1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 733/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind

Die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der dramatischen Wettersituation im Juni und Juli 2009 kam es zu vermehrten und lang anhaltenden Einsätzen der Freiwillige Feuerwehren (FF). In tausenden Mannstunden wurde von den Mitgliedern dieser FF, oft auch unter Lebensgefahr, den Opfern dieser Katastrophen geholfen und Schlimmeres verhindert.

Derzeit ist es für viele FF ein großes Problem die sogenannte Tagesausrückbereitschaft in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Viele Mitglieder der FF müssen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrer jeweiligen Ortsgemeinde auspendeln und stehen damit für Einsätze in der oben angeführten Zeit nicht zur Verfügung.

Weiters ist in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen die Pflicht für Mitglieder der FF zur Hilfeleistung bei Brand- und sonstigen Einsatzfällen geregelt. Will ein Mitglied der FF dieser Pflicht nachkommen, so hat es Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.

Dafür, dass sich diese Menschen für die Allgemeinheit in ehrenamtlicher Art und Weise einsetzen, muss es eine spezielle Regelung geben, bei der nicht Urlaub und Zeitausgleich zu Lasten des Bediensteten verbraucht werden müssen. Diese Regelung würde auch die Einsatzbereitschaft der FF stärken.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Otto Pendl, Mag. Albert Steinhauser, Fritz Neugebauer und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 733/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                                Werner Herbert                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann