Vorblatt

Problem:

Als Teil der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt wurde vereinbart, die gegenwärtige Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung war Teil des Finanzausgleiches 2008 bis 2013 und steht in der derzeit geltenden Fassung nur bis Ende 2013 in Geltung.

Ziel:

Anpassung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung an die bis Ende 2014 verlängerte Laufzeit der geltenden Finanzausgleichsperiode.

Inhalt:

Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung bis Ende 2014.

Alternativen:

Es bestehen keine Alternativen, mit denen die Verwirklichung des angestrebten Zieles in gleicher Weise erreichbar wäre.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

-       Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung bis Ende 2014 wird das bestehende Fördersystem und damit die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung und Begründung legaler 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse weiter gewährleistet.

-- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

-       Auswirkungen in sozialer Hinsicht:

In sozialer Hinsicht soll die gegenständliche Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung eine generelle Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auch im Jahr 2014 bewirken.

-       Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Da die Beschäftigten im 24-Stunden-Betreuungsbereich überwiegend weiblich sind und pflegebedürftige Menschen in rund 80% der Fälle zuhause und hier überwiegend von Frauen betreut werden, kommt die gegenständliche Maßnahme primär Frauen zu Gute.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgeschlagenen Regelungen stehen in Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.


Erläuterungen

Die Finanzausgleichspartner sind im Rahmen der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern. Die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung wäre analog zum zeitlichen Geltungsbereich des FAG 2008 zu verlängern. Auch die Landeshauptleutekonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2011 und die LandessozialreferentInnenkonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2011 einstimmig für eine derartige Verlängerung ausgesprochen.

Die Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende 2014 bedingt auch, dass die Bedeckung der für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erforderlichen Mittel zwischen dem Bund und den Ländern bis Ende 2014 im Verhältnis von 60 vH Bund zu 40 vH Land zu erfolgen hat.