1647 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Volksbegehren

„Bildungsinitiative“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren: „Bildungsinitiative“

Wir fordern mittels bundes(verfassungs)gesetzlicher Regelung ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht, autonome Schulen unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne Parteieneinfluss, eine leistungsdifferenzierte, hochwertige gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht und ein Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen, eine Aufwertung des LehrerInnenberufs und die stetige Erhöhung der staatlichen Finanzierung für Universitäten auf 2% des BIP bis 2020.

Begründung

Bildung bestimmt die Zukunft jedes/jeder Einzelnen, somit der Gesellschaft insgesamt und ihres wirtschaftlichen Wohlstandes. Wir sind ein Land ohne Rohstoffe, die Fähigkeiten unserer Jugend sind eine wichtige Voraussetzung für unsere Zukunft. Diese bestmöglich durch Bildung zu entwickeln, ist auch Ausdruck von Generationengerechtigkeit.

Aufgrund des dramatischen Qualitätsverlustes wird unser Bildungssystem diesen Anforderungen und Zielen nur unzulänglich gerecht. Daher muss es radikal geändert werden. Es gilt, das Bildungsniveau so rasch wie möglich deutlich anzuheben und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems zu steigern. Ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem muss auch größtmögliche Chancengleichheit für alle eröffnen. Es geht um Österreich und seine Zukunft. Österreich darf nicht sitzen bleiben!

 

Forderungen

1.     Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme.

         Das heißt:

             • Das Ministerium gibt die Bildungsziele vor, bietet Aus- und Weiterbildung für alle PädagogInnen an, sorgt für die Ausstattung der Schulen und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich (strategische Aufgaben).

             • Die Bezirksschulräte werden samt ihren parteipolitisch zusammengesetzten Kollegien ersatzlos gestrichen; die Kollegien der Landes(Stadt)schulräte werden gleichfalls aufgehoben, aber als Schulpartnerräte neu gestaltet.

             • Schulleitungen und LehrerInnen erhalten Gestaltungsflexibilität. Für die Festlegung der pädagogischen Ziele und das Personalmanagement sind die Schulen autonom zuständig. Die SchulpartnerInnen müssen dabei in die Verantwortung eingebunden werden (operative Aufgaben).

 

2.     Wir fordern die Gleichstellung der Kindergärten mit den Schulen und der KindergartenpädagogInnen mit den LehrerInnen.

         Das heißt:

             • Kindergärten kommen in die Bundeszuständigkeit.

             • KindergartenpädagogInnen erhalten dieselbe gemeinsame universitär-akademische Ausbildung wie alle anderen LehrerInnen.

             • Sämtliche PädagogInnen sollen grundsätzlich ein- und dasselbe Bundesdienstrecht und Besoldungsrecht erhalten, bei dem die Anfangsbezüge deutlich erhöht sind; zudem werden finanzielle Leistungsanreize eingebaut.

 

 

3.     Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an elementarpädagogischen Einrichtungen (Krabbelstuben, Kinderkrippen, Kindergärten), sowie bundesweite Ganztagsangebote.

         Das heißt:

             • Familien, in denen Eltern berufstätig sind, brauchen so früh wie möglich pädagogisch betreute Einrichtungen für ihre Kinder.

             • Da Kinder schon ab Geburt ganz natürlich lernen, sollen sie in diesen Einrichtungen eine optimale, altersgemäße, pädagogische Förderung erhalten. Die Schnittstelle zwischen Kindergarten und Volksschule muss optimiert werden.

             • Überführung der Kindergärten in die Bundeskompetenz sowie ein flächendeckendes Angebot an ganztägigen Einrichtungen bis zum Jahr 2020.

             • Die Volksschule selbst ist organisatorisch, pädagogisch und finanziell in die Lage zu versetzen, die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen und freie Rede wieder so zu vermitteln, dass die gegenwärtigen Defizite abgebaut werden.

             • Jede Bildungsinvestition im frühkindlichen Alter macht sich später um ein Vielfaches bezahlt.

 

 

4.     Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden.

         Das heißt:

             • Jedes Kind besitzt besondere Fähigkeiten, sei es auf intellektuellem Gebiet, in der Musik, im Sport, in handwerklicher Weise, in der Ökonomie, beim Theaterspielen usw. Alle diese Talente sind gleichwertig. Werden sie anerkannt, entsteht Selbstwertgefühl.

             • Alle besonderen Begabungen, Talente und Leistungen müssen gefördert und gefordert werden (Begabtenförderung); die Schwächen von jungen Menschen auf anderen Gebieten müssen gezielt beseitigt werden, um die Freude am Lernen zu erhalten. Nur so können Ergebnisse erzielt werden, die in der Gesellschaft und der Arbeitswelt für das persönliche Weiterkommen notwendig sind. (Leistungs- und berufsorientierte Differenzierung). Es darf kein Kind zu rückgelassen werden.

             • Der Unterricht in der Schule muss vielfältig sein. Selbstständiges, kreatives Lernen, LehrerInnen-Vortrag, Projektunterricht und Praktika, Auflösung des Fächerkanons und Sprengung des Korsetts der 50-Minuten-Stunde, Einüben in soziale Fertigkeiten, Theaterspiel und Sport, Kunsterleben wechseln einander ab. Die Schule muss eine faszinierende Welt werden, die auf das spätere Leben in der Gesellschaft und in der Wirtschaft vorbereitet. Dazu brauchen wir auch eine neue Schularchitektur für flexiblen Unterricht, sowie eine neue Gestaltung der Schulumgebung für Sport und Freizeit.

             • Eine flächendeckende Umstellung auf individuellen und vielfältigen Unterricht mit innerer Differenzierung bis zum Jahr 2020.

             • Bildung umfasst auch Ausbildung. Diese muss durchlässig und ohne Sackgassen sein. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die vor allem für Pflichtschulabgänger und Lehrlinge einen Bildungsaufstieg (Nachholen von Abschlüssen, Matura, FH- und Uni-Abschluss) verlässlich ermöglichen.

 

 

 

 

5.     Wir fordern die systematische Abschaffung des Sitzenbleibens und ein Ende der Nachhilfe.

         Das heißt:

             • Zunächst brauchen wir eine Änderung der pädagogischen Einstellung. Sitzenbleiben ist kein Zeichen guter Schulen. Bei uns bleiben nahezu 40.000 SchülerInnen jährlich sitzen. In anderen erfolgreichen PISA-Ländern gibt es das nicht.

             • Dasselbe gilt für die Nachhilfekosten. Österreichs Eltern zahlen jährlich 140 Millionen Euro für Nachhilfe, in anderen PISA-Ländern kennt man Nachhilfe so gut wie nicht.

             • Dazu brauchen wir strukturelle Reformen: Einführung von modularem Unterricht und Kurssystemen. Damit müssen schlimmstenfalls nur mehr einzelne Module wiederholt werden und nicht eine ganze Klasse. Kurssysteme in der Oberstufe reduzieren das Sitzenbleiben ebenfalls und bereiten zudem besser auf Fachhochschulen und Unis vor.

             • Schließlich helfen Ganztagsschulen ganz entschieden, das Sitzenbleiben zu verhindern und die Nachhilfe entbehrlich zu machen.

             • Die Umsetzung dieser strukturellen Reformen muss stetig und zügig bis zum Jahr 2020 erfolgen.

 

 

6.     Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.

         Das heißt:

             • In den Halbtagsschulen ist schon heute keine Zeit für das Wiederholen und Vertiefen. Das muss momentan zu Hause geschehen, häufig mit hohen Nachhilfekosten. In der kurzen Vormittagszeit gibt es auch viel zu wenig Möglichkeiten für Musik, Sport, Theater und handwerklichen Unterricht. Und schließlich brauchen wir permanente Begabtenförderung und Unterstützung für Schwächere. Tagesarbeitszeiten für SchülerInnen von 12 Stunden und mehr sind im gegenwärtigen Halbtagssystem keine Seltenheit. Doch brauchen auch SchülerInnen Freizeit und Entspannung.

             • Daher müssen 8-stündige, verschränkte Ganztagsschulen die Regel werden: Nur wenn sich LehrerInnen und SchülerInnen über den Tag hin beim Lernen, Spielen, im Sport und beim gemeinsamen Mittagessen treffen, entstehen vertrauensvolle Beziehungen, die eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen sind. Österreich ist eines der letzten Länder in Europa mit einer Halbtagsschule.

             • Ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen mit entsprechendem Ausbau und Neubau von Schulgebäuden bis zum Jahr 2020.

 

 

7.     Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt.

         Das heißt:

             • Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf alle gebotenen Chancen, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner sozialen, kulturellen, sprachlichen, religiösen oder regionalen Herkunft sowie seiner Begabung. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung dar und führt bei professioneller Umsetzung zu einer Anhebung des allgemeinen Niveaus, da jedes Kind individuell gefördert und gefordert wird. Daher ist auch die volle Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen auf allen Bildungsstufen zu gewährleisten. Bei der Klassenzusammensetzung muss auf sinnvolle Durchmischung geachtet werden.

             • Hinzu kommt, dass man erst mit 14 bis 15 Jahren die eigentlichen beruflichen Begabungen und Interessen eines jungen Menschen erkennen kann und nicht schon mit 9 1/2 Jahren. Österreich darf nicht länger unter den schlechtesten Ländern in puncto sozialer Durchlässigkeit rangieren.

             • Das Schulangebot darf außerdem keine versteckten Zusatzkosten verursachen, wie Kosten für Schulveranstaltungen, Selbstbehalte usw.

 

 

8.     Wir fordern die Aufwertung des LehrerInnenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die folgenden Ziele.

         Das heißt:

             • Damit sich die LehrerInnen ganz auf ihre vielfältigen Aufgaben konzentrieren können, müssen sie einen modernen Arbeitsplatz haben, von Verwaltungstätigkeiten gänzlich befreit sein und Unterstützung durch ExpertInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen etc.) bekommen. Außerdem ist die Unterstützung durch zusätzliche Deutsch- und Muttersprachen-LehrerInnen für Kinder mit Migrationshintergrund dringend erforderlich.

             • Wir brauchen PädagogInnen nach entsprechender Auswahl und mit ausgezeichneter Ausbildung sowohl in fachlicher als auch in pädagogischer und persönlicher Hinsicht und ebensolcher Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird auch eine faire Grundlage für die persönliche Einschätzung möglich. Zugleich müssen konkrete Laufbahn- und Karrieremodelle für LehrerInnen ausgearbeitet werden.

             • Eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller PädagogInnen von Kindergärten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten. Sie haben sich zur Durchführung dieser Aufgaben aller qualitativ hochstehenden Kräfte der Pädagogischen Hochschulen zu bedienen. Die Umstellung dieser Aus-, Fort- und Weiterbildung ist bis zum Jahr 2015 vorzunehmen.

             • Ein gemeinsames, modernes und leistungsbezogenes Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes bis zum Jahr 2013.

 

 

9.     Wir fordern einen verbindlichen Ausbau- und Finanzierungsplan für unsere Hochschulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung auf 2% der Wirtschaftsleistung im Jahre 2020.

         Das heißt:

             • Wir müssen möglichst vielen Menschen ein Studium und einen Hochschulabschluss ermöglichen. Dazu ist ein durchgehend stark verbessertes Betreuungsverhältnis notwendig, das Geld kostet.

             • Eine Studienplatz-Finanzierung, die einerseits den Bedarf anhand von Studienplatzzahlen für alle Studienrichtungen berücksichtigt und andererseits von differenzierten Normkosten ausgeht. Ein solches Modell ist in der Lage, nicht nur den Hochschulzugang sinnvoll zu gestalten, sondern auch Anreize für erwünschte Studienrichtungen zu geben, wie vor allem für Naturwissenschaften, Technik und Mathematik.

             • Die Finanzierung der öffentlichen Forschung muss in einzelnen Jahresschritten kontinuierlich bis zum Jahr 2015 auf 4% der Wirtschaftsleistung angehoben werden.

             • Fachhochschulen müssen in die Lage versetzt werden, in möglichst gleichen Jahresschritten ihre Studierenden-Anzahl und die dafür notwendigen Bundesmittel bis zum Jahr 2017 zu verdoppeln.

 

 

10.   Wir fordern Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020.

         Das heißt:

             • Gegenwärtig schließen in Österreich nur 22% eines Jahrgangs ein Hochschulstudium ab. Im OECD-Schnitt sind es 36%. Die Zielsetzung lautet daher: Eine Steigerung der Abschlussquote um jährlich 2 Prozentpunkte, damit im Jahr 2020 eine 40%ige AbsolventInnenquote erzielt werden kann.

             • Wir brauchen eine hohe soziale Durchmischung an Hochschulen und Universitäten. Um dorthin zu kommen, müssen vom Kindergarten bis zu den Hochschulen alle sozialen Zugangshürden abgebaut und das studentische Förderungswesen nachhaltig ausgebaut werden.

 

 

11.   Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

         Das heißt:

             • Gegenwärtig gibt der Staat nur einen Bruchteil seiner Aufwendungen für die Erstausbildung der ÖsterreicherInnen für Fort- und Weiterbildung aus. Das ist im Ländervergleich sehr wenig. Selbst wenn man die privaten und betrieblichen Mittel hinzuzählt, kann man kein befriedigendes lebenslanges Lernen realisieren.

             • Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können. Das gilt insbesondere auch für Berufsschulen.

 

12.   Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt.

         Das heißt:

             • MigrantInnen und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs- und Berufschancen haben wie alle BürgerInnen dieses Landes.

             • Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben gehört zum Bildungsprogramm.

 

 

 

 

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

 

Vorname, Familienname oder Nachname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Dr. Hannes Androsch

 

Industrieller

 

Neustift am Walde 44

1190 Wien

 

1. Stellvertreter(in)

 

Dr. Gundi Wentner

 

Unternehmens-beraterin

 

Siegelgasse 1

1030 Wien

 

2. Stellvertreter(in)

 

Univ. Prof. Dr. Bernd Schilcher

 

Univ. Prof.

 

Waldteufelweg 8

8047 Graz

 

3. Stellvertreter(in)

 

Dr. Veit Sorger

 

IV-Präsident

 

Woltergasse 1

1130 Wien

 

4. Stellvertreter(in)

 

Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Hans Sünkel

 

Rektor der TU Graz

 

Hohenrainstraße 115

8042 Graz

 


 

3.

Auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet ist am 13. Dezember 2011 folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen, wobei die Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinne des Artikel 41 Abs. 2 B-VG vor, innerhalb der vorgesehenen Frist von 4 Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis gem. § 18 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973 nicht angefochten wurde:

 

 

 

Bundeswahlbehörde

GZ.: BMI-WA1120/0197-III/6/2011                                                 Wien, am 13. Dezember 2011

 

Volksbegehren Bildungsinitiative

 

Gemäß § 16 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 43/2011, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2011 aufgrund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren Bildungsinitiative ermittelt:

 

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

231.421

 

14.692

 

6,35

 

 

 

 

Kärnten

442.317

 

25.755

 

5,82

 

 

 

 

Niederösterreich

1,269.422

 

74.384

 

5,86

 

 

 

 

Oberösterreich

1,089.595

 

60.611

 

5,56

 

 

 

 

Salzburg

389.036

 

22.845

 

5,87

 

 

 

 

Steiermark

966.758

 

49.664

 

5,14

 

 

 

 

Tirol

529.088

 

19.364

 

3,66

 

 

 

 

Vorarlberg

263.733

 

15.802

 

5,99

 

 

 

 

Wien

1,145.268

 

100.607

 

8,78

 

 

 

 

Österreich

6,326.638

 

383.724

 

6,07

 

 

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

 

Der Stellvertreter der Bundeswahlleiterin:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

Österreich

 

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteili-gung inklusive Unterstüzungs-erklärungen

gültige

Unterstützungs-erklärungen

gültige Eintragun-gen

ungültige Eintragun-gen

 

Burgenland

231.421

 

14.692

 

6,35%

 

1.993

 

12.699

 

49

 

 

Kärnten

442.317

 

25.755

 

5,82%

 

3.330

 

22.425

 

64

 

 

Niederösterreich

1.269.422

 

74.384

 

5,86%

 

12.487

 

61.897

 

188

 

 

Oberösterreich

1.089.595

 

60.611

 

5,56%

 

6.036

 

54.575

 

131

 

 

Salzburg

389.036

 

22.845

 

5,87%

 

2.774

 

20.071

 

52

 

 

Steiermark

966.758

 

49.664

 

5,14%

 

5.210

 

44.454

 

126

 

 

Tirol

529.088

 

19.364

 

3,66%

 

2.265

 

17.099

 

87

 

 

Vorarlberg

263.733

 

15.802

 

5,99%

 

2.209

 

13.593

 

34

 

 

Wien

1.145.268

 

100.607

 

8,78%

 

15.565

 

85.042

 

53

 

 

Österreich

6.326.638

 

383.724

 

6,07%

 

51.869

 

331.855

 

784