1703 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Soziales Jahr - Zuerkennung der Familienbeihilfe

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 03. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

In Österreich besteht seit dem Jahr 1968 die Möglichkeit, ein so genanntes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Junge Menschen ab 18 Jahren erhalten dabei die Chance, 10 bzw. 11 Monate lang die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen.

Am FSJ 2006/2007 haben insgesamt 336 Personen teilgenommen. Die Einsatzbereiche liegen dabei in der Arbeit mit behinderten Menschen, mit alten Menschen, Kindern oder Jugendlichen oder in einem anderen Bereich, wie z.B. Arbeit mit Obdachlosen oder Flüchtlingen. Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden pro Woche.

Gemäß der bestehenden Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz werden derzeit drei Vereine, die das FSJ anbieten, nämlich der Verein zur Förderung freiwilliger Sozialer Dienste (Projekt Linz und Arge Soziale Berufsorientierung Vorarlberg) sowie die Diakonie Österreich gefördert. Die jährliche Fördersumme beläuft sich insgesamt auf rd. € 750.000.-, der monatliche Zuschuss pro Teilnehmer auf rd. € 230.-, da für die Förderung als „Gehaltsbestandteil“ Dienstnehmer- und
-geberabgaben zur Sozialversicherung anfallen.

Neben der Zuerkennung eines monatlichen Taschengeldes erhalten die jungen Menschen, die sich freiwillig in den Dienst der Sache stellen u.a. auch und einen gesetzlichen Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung).

Allerdings können nur jene FSJ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer weiterhin die Familienbeihilfe beziehen, für die das FSJ eine Ausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz darstellt. Das ist in der Regel leider nur ein kleiner Teil der teilnehmenden Personen.

Aus unserer Sicht stellt das FSJ eine äußerst effiziente Form der Berufsorientierung dar und sollte finanziell und sozialversicherungstechnisch deshalb nicht schlechter gestellt sein als andere Ausbildungswege. Junge Menschen, die Interesse an einem Einstieg in den Pflege- und Sozialdienst zeigen, dürfen gegenüber anderen Jugendlichen in Ausbildung nicht finanziell benachteiligt werden.

Wir gehen auch davon aus, dass es rechtlich möglich sein sollte, die Gewährung der Familienbeihilfe für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ zu gewähren, ohne dass dadurch ein Anspruch für andere Personengruppen entsteht (etwa in Form eines Freiwilligengesetzes). Wir sind nämlich der Meinung, dass die Teilnahme am FSJ ein klar abgrenzbares Kriterium für die Gewährung von Familienbeihilfe ist.

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Franz Riepl, Anna Höllerer, Tanja Windbüchler-Souschill, Ursula Haubner, Hermann Lipitsch sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 133/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 03 15

                                  Anna Höllerer                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau