1684 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1762/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Hauptschullehrplans und ausschließliche Verwendung des AHS-Unterstufenlehrplanes an Neuen Mittelschulen

Die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ab den bestehenden Modellversuchen zur Neuen Mittelschule erfolgt die Beurteilung der SchülerInnen nach unterschiedlichen Lehrplänen. Für SchülerInnen mit AHS-Reife werden die Kriterien des AHS-Unterstufenlehrplanes herangezogen, für die anderen gelten die Regelungen der 2. bzw. 3. Leistungsgruppe der Hauptschule.

Eine analoge Regelung, allerdings mit einem für die Neuen Mittelschulen neu zu erstellenden Lehrplan, ist für die Umstellung aller Hauptschulen auf Neue Mitteschulen geplant. Das Gesetz über die Neuen Mittelschulen sieht für diese einen Lehrplan vor, der in „grundlegende“ und „vertiefende“ Allgemeinbildung differenziert wird.

Die „vertiefende“ Allgemeinbildung entspricht weitestgehend der in der AHS-Unterstufe vorgesehenen „umfassenden und vertieften“ Allgemeinbildung und ist auch mit den entsprechenden Berechtigungen den Übertritt in höhere Schulen betreffend verbunden. Die „grundlegende“ Allgemeinbildung wird in der Praxis auf dem Niveau zwischen der 2. und 3. Leistungsgruppe der derzeitigen Hauptschulen angesiedelt sein. Eine Beurteilung nach dem Lehrplan der „grundlegenden“ Allgemeinbildung bedeutet für die betreffenden SchülerInnen eine deutliche Benachteiligung und Diskriminierung, da der Besuch einer mittleren oder höheren Schule mit hohen Hürden verbunden bzw. unmöglich ist.

Als Beurteilungsform ist für die Neue Mittelschule eine Kombination aus Ziffernnoten und Portfolio geplant. Die Ziffernnoten werden erst ab der 3. Klasse/ 7. Schulstufe mit dem Hinweis auf den angewendeten Lehrplan versehen. Die Differenzierung der Lehrpläne in „grundlegende“ und „vertiefte“ Allgemeinbildung ist jedoch für alle Schulstufen vorgesehen. In den ersten beiden Schulstufen können Eltern und SchülerInnen somit nicht erkennen, ob nach der „grundlegenden“ oder „vertiefenden“ Allgemeinbildung beurteilt wurde.

Damit nach der Neuen Mittelschule allen SchülerInnen die formale Möglichkeit zum Übertritt in eine höhere Schule gegeben wird sollte nur die Leistung, nicht jedoch die Form der Beurteilung für die Übertrittsberechtigung maßgeblich sein. Daher sollten alle SchülerInnen nach dem gleichen Lehrplan unterrichtet und beurteilt werden wie SchülerInnen der AHS-Unterstufen. Der Kernbereich des AHS-Unterstufenlehrplanes muss standardisiert geprüft werden, der Erweiterungsbereich bietet Möglichkeiten für die schulautonome Schwerpunktsetzung und individuelle Leistungsvereinbarungen. “

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Walser der Abgeordnete Werner Amon, MBA. Anschließend wurde die Debatte einstimmig vertagt.

 

Im Zuge der Wiederaufnahme in der Sitzung am 1. März 2012 haben sich die Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon, MBA, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Franz Riepl, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Anna Franz und Stefan Petzner sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz an der Debatte beteiligt.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1762/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, dagegen: S, V, F, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Elmar Mayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 03 01

                                    Elmar Mayer                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann