1614 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten

Die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehreren tausend Milizsoldaten, die an Übungen, Kursen sowie an Assistenz-, Katastrophen- und Auslandeinsätzen teilnehmen, ist es nicht möglich, sich bei Problemen im Dienstbetrieb, da sie gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 10. März 1967 über die Personalvertretung bei den Dienststellen des Bundes (Bundes-Personalvertretungsgesetz - PVG) nicht in einem dementsprechenden Dienstverhältnis zur Republik stehen, an eine Personalvertretung zu wenden.“

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Herbert die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Otto Pendl, Mag. Albert Steinhauser, Fritz Neugebauer und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1182/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, dagegen: S, V, G, B).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 12 01

                                Werner Herbert                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann