnahmen, die rund 750 Milliarden Euro an Bürgschaften und tatsächlich gezahlten Steuermilliarden ausmachen, werden zu Recht von zahlreichen Experten zum einen als rechtswidrig, zum anderen auch in der Sache als grundlegend falsch erachtet. Der damals beschlossene Euro-Rettungsschirm EFSF, der nur befristet bis 2012 geplant gewesen ist, hat sich zu allem Überdruss aufgrund der nicht enden wollenden Malversationen in Ländern wie Irland oder Portugal, Griechenland und nun wohl auch Italien als nicht ausreichend erwiesen und wurde mittlerweile vergrößert.

Daher hat man auf europäischer Ebene festgelegt, einen zusätzlichen dauerhaften Euro-Rettungsschirm einzurichten, genannt „Europäischer Stabilitätsmechanismus“, oder kurz „ESM“. Dazu hat man einer Reihe von Maßnahmen, genannt „Pakt für den Euro“, beschlossen, die den Euro angeblich stabilisieren sollen.

Hier die Maßnahmen im Detail:

         1.) Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

         Ab 2013 soll der neue Euro-Rettungsschirm (ESM) errichtet werden. Dieser wird mit einer Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Das Grundkapital soll 80 Milliarden Euro betragen, weitere 620 Mrd. sollen an Garantien dazu kommen. Österreich wird 2,2 Milliarden Euro zum Grundkapital und 17,3 Milliarden Euro an Garantien beisteuern. Das Geld soll finanzschwache Euro-Staaten vor dem Bankrott retten. Der Rettungsschirm soll zu diesem Zweck Staatsanleihen von maroden Ländern kaufen, was problematischerweise auch die Europäische Zentralbank (EZB) schon seit einem Jahr macht. Das bedeutet aber, dass diese maroden Staatsanleihen nicht mehr richtig bewertet werden und damit das finanzielle Risiko für die EZB und für den neuen Euro-Rettungsschirm unkalkulierbar wird. Dazu kommt, dass nur der Europäische Rat darüber entscheiden darf, wer Hilfe bekommt, und wer nicht – und das ohne jegliche parlamentarische Kontrolle.

         2.) „Pakt für den Euro“

         In diesem verpflichten sich die Euroländer zu einer strengen Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik – genannt wird das auch „Europäische Wirtschaftsregierung“. Ziel ist unter anderem, dass sich die Löhne nach der Produktivität und das Pensionsantrittsalter nach der Lebenserwartung orientieren. Der Finanzsektor soll besser überwacht werden. Das klingt auf den ersten Blick nett, jedoch gibt es zum einen keine Sanktionen, wenn Verfehlungen auftreten, zum anderen ist es ein weiterer Schritt in Richtung zentralistischer Wirtschaftsregierung in Brüssel. Des weiteren besteht die Gefahr von tiefen Einschnitten in das österreichische Sozialsystem und einer deutlichen Anhebung des Pensionsantrittsalters.

Die Leistungsträger zahlen für die Pleiteländer – bis zur eigenen Pleite?

Grundlegend ist festzuhalten, dass mit der Beschlussfassung dieses Europäischen Stabilitätsmechanismus und den damit einhergehenden Maßnahmen die Europäische Union zur Transferunion wird, in der die gutwirtschaftenden Staaten wie Deutschland oder Österreich den schlecht wirtschaftenden Euro-Ländern ihre Misswirtschaft mit Milliarden-Zahlungen weiterhin ermöglichen müssen. Die dazu beschlossenen Mechanismen zur Kontrolle der nationalen Budgets bedeuten de facto die Einführung einer zentralistischen Brüsseler Wirtschaftsregierung über die Hintertür. Unabhängige Experten kritisieren diese Vorgänge scharf. Einer dieser Experten ist Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung, der in der Süddeutschen Zeitung vom 2./3. März 2011 sagte:

„Was Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht - aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf. Die Höhe der Haftung übersteigt die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit. … Das Rettungssystem ist vielmehr eine tickende Zeitbombe, deren Sprengkraft selbst die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit übersteigt. … Summa summarum liegen die Hilfszusagen für bedrängte Euroländer damit bei 1542 Milliarden Euro, und Deutschland haftet mit 391 Milliarden Euro. … Nicht die weitere Öffnung des Geldhahns, sondern allein eine Prozedur, die seine allmähliche, kontrollierte Schließung sicherstellt, kann Europa jetzt noch retten. Der Pakt für den Euro und der sogenannte Europäische Stabilitätsmechanismus aber schwächen den Euro, unterminieren den Zusammenhalt Europas und gefährden das europäische Einigungswerk. …"

Aber auch von staatlichen Stellen gibt es lautstarke Warnungen, wie der nachstehende Bericht der APA vom 12. April 2011 zeigt:

„Deutscher Rechnungshof warnt vor Risiken durch Euro-Rettung - 22 Mrd. Euro Bareinlage könnte nicht reichen und Deutschland zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein.

Berlin (APA/dpa) - Das künftige Euro-Rettungspaket könnte für Deutschland nach Einschätzung des deutschen Rechnungshofes teurer werden als bisher bekannt. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages warnen die Rechnungsprüfer vor zusätzlichen Risiken. So könnten die fast 22 Mrd. Euro Bareinlage nicht ausreichen und Deutschland notfalls zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein. Im Extremfall könnte die Regierung sogar überstimmt werden. In der Aufbauphase des ESM-Fonds in den Jahren 2013 bis 2016 könne es zudem "zu einem erhöhten Bedarf an Bar-Kapital kommen", heißt es weiter.“

Das Ende und die Auswirkungen der Milliarden-Geldspritzen für Deutschland und gleichgeltend auch für Österreich sind also nicht abzuschätzen. Schon jetzt hat Österreich „echte“ Geldflüsse in der Höhenordnung von acht Milliarden Euro aus dem Steuersäckel zu bewältigen, rechnet man die Griechenlandhilfe, den ersten Euro-Rettungsschirm und den kommenden zusammen.

Gravierende Einschnitte in Österreichs Sozial- und Pensionssystem

Daraus resultierend drohen also weitere gravierende finanzielle Einschnitte in das österreichische Sozial- und Pensionssystem, in den österreichischen Bildungsapparat oder in die Infrastruktur.

So schreibt Peter Rabl in der Tageszeitung „Kurier“ am 10. April 2011 folgendes:

„Wir sollten uns da von der Politik nichts vormachen lassen. Die Stabilisierung des Euro durch die viele Milliarden schweren Hilfen an Griechenland, Irland und jetzt auch Portugal wird die europäischen Steuerzahler ordentlich belasten. Auch die österreichischen, denn wir sind bei diesen Hilfspaketen mit knapp 3 Prozent dabei.“

Das Schlimmste an den Milliardenzahlungen aber ist, dass diese den betroffenen Ländern und deren Menschen gar nicht zu gute kommen, sondern in Wahrheit weitere „Bankenrettungen“ darstellen, wie Rabl im gleichen „Kurier“-Artikel völlig richtig aufzeigt:

„Mit mehr als 210 Milliarden sind deutsche Banken in Griechenland, Portugal und Irland engagiert, die französischen Banken mit 140. Und das durch den Euro-Rettungsschirm bisher praktisch risikolos. Obwohl die Zinsen für ihre Kredite durch Risikoaufschläge (= entsprechende Mehreinnahmen für die Banken) explodieren.“

Als besorgter Bürger darf man sich daher berechtigt die Frage stellen, warum SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen so stur am Beschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus festhält, anstatt von Experten vorgeschlagene Maßnahmen zu erwägen.

 

 

SPÖ-Kanzler Faymann verrät Wähler und verweigert eine Volksabstimmung

Dazu kommt, dass die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus einer grundlegenden Änderung des EU-Rechts bedarf. SPÖ-Kanzler Faymann, der bekanntlich vor der letzten Wahl das Versprechen abgegeben hat, sämtliche grundlegende Änderungen des EU-Rechtes in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen, hat dieses Versprechen bereits gebrochen, indem er angekündigt hat, dass der ESM nur im Nationalrat beschlossen werden soll – ohne den Volkswillen zu berücksichtigen.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Konrad Steindl, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer, Kai Jan Krainer, Dr. Josef Cap, Mag. Albert Steinhauser, Herbert Scheibner, Johannes Schmuckenschlager, Dr. Günther Kräuter, Mag. Daniela Musiol und Gerhard Huber sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag.Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1750/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                              Mag. Harald Stefan                                                           Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann