1670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag 1795/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, hat der Verfassungsausschuss am 15. Februar 2012 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Änderungen bei den §§ 2, 10, 25a, 38 und 69 dienen der Beseitigung von Redaktionsversehen bzw. Fehlverweisen.

Die Änderungen in § 11 ermöglichen die Anpassung an moderne technische Gegebenheiten im Zuge der Digitalisierung. Regelungen, die in der „analogen Zeit“ aufgrund der bei der analogen Übertragungstechnik herrschenden Frequenzknappheit unter dem Titel der Sicherung der Meinungsvielfalt noch gerechtfertigt waren, sind im Zeitalter der digitalen Terrestrik nicht länger aufrecht zu erhalten, sondern beeinträchtigen eine Fortentwicklung des dualen Systems. Aus diesem Grund wird das Verbot der Überschneidung in § 11 Abs. 1 ebenso aufgegeben wie die Beschränkung eines Medienverbundes auf bloß zwei Fernsehprogramme. Nach der vorliegenden Änderung wird auf die an einem Ort empfangbare „Palette“ an Fernsehprogrammen abgestellt. Hierbei ist die Gesamtzahl der über die verschiedenen Multiplex-Plattformen bereitgestellten Programme abzustellen. Klargestellt wird auch, dass sich ein Medienverbund, dem aufgrund der durch § 9 Abs. 3 Z 1 oder 2 PrR-G eingeräumten Möglichkeiten bereits zwei Hörfunkprogramme „zuzurechnen“ sind, für ein weiteres Engagement im Fernsehbereich dazu entschließen muss, eine Zulassung nach dem Privatradiogesetz „aufzugeben“.

Die Änderungen in § 34 dienen der Herstellung der Unionsrechtskonformität (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. f AVMD-RL).“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, MSc, Gerhard Huber und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Cap gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 02 15

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann