1707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1680 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsabgabegesetz, das Bausparkassen­gesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012)

Österreich ist der Finanz- und Wirtschaftskrise im europäischen Vergleich wirksam entgegengetreten. Es ist gelungen, die Beschäftigung auf hohem Niveau zu halten, den Wirtschaftsstandort zu stützen und die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum zu erhalten. Die Folge dieser notwendigen Maßnahmen war eine gestiegene Staatsschuldenquote und ein höheres Maastricht-Defizit. Daher ist es nun an der Zeit, den Weg der Budgetkonsolidierung weiter zu gehen.

Dazu ist eine Reihe von Strukturmaßnahmen in Aussicht genommen, die den Staatshaushalt nachhaltig entlasten sollen („Konsolidierungspaket 2012 bis 2016“). Der vorliegende Gesetzesvorschlag eines 1. Stabilitätsgesetzes sieht Reformen insbesondere in den Bereichen Publizistikförderung und im Bereich des Abgabenrechts vor. Ein Überblick über die einzelnen Maßnahmen findet sich, nach Gesetzesartikeln gegliedert, in den Erläuterungen der Regierungsvorlage betreffend 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1680 der Beilagen) unter der Überschrift „Hauptgesichtspunkte des Entwurfes“, daran schließen Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen an, die nach Bedarf im Besonderen Teil näher ausgeführt wurden.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. und 15. März 2012 gemeinsam mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 (1685 der Beilagen) und dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird (1681 der Beilagen) in Verhandlung genommen.

Am 14. März 2012 wurde im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Franz Eßl gemäß § 37 Abs. 9 GOG ein öffentliches Hearing abgehalten, dem nach § 40 Abs. 1 GOG Dr. Barbara Kolm, Prof. Dr. Gerhard Lehner, Dr. Markus Marterbauer, Prof. Dr. Paolo Rondo-Brovetto und Mag. Bruno Rossmann als Expertin und Experten beigezogen wurden. Weiters nahmen die Mitglieder des Bundesrates Günther Köberl, Dr. Angelika Winzig, Mag. Gerald Klug, Reinhard Todt, Mag. Reinhard Pisec und Elisabeth Kerschbaum gemäß § 40 Abs. 1 GOG am Hearing teil.

Nach einleitenden Statements der Expertin und der Experten ergriffen die Abgeordneten Alois Gradauer, Elmar Podgorschek, Kai Jan Krainer, Mag. Werner Kogler, Dr. Alexander Van der Bellen, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Rainer Widmann, Bernhard Themessl, Maximilian Linder, Mag. Roman Haider, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes und Gerhard Huber, der Bundesrat Mag. Reinhard Pisec und die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder das Wort.

 

Nach Beendigung des Hearings wurde die Sitzung unterbrochen und am 15. März 2012 zur Beratung folgender Themenbereiche fortgesetzt:

 

Bereich Verwaltung, Dienstrecht

Wortmeldungen: Werner Herbert, Christian Lausch, Mag. Harald Stefan, Maximilian Linder, Oswald Klikovits, Mag. Werner Kogler, Karl Öllinger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Angela Lueger, Kai Jan Krainer, Otto Pendl, Christoph Hagen und Ernest Windholz sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit

Wortmeldungen: Herbert Kickl, Ing. Norbert Hofer, August Wöginger, Karl Öllinger, Mag. Birgit Schatz, Dr. Kurt Grünewald, Renate Csörgits, Johann Hechtl, Dietmar Keck, Kai Jan Krainer, Sigisbert Dolinschek, Werner Neubauer, Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gerhard Huber und Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Bereich Justiz, Landwirtschaft/Umwelt

Wortmeldungen: Dr. Johannes Hübner, Harald Jannach, Maximilian Linder, Hannes Weninger, Mag. Kurt Gaßner, Walter Schopf, Mag. Albert Steinhauser, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Mag. Heribert Donnerbauer, Franz Eßl, Gerhard Huber, Ing. Norbert Hofer, Ing. Hermann Schultes und Dr. Wolfgang Spadiut sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich.

 

Bereich Finanzen

Wortmeldungen: Elmar Podgorschek, Wolfgang Zanger, Maximilian Linder, Mag. Roman Haider, Kai Jan Krainer, Mag. Werner Kogler, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Gabriele Tamandl, Mag. Rainer Widmann, Alois Gradauer, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Martin Bartenstein sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Kai Jan Krainer und Jakob Auer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zur Änderung des Art. 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Die Änderungen dienen der Bereinigung von bei der Erstellung der Regierungsvorlage unterlaufenen Redaktionsversehen.

Zur Änderung des Art. 13 (Änderung des Pensionskassengesetzes):

Zu § 48b Abs. 1 PKG:

Mit der Neuverlautbarung des Abs. 1 werden Redaktionsversehen beseitigt. Mit der Änderung im vierten Satz soll sichergestellt werden, dass nur kleine Monatsbruttopensionen von dem ermäßigten Steuersatz profitieren und nicht auch hohe Monatsbruttopensionen, die nur in wenigen Kalendermonaten im Kalenderjahr 2012 ausgezahlt werden. Zudem wird mit dem Abzug der im Kalenderjahr 2012 ausgezahlten Monatsbruttopensionen von der Bemessungsgrundlage für die Vorwegbesteuerung eine Doppelbesteuerung dieser Pensionszahlungen ausgeschlossen. Auf Grund der zahlreichen Änderungen in Abs. 1 scheint eine Neuverlautbarung des gesamten Absatzes angebracht.

Zu § 48b Abs. 2 PKG:

Es wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

Zu § 48b Abs. 4 PKG:

Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Aufkommen aus der Vorwegbesteuerung in den ,Fonds für Maßnahmen gemäß FinStaG‘ geleitet wird.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Kai Jan Krainer und Jakob Auer mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V dagegen: F,G,B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 03 15

                                       Franz Eßl                                                                           Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann