1662 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Freiwilligkeit

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tagtäglich leisten freiwillige Helferinnen und Helfer eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Vor allem in Katastrophenfällen wird eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist. Zudem nehmen sie ihre Aufgaben oft bis zur totalen Erschöpfung wahr. Auch setzen Freiwillige beim Einsatz ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel.

Was freiwillige Helferinnen und Helfer beispielsweise bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist beeindruckend. Für sie ist Solidarität kein leeres Wort, sondern wird ständig von ihnen gelebt. In Zeiten, in denen oftmals Eigennutz und Egoismus dominiert stellen sie ihre Freizeit und ihre Energie der Allgemeinheit zur Verfügung.

In den letzten Jahren ist aber beim freiwilligen Engagement tendenziell ein leichter Rückgang festzustellen, der durch eine Vielzahl von gesellschaftlichen Trends zurückzuführen ist. Es ist daher höchste Zeit, dass die unermüdliche und unentgeltliche Arbeit dieser Menschen endlich entsprechend honoriert wird. Dies soll aber nicht durch Gesten und Lippenbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen erfolgen.

Ein Freiwilligengesetz als Maßnahmenpaket für freiwillige Helferinnen und Helfer muss geschnürt werden, um Schutz und Sicherheit auch für die Freiwilligen zu gewährleisten. Denn die Freiwilligenarbeit muss jene Wertschätzung bekommen, die sie verdient. Zudem sind Anreize zu schaffen, um mehr Menschen zu einer Mitarbeit bei einer Hilfsorganisation zu animieren.

Daher sollen Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden. Auch Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen sollen einen Bonus erhalten. Weiters muss gewährleistet werden, dass es für Freiwillige in Hilfsorganisationen einen weitergehenden Versicherungsschutz gibt.

Da Feuerwehrleute und Helfer von freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen durch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu einem Kostenfaktor für die Unternehmer werden können sollen Betriebe, die ihren Mitarbeitern den Einsatz in Hilfsorganisationen ermöglichen, steuerliche Anreize wie die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen bekommen.

Weiters muss eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung für Arbeitnehmer/innen und Arbeit­geber/innen umgesetzt werden.

Da freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind sollen auch diese bei den Pensionszeiten berücksichtigt werden.

Zudem muss die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisationen insbesondere bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt werden. Weiters soll eine bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten bei freiwilligen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren etc. sichergestellt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 15. März 2011 und 2. Februar 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Mag. Christine Lapp und Tanja Windbüchler-Souschill sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B dagegen: S,V,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 02 02

                               August Wöginger                                                               Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau