1655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1793/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend zwingende Fruchtbarkeitstests von männlichen Zuchttieren vor Verkauf

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim Verkauf von männlichen Zuchttieren hat der Verkäufer in der Regel dafür Gewähr zu leisten, dass das verkaufte Tier voll deckungs- und befruchtungsfähig bzw. zuchttauglich ist. Für den Fall, dass das Tier nicht voll deckungs- und befruchtungsfähig ist, folgt, dass der Käufer gegen den Verkäufer grundsätzlich Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Allerdings ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bzw. die Geltendmachung der bestehenden Ansprüche insbesondere im Streitfall mit erheblichem Aufwand verbunden.

In Hinblick darauf, dass die Ermittlung der Fruchtbarkeit eines Tieres mit Hilfe eines kostengünstigen und schnellen Testes möglich ist, erscheint diese „Risikoverteilung“ diskussionswürdig. Entsprechend ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufzufordern, mit Zuchtverbänden etc. in Verhandlungen über die Frage zu treten, ob Verkäufer von männlichen Zuchttieren vor dem Verkauf nicht verpflichtend einen solchen Test durchzuführen haben sollten.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Stefan Prähauser, Maximilian Linder, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Eßl, Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1793/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: B dagegen: S, V, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 01 31

                                      Franz Eßl                                                                          Jakob Auer

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann