1705 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1848/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe bis 25 nach Absolvierung eines Freiwilligenjahres

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Februar 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) erlassen wird, ist grundsätzlich begrüßenswert. Freiwilliges Engagement, das in Österreich von rund 45% aller BürgerInnen ab 15 Jahren geleistet wird, trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei und braucht förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen.

Der Hauptfokus des neuen Gesetzes liegt auf den Freiwilligendiensten wie Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenkdienst sowie Friedens- und Sozialdienste im Ausland. Diese werden im Gesetz definiert und TeilnehmerInnen an diesen Freiwilligendiensten haben Anspruch auf Familienbeihilfe während ihrer Tätigkeit.

Der Hauptkritikpunkt am Freiwilligengesetz ist die fehlende Verlängerung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ein junger Mensch einen solchen, im Gesetz definierten, Freiwilligendienst geleistet hat.

Damit wird der abgeleistete Freiwilligendienst zum Nachteil für Ausbildung und Erwerbsbiografie junger Menschen, die sich freiwillig engagieren.

Zum Beispiel hat eine 19-jährige HAK-Maturantin, die ein freiwilliges Sozialjahr absolviert und danach mit einem Universitätsstudium beginnt, kaum die Chance, ihr Studium bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zu beenden. Eine Verlängerung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres würde ihr ermöglichen, sich gerade in der Abschlussphase ihres Studiums auf ihr Studium zu konzentrieren und das geleistete freiwillige Engagement würde ihr nicht zum Nachteil gereichen.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Franz Riepl, Anna Höllerer, Ursula Haubner, Hermann Lipitsch sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1848/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 03 15

                                Ridi Maria Steibl                                                               Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau