1660 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1812/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung eines Gipfels zum Thema „Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?“

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit geraumer Zeit kommen regelmäßig Gesetzesmaterien zur Beschlussfassung, die die ,Bürgerrechte‘ in den ,Grundfesten erschüttern‘. Eine schrittweise Aufweichung der ,Bürgerrechte‘ ist zu erkennen. Gerechtfertigt wurden die derartigen Eingriffe von der Bundesregierung regelmäßig mit Zwecken der Terrorismusbekämpfung.

Das BZÖ spricht sich selbstverständlich dafür aus, dass man den aktuellen Erfordernissen angepasste Maßnahmen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger zu treffen hat. Für den Bereich der Terrorismusbekämpfung gilt dies natürlich im besonderen Maße. Insofern sind wir uns unserer Verantwortung bewusst.

Verantwortung tragen heißt aber auch, Maßnahmen nur mit dem nötigen ,Augenmaß‘ umzusetzen bzw. verhältnismäßig zu agieren. Dieses Augenmaß scheint die Bundesregierung jedoch verloren zu haben. So gingen beispielsweise die Gesetzesänderungen im Bereich der sogenannten Vorratsdatenspeicherung weit über die EU-Vorgaben hinaus. Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, ,gläserne Bürger‘ zu schaffen.

Umso mehr erschreckt, dass nur kurze Zeit später in Form der geplanten SPG-Novelle 2011 und dem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten zwei weitere Gesetze vor Beschlussfassung stehen, durch die Bürgerrechte noch weiter ausgehöhlt werden sollen.

Alles in allem sehen wir daher die Notwendigkeit eines Gipfels, an dem neben den politisch Verantwortlichen Experten, Bürgerrechtsvertreter, etc. teilnehmen sollten, um die Reichweite der Bürgerrechte und deren Grenzen zu diskutieren und für künftige Verhandlungen die Ergebnisse als ,Verhandlungsgrenzen‘ festzulegen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen der Abgeordnete Mag. Albert Steinhauser.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1812/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G B, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 02 02

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                               Otto Pendl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann