1640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Petition Nr. 93/PET "Petition der Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg für 'Raus aus Euratom'",

überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner

Die gegenständliche Petition Nr. 93/PET wurde dem Nationalrat am 18. Mai 2011 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

„Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass jährlich 40 Mio. Euro (Quelle 2004) aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn es Fördermittel nicht gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicherkraftwerke verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, da Atomkraftwerke nicht versichert sind und auch für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls europaweit noch immer keine Lösung zur Verfügung steht. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten erneuerbarer Energiequellen. Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM - Milliardenkredite.

Atomenergie, und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produktionszyklus sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Klimaschutzpolitik. Diese ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.

Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstieges aus EURATOM steht außer Zweifel und ist im - seit 1. Dezember 2009 geltenden Vertrag von Lissabon - ausdrücklich geregelt. Dazu die aktuelle Stellungnahme von Univ. - Prof. Michael Geistlinger (Völkerrechtler an der Universität Salzburg): „Das Protokoll 2 des Lissabon-Vertrages zur Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft - EURATOM hält fest, dass das allgemeine Austrittsverfahren des Artikel 49a EUV (Vertrag über die Europäische Union) des Lissabon-Vertrags auf den EURATOM-Vertrag erstreckt worden ist. Damit besteht ein vertraglich festgelegtes Prozedere für den Austritt Österreichs aus dem EURATOM -Vertrag.“ Die Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union wird durch den Ausstieg aus EURATOM nicht berührt.“

Die gegenständliche Petition wurde dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen am 24. Mai 2011 zugewiesen und in dessen Sitzungen am 22. Juni 2011 und 05. Oktober 2011 behandelt. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung 05. Oktober 2011einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Umweltausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Der Umweltausschuss hat die erwähnte Petition Nr. 93/PET in seiner Sitzung am 11. Jänner 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hannes Weninger, Werner Neubauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Walter Schopf, Martina Schenk, Johannes Schmuckenschlager, Erwin Hornek, Ing. Hermann Schultes, Johann Rädler, Dr. Susanne Winter, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Christiane Brunner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 01 11

                        Mag. Christiane Brunner                                                Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau