Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Dr. Ruperta Lichtenecker, Tanja Windbüchler-Souschill

zum Bericht 1707 der Beilagen des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1680 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungs­gesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsabgabegesetz, das Bauspar­kassengesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012)

Einleitung

Die Bundesregierung hat am 10.2.2012 ihr so genanntes „Konsolidierungspaket“ vorgestellt. 27 Milliarden Euro will die Regierung bis 2016 einsparen bzw. zusätzlich einnehmen. Der medialen Präsentation des Ministerratsbeschlusses folgten eine Woche später am 17.2. die konkreten Begutachtungsentwürfe der einzelnen Ministerien für ein „Stabilitätsgesetz 2012“. Die Begutachtungsfrist betrug nur wenige Tage (durch die Wochenenden und die teilweise verspätete Versendung/Zustellung bei unveränderter Frist, blieben selbst im Optimalfall nur ca. 5 Werktage). Dies steht – speziell bei einem Gesetzgebungsvorhaben dieser Tragweite – in krassem Widerspruch zu den Legistischen Richtlinien des Bundeskanzleramts-Verfassungsdienstes und im Widerspruch zu den Vorgaben des §15a-Übereinkommens Bund-Länder-Gemeinden über den Konsultationsmechanismus. Nach einer Rüge durch Bundespräsident Fischer zum schnellen Fristenlauf, der eine verfassungsmäßige Überprüfung unmöglich mache, treten nun lediglich die steuerlichen Maßnahmen bereits am 1. April in Kraft.

In vielen Bereichen wurden keine Begutachtungsentwürfe vorgelegt, da konkrete Sparmaßnahmen noch nicht ausdiskutiert sind, mit den Ländern erst verhandelt werden müssen, oder keine Gesetzesänderungen notwendig sind.

Am 27.2. wurde die ÖVAG teil-verstaatlicht, was zu budgetären Mehrbelastungen von ca. 1 Mrd. Euro führt. Die Bundesregierung hat beim Ministerrat am 6.3.2012 das Paket daher um eine zeitlich befristete Bankenabgabe und einen Steuervorteil für BezieherInnen von Betriebspensionen erweitert. Das Gesetz wurde in ein 1. und ein 2. Stabilitätsgesetz geteilt, um den unterschiedlichen In-Kraft-Tretens-Bestimmungen Rechnung zu tragen.

Der Gesetzesentwurf ist aus Sicht der Grünen unsozial, beinhaltet keine Strukturreformen, und vergisst insbesondere auf ökologische Komponenten oder eine ökologisch-soziale Steuerreform. Das Konsolidierungspaket ist zudem zu einem Drittel geschummelt. Die Grünen haben daher bei einer Oppositions-Sondersitzung des Nationalrats eine Dringliche Anfrage an Finanzministerin Fekter eingebracht:

www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10652/index.shtml

Das vorliegende Dokument stellt den Minderheitenbericht nach § 42(4) des Grünen Parlamentsklubs dar, der kritisch auf die Detailmaßnahmen des Budgets eingeht und mögliche Verbesserungen definiert.

 

Inhaltsverzeichnis

Minderheitsbericht…………………………………………………………………………………                 1

             Was sagen die Grünen zum SPÖ-ÖVP-Sparpaket………………………………………….             2

             Die Analyse nach Ministerien/Fachbereichen:………………………………………………          4

                      Finanzministerium……………………………………………………………………..                4

                      Sozialministerium – Pensionsrechtlicher Teil…………………………………………             9

                      Sozialministerium – Arbeitslosenversicherungsrechtlicher Teil………………………         15

                      Sozialministerium – Auflösung Verkehrs-Arbeitsinspektorat………………………...          19

                      Justizministerium………………………………………………………………………                20

                      Landwirtschaftsministerium…………………………………………………………...              22

                      Unterrichtsministerium………………………………………………………………...               23

                      BKA – Bundesdienst 2012…………………………………………………………....               24

                      BKA – Änderung des Publizistikförderungsgesetzes…………………………………         26

                      BKA – Änderung des Stellenbesetzungsgesetzes……………………………………..         27

                      BKA – Verkleinerung des Nationalrates………………………………………………            29

                      BKA – Änderung des Konsulargebührengesetzes……………………………………          29

                      Wirtschaftsministerium………………………………………………………………..               30

                      Innenministerium………………………………………………………………………                31

                      Landesverteidigungsministerium……………………………………………………...             32

                      Wissenschaftsministerium – „Hochschulmilliarde“……………………………………         32

                      Gesundheitsministerium – BeihilfenG und Krankenkassen-StrukturfondsG………...         33

                      Gesundheitsministerium – Krankenversicherung……………………………………..           34

Was sagen die Grünen zum SPÖ-ÖVP-Sparpaket

Generelle Einschätzung

Das Sparpaket hätte die Chance auf weitreichende Reformen eröffnet. SPÖ und ÖVP haben diese Chancen kaum genutzt.

Mit dem Sparpaket werden die Weichen für die nächsten fünf bis zehn Jahre gestellt. Diese Zäsur bietet die Chance auf eine echte Systemveränderung. Die Chance, den Reformstau der letzten Jahre und Jahrzehnte zu beenden und den Weg frei zu machen für Reformen, die Österreich zukunftsfähig machen. Die Bevölkerung weiß, dass wir in schwierigen Zeiten leben, sie erwartet sich, dass sich endlich etwas verändert. Die Menschen wollen nicht länger angelogen werden, die Wahrheit ist zumutbar.

Es ist nicht nachvollziehbar, wenn unsoziale Maßnahmen des Sparpakets die Bevölkerung treffen, während gleichzeitig über Nacht wieder eine österreichische Bank mit Milliardenhilfe gerettet wird.

Was jetzt notwendig wäre:

a.      Endlich die seit Jahrzehnten verschleppten, tiefgreifenden Strukturreformen angehen, das heißt z.B. eine Krankenkasse, eine Pensionsversicherung, eine Schulverwaltung.

b.     Zusätzliche Mittel für Zukunftsinvestitionen freimachen: für Bildung, für Forschung, für die Schaffung von Grünen Jobs durch Klimaschutz und die Grüne Energiewende.

c.      Eine gerechtere Verteilung der Lasten der Krise durch mehr Steuergerechtigkeit: fairer Beitrag der Vermögenden und Superreichen (Erbschaftssteuer, Stiftungsprivilegien abbauen).

d.     Ökologisierung des Steuersystems durch eine Grüne Finanzreform: umweltschädliche Subventionen abbauen, untere und mittlere Einkommen entlasten.

e.      Tiefgreifende Reformen im Bankenwesen (zb. Insolvenzrecht für Banken) statt Milliarden-(Teil­)Verstaatlichungen über Nacht.

 

Wie schaut das SPÖ-ÖVP-Paket aus: kein Umsteuern

Keine großen Strukturreformen: Die große Chance, Strukturen, die seit Jahrzehnten verändert werden sollten, jetzt zu ändern wird nicht genutzt. Die Regierung ist erneut vor den Landeshauptleuten in die Knie gegangen. Dass die Länder einerseits nicht sagen, wie sie konkret ihr Sparziel erreichen wollen, sich andererseits ein Mitspracherecht bei künftigen Steuerreformen ausverhandelt haben, kommt einer Selbstaufgabe der Bundesregierung gleich.

Keine Zukunftsinvestitionen: Sparen alleine ist nicht genug. Gerade jetzt, in schwierigen Zeiten, müssen wir auch in die Zukunft investieren. In Bildung, in Forschung, in Klimaschutz, in die grüne Energiewende, in ein Grüne-Jobs-Programm. (Die Regierung spricht von Offensivmitteln im Bildungsbereich, wie das Geld dafür aufgebracht werden soll, darauf bleibt sie die Antwort schuldig.

Ungerechte Verteilung der Kosten der Krise: Das Regierungspaket ist sozial nicht ausgewogen. Ein Vergleich: Der Solidarbeitrag für Spitzenverdiener bringt in fünf Jahren insgesamt 440 Mio. Euro. Erst vor kurzem hat die Regierung das Doppelte, nämlich 800 Mio. Euro, an die Kommunalkredit überwiesen, jene Bank, die sich verspekuliert hat und von der Regierung aufgefangen werden muss. Wenige Wochen danach und während der Erstellung des Konsolidierungspakets wurde die ÖVAG mit einer Milliarde Euro teilverstaatlicht. Durchaus deutliche Einschnitte gibt es auf der anderen Seite im Bereich der Pensionen sowie auch bei Beamten mit niedrigeren Einkommen.

Das SPÖ-ÖVP-Paket ist Stückwerk und Flickwerk, ohne Zukunftsperspektive. Es werden Löcher gestopft, aber keine echten Reformen eingeleitet. Was es nicht ist: das notwendige Paket für die Zukunft unserer Kinder. Das Regierungspaket beinhaltet auch Maßnahmen, die kleine Schritte in die richtige Richtung sind. Für die großen Schritte, die notwendig wären um eine echte Systemänderung zu bewirken, fehlen Kraft und Mut. Die Chance auf eine nachhaltige Zukunftsstrategie für Österreich wird vertan:

à    Kein Umsteuern bei Gerechtigkeit: Steuerprivilegien für sehr hohe Einkommen (13/14. Monatsgehalt) werden zwar verringert, allerdings ist die Maßnahme bis 2016 befristet. Die Reform der Gruppenbesteuerung und die Immobilien-Spekulationssteuer inkl. Umwidmungsgewinne sind kleine Schritte in die richtige Richtung, aber es braucht mehr: leistungsloses Einkommen aus Vermögen bleibt verschont. Die SPÖ hat viel versprochen und kaum etwas gehalten. (Erbschaftssteuer, Stiftungsprivilegien, vermögensbezogene Steuern kommen nicht. Alleine eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer würde bis 2016 kumuliert 7,5 Mrd. Euro bringen).

à    Kein Umsteuern bei Umwelt und Klimaschutz: Die Streichung des Agrardiesel-Privilegs für Landwirte ist ein kleiner Schritt in die Richtige Richtung. Aber es braucht mehr: umweltschädliche Subventionen in Milliardenhöhe bleiben unangetastet (Grüne Vorschläge würden 1,5 Mrd./Jahr = 7,5 Mrd. kumuliert bis 2016 bringen).

à    Kein Umsteuern bei den hohen Arbeitskosten: Keine Entlastung bei unteren und mittleren Einkommen, um Kaufkraft und Konjunktur anzukurbeln. Die arbeitsbezogenen Abgaben werden sogar erhöht (Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage).

à    Kein Umsteuern im Verkehr: Es sollen weiter Milliarden in Autobahnen investiert werden statt in den Öffentlichen Verkehr. Bahnunternehmen wie den ÖBB und bestimmten Stadtverkehrsunternehmen bringt das  Paket sogar höhere Steuerbelastungen und damit einen weiteren Konkurrenznachteil im Vergleich zum Straßenverkehr.

 

Viele Fragen offen - Wird das SPÖ-ÖVP-Paket zum Schummelpaket?

Wer genau reinschaut in das Regierungspaket wird feststellen, dass nicht das drin ist was drauf steht. Ob das Paket hält ist alles andere als sicher:

à    Das Paket ist in vielen Bereichen eine reine Absichtserklärung, über weite Strecken ist völlig unklar, wie die Spar- bzw. Einnahmen-Ziele erreicht werden sollen. (Auf Grund der vielen offenen Fragen ist davon auszugehen, dass SPÖ und ÖVP schon bald wieder zu streiten beginnen.)

à    Der angebliche Sparbeitrag der Länder beträgt in Wirklichkeit nur 2,7 Milliarden Euro statt der angegebenen 5,2 Milliarden Euro, da die Länder ein Drittel der neuen Steuereinnahmen (= 2,5 von 7,5 Mrd.) für sich beanspruchen. Es ist zudem völlig unklar, mit welchen konkreten Maßnahmen die Länder einsparen wollen.

à    Das Sparziel im Gesundheitsbereich ist eine Hausnummer, es ist völlig unklar, auf welchem Weg die Einsparziele erreicht werden sollen. Klar ist: es regieren im Gesundheitsbereich 19 Krankenkassen, die Ärztekammer und die Landeshauptleute und nicht der Gesundheitsminister.

à    Höchst unsicher sind die geplanten Einnahmen von 1,5 Mrd. Euro aus einer Finanztransaktionssteuer. Dies hängt erstens davon ab, ob diese auf EU-Ebene eingeführt wird und zweitens, ob die Einnahmen ins EU-Budget oder an die Nationalstaaten gehen. Wenn die Regierung es ernst meint, müsste sie eine Börsenumsatzsteuer einführen, wie es sie etwa in Großbritannien gibt.

à    Höchst unsicher sind auch die Einsparungen beim Förderwesen: wie im Gesundheitsbereich wurde hier lediglich ein Ziel, aber keine Maßnahmen formuliert, wie das Ziel erreicht werden soll.

à    Bei der Reichensteuer verwechselt die SPÖ Einkommen mit Vermögen. Fakt ist, die SPÖ hat ihre Ankündigungen nicht eingehalten: Leistungslose Einkommen aus Vermögen bleiben weiter steuerbegünstigt.

 

Es ist völlig unsicher ob das SPÖ-ÖVP-Paket hält. Sicher ist hingegen, dass (es) mit diesem Paket:

à    bis 2016 die Schere zwischen Reich und Arm weiter aufgehen wird und es mehr Vermögende geben wird.

à    bis 2016 keine verbesserten Bildungschancen für die zwei Millionen jungen Menschen in Ausbildung geben wird.

à    bis 2016 mehr Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch den Straßenverkehr geben wird.

à    bis 2016 die großen Chancen auf Grüne Jobs nicht genutzt werden können.

 

Die Analyse nach Ministerien/Fachbereichen:

Finanzministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

Der Steuerteil des Konsolidierungspakets beinhaltet einige positive Detailaspekte, wie etwa die Abschaffung des Agrardiesels für die Landwirtschaft, das prinzipielle Bekenntnis zur Umwidmungsabgabe, die Streichung der Spekulationsfrist bei Immobilien oder die kleinen Änderungen zur Gruppenbesteuerung. Von einer SteuerREFORM kann aber wieder einmal nicht gesprochen werden. Die große Chance auf ein ökologisch-soziales Umsteuern wurde verpasst. Die von der SPÖ plakatierte Verteilungsgerechtigkeit fehlt fast vollkommen. Vermögende und Millionenerben bleiben weiterhin unversteuert, während Österreich bei Arbeitseinkommen ein Hochsteuerland bleibt. Der Solidarbeitrag für hohe Einkommen ist ein symbolischer Akt, der schon aufgrund der Befristung keinen Ersatz für eine Besteuerung von Vermögen darstellen kann. Allein die Halbierung der Bauspar- und Zukunftsvorsorgeprämien bringt mehr für das Budget als die Solidarabgab. Ansonsten ist dieses Paket hauptsächlich auf Luft gebaut: Eine Finanztransaktionssteuer, die auf EU-Ebene noch nicht einmal beschlossen ist und deren Mittelverwendung in den Vorschlägen der Europäischen Kommission bereits für den EU-Haushalt des kommenden Rahmenplans vorgesehen ist.

Höchst unsicher bleibt auch das Steuerabkommen mit der Schweiz, das mit den Schweizer Kollegen noch nicht verhandelt ist. und eine Umwidmungsabgabe, die über weite Strecken eigentlich nur 15% statt 25% ausmachen

Vor Beschlussfassung wurde auch noch die so genannte „Gegenfinanzierung“ für die Teilverstaatlichung der ÖVAG in den Gesetzesvorschlag aufgenommen. Die Erhöhung der Bankenabgabe ist prinzipiell zu begrüßen. Die vorgezogene Versteuerung von Betriebspensionen ist aber das Gegenteil von Nachhaltigkeit und stellt ein unsoziales Steuerprivileg für Besserverdienende dar.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Solidarabgabe

Die so genannte Solidarabgabe wird befristet für vier Jahre bis 2016 eingeführt. Der steuerliche Vorteil des 13./14. Monatsgehalt bleibt bis 185.000 Euro Jahresbrutto unberührt (=Freibetrag von 620 Euro, dann Steuersatz von nur 6%). Darüber hinausgehende sonstige Bezüge sollen bis zu  einem  Jahresbruttobezug  von  ca.  360 000 Euro  (Jahreseinkünfte  ohne  Sonderzahlungen  von  ca. 300 000 Euro)  mit  27%  und  darüber  hinausgehende  Bezüge  bis  zu  einem  Jahresbruttobezug  von  ca. 594 000 Euro  (Jahreseinkünfte  ohne  Sonderzahlungen  von  ca.  500 000 Euro)  mit  35,75%  besteuert werden.

Der Gewinnfreibetrag für Unternehmer, der mit der Begründung eingeführt wurde, die Unternehmer müssen einen analogen Steuervorteil bekommen, wird analog zum 13./14. Gehalt reduziert. Derzeit beträgt der Gewinnfreibetrag 13% des Gewinnes und ist mit max. € 100.000,- jährlich
begrenzt. Somit sind Gewinne bis € 769.230,- von der Begünstigung erfasst. Der  Gewinnfreibetrag  soll  ab einem Gewinn von 175.000 Euro  stufenmäßig reduziert werden und wird somit nur mehr für Gewinne bis zu 580.000 Euro zustehen.

Bei einem Monatsgehalt von 30.000 Euro brutto werden in Summe 7.800 Euro an Solidarabgabe bezahlt. Bei 45.000 Euro Monatsbrutto 17.500 Euro.

Ein Abgeordneter mit einem Monatsbezug von rund 8.000 Euro fällt nicht unter die Solidarabgabe. Klubobleute mit einem Monatsbezug von ca. 14.000 Euro fallen unter die neue Regelung und zahlen gerade einmal 330 Euro jährlich an Solidarabgabe. Das sind 0,17% des Bruttojahreseinkommens. Zum Vergleich: Die angekündigte Nulllohnrunde macht für einen Beamten mit einem durchschnittlichen Monatsbrutto von 2.148 Euro 320 Euro pro Jahr aus.

Umwidmungsabgabe und Fall der Spekulationsfrist für Immobilien

Private Grundstücksverkäufe sollen ab 1. April immer (nicht nur innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren) steuerpflichtig sein und einem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen. Hauptwohnsitze sind von  der  Steuerpflicht ausgenommen werden. Es gibt einen jährlichen Inflationsabschlag nach Ablauf des 10. Jahres von 2% (maximal 50%)

Umwidmungsgewinne werden neu besteuert. Bei Umwidmungen, die vor 2002 passiert sind, wird der Veräußerungsgewinn  pauschal  mit  60%  des Veräußerungserlöses angenommen,  weshalb es bei den Altfällen zu einer effektiven Besteuerung von 15% anstatt 25% kommt. Die Besteuerung erfolgt in allen Fällen erst beim Verkauf, nicht bei der Umwidmung.

Für die Bemessung der Immobilienertragsteuer wird ergänzend ein, an das  Grunderwerbsteuergesetz angelehntes, Mitteilungs- und Selbstberechnungssystem, also eine Rechtsanwaltspflicht eingeführt. Dadurch werden jene Grundstückeigentümer, die beim Kauf für die Grunderwerbssteuer einen niedrigeren Preis für das Finanzamt angegeben haben, bei Verkauf nun eine entsprechend höhere Steuerleistung zu zahlen haben.

Prämienhalbierung bei Bausparen und Zukunftsvorsorge

Die Bausparprämie wird ab 1. April unbefristet von 3 auf 1,5% gesenkt. Davon sind mehr als 5 Mio. BausparerInnen betroffen. Bei einem maximal möglichen Sparbetrag von 1.200 Euro jährlich reduziert sich die Prämie für den einzelnen von 36 Euro auf 18 Euro.

Auch die Prämie für die Zukunftsvorsorge wird halbiert. Das bedeutet, dass der Zuschuss zukünftig 4,25% statt vorher 5,5% fix plus 3% variabel betragen wird. Davon sind ca. 1,5 Mio. Menschen betroffen.

Der maximale Bauspardarlehensbetrag wird als Folge der Prämienkürzung per VO von 180.000 auf 300.000 Euro erhöht.

Gruppenbesteuerung

Ausländische Verluste dürfen künftig in Österreich nur mehr in jener Höhe von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, in der sie auch nach den Rechnungslegungsvorschriften im jeweiligen Land ermittelt wurden. Unterschiedliche Verlustbeträge nach unterschiedlichen länderspezifischen Berechnungen sind für die Besteuerung also künftig irrelevant.

Umsatzsteuergesetz

Die Option zur Steuerpflicht bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steht nur mehr zu, wenn der Leistungsempfänger diesbezüglich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Sozialversicherungsträger  und  Krankenfürsorgeeinrichtungen  erhalten  ab  2014  statt  einer pauschalierten Beihilfe eine 1:1 Abgeltung der Vorsteuern.

Mineralölsteuer – Agrardieselprivileg und Begünstigung des öffentlichen Verkehrs

Zusammen mit der Dieselrückvergütung für die Landwirtschaft („Agrardiesel“, 50 Mio/a) sollen ab 2013 auch Steuer-Begünstigungen für den Öffentlichen Verkehr - Rückvergütung von etwa ¾ der MÖSt für Diesel-Schienenfahrzeuge (ca. 12 Mio/a ÖBB, ca. 3 Mio/a sonstige Bahnen) und MÖSt-Befreiung für flüssiggasbetriebene Busse im Ortslinienverkehr (ca. 15 Mio/a Wiener Linien) - entfallen.

Grundsteuer

Für den 1. 1. 2014 wird eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte festgeschrieben.

Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Angesichts  des  jährlich  steigenden  Zuschussbedarfs  zur  bäuerlichen  Pensionsversicherung  wird  die Abgabe  von  land-  und  forstwirtschaftlichen  Betrieben  angehoben.  Die  letzte  Anhebung  fand  zum 1. Jänner 1985 statt.


 

Forschungsprämie

Künftig soll die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in die Prüfung der Anträge auf Forschungsprämie (=steuerliche Forschungsförderung) durch die Erstellung von Gutachten einbezogen werden. Dadurch soll die Treffsicherheit der Forschungsprämie erhöht bzw. ihr Missbrauch erschwert werden. Es werden Einsparungen in Höhe von 40 Mio. Euro jährlich erwartet.

Zudem wird die Deckelung der steuerlich begünstigten Auftragsforschung von derzeit 100.000 Euro auf 1 Mio. Euro angehoben.

Gegenfinanzierung für die Teilverstaatlichung der ÖVAG

Die für die Teilverstaatlichung der ÖVAG notwendigen Mittel von ca. 1 Mrd. Euro sollen durch zwei Maßnahmen gegenfinanziert werden. Einerseits wird die Bankenabgabe befristet bis 2017 um 25% erhöht. Das soll in Summe 750 Mio. Euro bringen. Andererseits soll eine Vorwegbesteuerung von betrieblichen Zusatzpensionen 1 Mrd. Euro bringen. AnwärterInnen auf Betriebspensionen können sich bis Oktober dazu entscheiden, ihre private betriebliche Pension vorweg mit 25% (anstatt des maximalen Steuersatzes von 50%) zu versteuern und in weiterer Folge bei Auszahlung der Pension nur mehr ein Viertel der Pension zu versteuern. Diese Maßnahme führt im ersten Jahr zu Mehreinnahmen, ab dem zweiten Jahr aber zu Steuerverlusten von 75 Mio. Euro pro Jahr. Beide Abgaben fließen in einen beim BMF einzurichtenden Fonds und sollen zweckgewidmet für Bankenrettungen zur Verfügung stehen.

 

3. Politische Bewertung

Dieses Steuerpaket verpasst eine große Chance. Die ökologisch-soziale Steuerreform, die mittlerweile auch in den Sonntagsreden der ÖVP-Finanzministerin vorkommt, wurde nicht angegangen. Und die von der SPÖ so oft plakatierte Verteilungsgerechtigkeit fehlt vollkommen. Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftssteuer, sondern lediglich eine vage Ankündigung für eine Erhöhung der Grundsteuer. Die Hauptfeststellung für die Grundsteuer soll 2014 – also nach der Wahl – stattfinden. Wirtschaftsminister Mitterlehner kündigte sie nun aber für 2016 an. Durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage wird der Faktor Arbeit sogar noch weiter belastet. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist zur Rhetorik verkommen. Stattdessen hat die Finanzministerin in der Pressestunde vom 19.2.2012 angekündigt, die Familien steuerlich stärker entlasten zu wollen.

Abgesehen von den fehlenden Reformen finden sich im Steuerteil viele Luftblasen. Etwa die angekündigten jährlichen 500 Mio. Euro aus einer Finanztransaktionssteuer. Wo doch die Verhandlungen auf EU-Ebene derzeit noch laufen und jeder weiß, dass Österreich keine FTT im Alleingang einführen kann. Überdies sind die Mittel in den Vorschlägen der Kommission zum neuen Haushaltsrahmenplan für den EU-Haushalt vorgesehen. Oder die angekündigte Milliarde an Zahlungen über ein Steueramnestie-Abkommen mit der Schweiz. Wo einerseits massive Bedenken von Seiten der EU-Kommission über die Rechtmäßigkeit solcher bilateraler Abkommen bestehen, die Steuersünder auf einen Schlag legalisieren. Und andererseits die Schweizer Behörden dementieren, dass überhaupt Verhandlungen aufgenommen wurden. Aber auch die Umwidmungsabgabe bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück, weil der Steuersatz durch eine Hintertür-Konstruktion für Altfälle nur magere 15 statt 25% beträgt.

Die noch schnell ins Paket genommene Gegenfinanzierung für die ÖVAG-Teilverstaatlichung ist sozialpolitisch extrem bedenklich. Durch die Einführung einer Vorwegbesteuerung von 25% profitieren BezieherInnen hoher Zusatzpensionen. Die Erhöhung der Bankenabgabe ist hingegen begrüßenswert.

Die Landeshauptleute sind wiederum die Gewinner des Steuerteils. Anstatt 5,2 Mrd. zu sparen bekommen sie in Summe 1,7 Mrd. Euro an Steuereinnahmen – und das ohne jede Auflage. Im Gegenteil, sie erhalten sogar mehr Macht, weil Änderungen des Finanzausgleichs und künftige Steuerreformen bis 2016 von der Zustimmung der Länder abhängen sollen.

Umwidmungsabgabe

Die Umwidmungsabgabe wird anstatt mit der Progression des Einkommenssteuertarifs (bis 50%) mit einem Sondersteuersatz von 25% eingeführt. Dabei wird der Veräußerungsgewinn bei Altfällen pauschal mit 60% des Veräußerungserlöses angenommen. Der effektive Steuersatz bei Verkauf von Immobilien liegt also bei 15%. Steuerrechtler Doralt kritisiert: „Rechnungslegungspflichtige Unternehmen, die bisher ihre Veräußerungsgewinne aus Grund und Boden mit dem Normalsatz bis zu 50 Prozent versteuert hätten, müssen nunmehr nur mehr 25% zahlen“ und nennt das Paket „einen Kniefall vor den Bauern“. In der Realität wurden solche Gewinne aber bisher so gut wie nie mit 50% versteuert.

Ein Anfallen der Steuerlast bei Umwidmung wäre interessanter gewesen.


 

Solidarabgabe

Die Solidarabgabe ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Anstatt in die Vermögensteuern einzusteigen, wurde diese befristete „Reichensteuer“ erfunden. Prinzipiell ist die Reduktion des steuerlichen Vorteils des 13./14. Monatsgehalts aber jedenfalls zu begrüßen.

Prämienhalbierung bei Bausparen und Zukunftsvorsorge

Eine völlig unnötige Maßnahme ist die Halbierung der Prämie beim Bausparen. Ökonomisch betrachtet kann es zwar durchaus Sinn machen, Sparförderungen in Zeiten der Rezession zu reduzieren, um expansive Effekte zu erhöhen, aber wenn man das Aufkommen aus dieser Maßnahme beispielsweise mit dem Aufkommen der Solidarabgabe vergleicht, zeigt sich der mangelnde Mut der Regierung und die angebliche Verteilungsgerechtigkeit dieses Paket. Um den von den Bausparkassen befürchteten Rückgang der Wohnbautätigkeit hintanzuhalten, sollten die Länder verpflichtet werden, die ehemaligen Mittel des Zweckzuschusses, die mit dem Finanzausgleich 2008 in den Ertragsanteilen aufgingen, für den Wohnbau, insbesondere zur Verbesserung des Klimaschutzes,  einzusetzen.

Die Halbierung der Prämie für die Zukunftsvorsorge ist aus unserer Sicht zu begrüßen, da wir gegen die steuerliche Förderung der zweiten und dritten Pensionssäule auftreten. Besser wäre deren Abschaffung durch sofortiges Auslaufen gewesen.

Gruppenbesteuerung

Die Verschärfungen im Bereich der Gruppenbesteuerung werden von Experten, Wirtschaftstreibenden und Bankern als Placebo kritisiert. Der SPÖ nahestehende Unternehmerkreise sprechen laut APA von reiner Optik und davon, dass offensichtlich das Wort Gruppenbesteuerung irgendwo vorkommen musste.

Umsatzsteuergesetz

Viele Banken und Versicherungen aber auch Gemeinden haben jahrelang gesellschaftsrechtliche Konstruktionen geschaffen um in den Vorteil des Vorsteuerabzugs zu kommen. Diese Praxis soll nun abgestellt werden. Laut Steuerrechtler Doralt haben die Gemeinden damit „unvorstellbare 250 Millionen Euro an Vorsteuerbeträgen jahrzehntelang vor den Augen der Politiker mit legalen Missbrauchskonstruktionen Jahr für Jahr lukriert, indem sie ihre Gebäude durch Leasinggesellschaften errichten ließen. Hätten sie selbst die Gebäude errichtet, dann hätten sie keinen Vorsteuerabzug gehabt.“ Hauptnutznießer waren aber nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Rechtsberater und Konstrukteure der Firmengeflechte. Aus grüner Sicht können wir diese Maßnahme begrüßen, wenngleich wir darauf hinweisen müssen, dass die Gemeinden mit ihrer angespannten Finanzlage andere Formen des Ausgleichs brauchen. Erhöhungen der Grundsteuer daher sind dringend geboten, kurzfristig über eine Verdopplung der Hebesätze. Unverzüglich in Angriff zu nehmen ist die Neubewertung von Grund und Boden sowie Gebäuden.

Mineralölsteuer – Agrardieselprivileg und Begünstigung des öffentlichen Verkehrs

Den Agrardiesel (Diesel-MÖSt-Rückerstattung für die Landwirtschaft) abzuschaffen haben wir jahrelang gefordert. Diese Maßnahme  ist also sehr zu begrüßen.

Die gleichzeitige Abschaffung der MÖSt-Befreiungen/-Rückerstattungen im öffentlichen Verkehr betrifft vor allem Bund und Länder (ÖBB, Landesbahnen, Wiener Linien) und ist somit ein Herumschieben von einer öffentlichen Hand zur anderen. In der Praxis werden die Mehrkosten a) bei ÖBB & Co den Druck für Einstellung von Regionalbahnen und teurere Tickets erhöhen, b) für die Wiener Linien die Betankung der Flüssiggas-Busflotte verteuern, damit den Umstieg auf Dieselbusse beschleunigen und damit neben Druck auf Ticketpreise auch ökologische Nachteile bringen, weil Diesel u.a. bei Stickoxiden (= Feinstaubvorläufer) Nachteile gegenüber Flüssiggas hat. Zugleich bleiben die zahlreichen steuerliche Begünstigungen im PKW- und LKW-Verkehr völlig unberührt. Dass Umweltminister Berlakovich auf diese einseitigen Nachteile für den umwelt- und klimaschonenden öffentlichen Verkehr auch noch stolz ist ("wir haben hier eine Gleichbehandlung erreicht"), ist umweltpolitisch ein besonderes Armutszeugnis.

Grundsteuer

Die angekündigte Hauptfeststellung der Einheitswerte wäre ein wichtiger Beitrag für eine faire Steuerleistung in der Grundsteuer. Wäre… Denn die Hauptfeststellung ist laut Begutachtungsentwurf für 1.1.2014 – also nach der Wahl – geplant. Und Minister Mitterlehner spricht bereits von 2016… Außerdem wird kritisiert, dass beim VfGH die Pauschalierung der Bauerneinkommen auf Basis der Einheitswerte ohnehin bereits anhängig ist. Eine Entscheidung sei für 2014 zu erwarten. Steuerrechtler Doralt meint, dass eine schnelle magere Neubewertung, die durch ein VfGH-Erkenntnis angestoßene grundsätzliche Reform der Einheitswerte verhindert könnte.

Unklar ist, ob die Hauptfeststellung für alle Immobilien – und somit auch für die Landwirtschaft – gelten soll, oder nicht.

Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Wir begrüßen die 10 Mio. Euro an Mehreinnahmen über höhere Beiträge der Landwirtschaft für ihre Sozialversicherung als Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt ist darauf zu achten, dass die mittleren und kleinen Bauern nicht überproportional belastet werden und das Bauernsterben noch weiter angeheizt wird.

Forschungsprämie

Kontrolle der Forschungsprämie durch FFG: Eine Einbindung der FFG bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung für steuerliche Forschungsförderung ist zu begrüßen. Gleichzeitig ist diese Maßnahme auch ein Eingeständnis für die, von uns Grünen immer wieder kritisierte Missbrauchsanfälligkeit der steuerlichen Forschungsförderung. Die Grüne Kritik an dem „Gießkannenprinzip“ der indirekten Forschungsförderung mit fragwürdiger Treffsicherheit und fehlender Kontrolle wird somit bestärkt. Eine Einsparung von 40 Mio./Jahr erscheint optimistisch.

Die steuerliche Forschungsförderung wurde erst mit Anfang 2011 von pauschal 8 auf 10 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erhöht. Das wurde von uns kritisiert, da die verstärkte Förderung Schwerpunktmäßig in 20 Großunternehmen fließt. Unser Vorschlag ist eine Staffelung nach Betriebsgröße. Die indirekte Forschungsförderung beträgt jährlich rund 350 Mio. Euro, Tendenz steigend.

Die Erweiterung der Deckelung bei der Auftragsforschung von derzeit 100.000 Euro auf 1 Mio. Euro ist für uns unter zwei Voraussetzungen denkbar:

1. Die Auftragnehmer sind Universitäten bzw. außeruniversitäre Forschungsorganisationen

2. Es gibt entsprechende Kontrollen

Die Einsparungen von 40 Mio./Jahr durch die höhere Treffsicherheit der Forschungsprämie werden durch die Anhebung der Deckelung höchstwahrscheinlich zunichte gemacht. Der Konsolidierungseffekt wir damit vermutlich verloren gehen. In der jetzigen Regierungsvariante muss befürchtet werden,  dass die Anhebung der Deckelung nicht primär KMU (bzw. Universitäten als Auftragnehmer) zugutekommt, wie im Gesetz erläutert. Wahrscheinlicher ist, dass sich große Unternehmen und Konzerne zusammentun, um Mitbewerber mit Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu betrauen oder Subfirmen gründen.

Um die Treffsicherheit der indirekten Forschungsförderung zu steigern, fordern wir Grüne eine Staffelung der Forschungsprämie nach Betriebsgrößen: Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte) sollen demnach eine Forschungsprämie von 12 Prozent und mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte) zehn Prozent bekommen. Für große Unternehmen soll die Forschungsprämie acht Prozent betragen.

Gegenfinanzierung der Teilverstaatlichung der ÖVAG

Die abermalige Rettung einer Bank in Milliardenhöhe bei gleichzeitigem Schnüren von Sparpaketen ist schwer nachvollziehbar. Der Versuch einer Gegenfinanzierung ist zwar begrüßenswert. Die Erhöhung der Bankenabgabe macht durchaus Sinn. Leider bleibt sie aber befristet. Sozialpolitisch abzulehnen ist aber jedenfalls die Vorwegbesteuerung der betrieblichen Pensionen. Anstatt eines maximalen Steuersatzes von 50% wird nun eine 25%ige Steuer eingeführt (plus einer Nachversteuerung eines Viertels bei Auszahlung). Das begünstigt vor allem BezieherInnen großer Zusatzpensionen und stellt ein nicht nachvollziehbares Steuerprivileg dar. Aber auch für  BezieherInnen kleiner Zusatzpensionen ist es zynisch, da für den Einzelnen unklar sein wird, wie lange er noch leben muss, damit der Steuervorteil schlagend wird.

Die Maßnahmen sind das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Hier wird schnelles Geld gemacht, ohne auf die soziale Gerechtigkeit zu schauen. Einem vermuteten Steueraufkommen von einer Milliarde Euro (manche Experten sprechen  von 50 Mio. Euro!) steht ein Steuerausfall ab dem Jahr 2013 von jährlich 75 Mio. Euro gegenüber.


 

Sozialministerium – Pensionsrechtlicher Teil

1. Kurze Gesetzesanalyse

Die pensionsrechtlichen Änderungen sind vor allem vom Gedanken getragen, kurzfristig „schnelles Geld“ zu machen. Dabei wird auf die zukünftige Wirkung vieler Regelungen, die zu erheblichen Kostenerhöhungen führen werden (z.B. die Erhöhung der Höchstbeitragsgrenze), vergessen.

Dort, wo echte Strukturmaßnahmen notwendig sind, werden diese nicht angegangen. Die wirklich signifikante Strukturveränderung – die vollständige Umstellung auf das Pensionskonto – wird hingegen mit völlig unnötiger Geschwindigkeit angegangen. Sie ist selbst für ExpertInnen kaum verständlich oder nachvollziehbar. Ein seriöser Politiker/eine seriöse Politikerin kann einer Gesetzesbestimmung, die er/sie grundsätzlich nicht verstehen kann (und diese Bestimmung kann niemand verstehen), nicht zustimmen. Deshalb werden die Grünen auch nicht zustimmen.

Problematisch ist außerdem das Vorgehen im Bereich Pensionen. Auch wenn diese Gesetzesvorlage nur die gesetzlichen Pensionen betrifft, so ist insgesamt zu kritisieren, dass hohe Pensionen über der ASVG-Höchstpension (hohe BeamtInnenpensionen, PolitikerInnenpensionen, Sonderpensionssysteme wie die Nationalbank) nicht ihrer Höhe entsprechend von den Kürzungen im Pensionsbereich betroffen sind. Wir wollen, dass Pensionen im ASVG-Bereich der Inflation entsprechend angepasst und dafür bei, zum Teil exorbitant hohen Pensionen deutlich mittels Pensionssicherungsbeitrag und Steuerrecht zugegriffen wird.

Die hier enthaltenen Änderungen werden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, weil Menschen länger am Arbeitsmarkt verbleiben werden. Damit erhöhen sie direkt oder indirekt die Zahl arbeitsloser Menschen und die Kosten in der Arbeitslosenversicherung.

 

Maßnahme

Betroffenenzahl

Längere Verweildauer

Tätigkeitsschutz I-Pension

6.600 pro Jahr

2 Jahre

Korridorpension

2.600 pro Jahr

1,6 Jahre

Vorzeitige Alterspension

4.000 (2013) auf 2.200 (2017)

1 Jahr

Pensionsvorschuss (AlVG)

12.000 Menschen

4 Monate

Altersteilzeit

?

2 Jahre

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen im Detail

2.1 Erhöhung der Höchstbemessungsgrundlage um zusätzliche € 90,- im Monat

Das bringt ab 2013 zusätzliche Einnahmen, die in der Folge aber auch höhere Pensionen nach sich ziehen. Rein kurzfristige Geldbeschaffungsmaßnahme (ca. 74 bis 85 Mio. pro Jahr in der PV), die den Bundeszuschuss vorübergehend reduziert, in der Folge jedoch erhöht.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

Mehreinnahmen in der PV (in Mio. Euro)

74

77

80

82

85

Mehreinnahmen in der KV (in Mio. Euro)

30

31

32

33

34

Mehreinnahmen in der UV (in Mio. Euro)

4

4

4

4

5

Quelle: Erläuterungen

Nicht berechnet wurden die Mehrkosten in der Pensionsversicherung in der Zukunft durch höhere Pensionen.

Neu in diesem Zusammenhang ist die Festschreibung des Höchstausmaßes von Witwen- bzw. Witwereinkommen (eigenes Einkommen zzgl. Hinterbliebeneneinkommen) auf die doppelte Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2012 (also 2x  € 4320,-).

Erschwerung des Zugangs zur I-Pension (Tätigkeitsschutz)

Derzeit können Menschen, die in den letzten 15 Jahren zumindest 10 Jahre eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt haben, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (sie können diese bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben) mit 57 in I-Pension gehen. Sie ersparen sich damit den Verweis auf den so genannten „fiktiven Arbeitsmarkt“ (der in Wirklichkeit ein zynischer Verweis auf die Arbeitslosigkeit ist).


 

Die Altersgrenze wird erhöht auf:

2013/14 …. 58 Jahre

2015/16 …. 59 Jahre

Ab 2017 …. 60 Jahre

Die Maßnahme macht grundsätzlich schon einen Sinn, da diese Menschen arbeitsfähig sind, aber ihrem bisher lange Jahre ausgeübten Job nicht mehr nachgehen können (z.B. Bürojobs bei erhöhter Sichtbeeinträchtigung). Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass aufgrund dieser Änderung pro Jahrgang 6.800 Menschen bis zu drei Jahre später in Pension gehen werden.

Bleiben die Menschen tatsächlich länger im Erwerbsprozess, verringert sich das Jobangebot spürbar, da sie ja einen neuen Job suchen müssen und der nur aus dem Bereich des allgemeinen Jobangebots kommen kann.

Andernfalls sind die Menschen um die erhöhte Wartefrist länger arbeitslos.

Denkbar ist außerdem, dass einfach andere Regelungen zur I-Pension in die Ziehung kommen, da in diesen Fällen nunmehr eine vertiefte Prüfung der Arbeitsfähigkeit erfolgen muss.

Der Ministerialentwurf (ME) beziffert die Einsparungen ansteigend von € 32 Mio. auf € 274 Mio. im Jahr 2017, vergisst aber wahrscheinliche zusätzliche Kosten für Arbeitslosenbezüge in Abzug zu bringen. Diese fallen jedenfalls an, nämlich entweder via Arbeitslosigkeit der Betroffenen oder aber längerer Arbeitslosigkeit anderer Personen. Die Einsparungen werden also durch ALG-Bezüge um ca. € 58 Mio. im Jahr reduziert.

Das BMASK argumentiert, dass diese Kosten einerseits nicht bewertbar sind und andererseits durch Maßnahmen für ältere Menschen kompensiert werden können. Das ist richtig, zugleich aber ein Eingeständnis, dass die AMS-Kassen belastet werden, da diese Maßnahmen fast ausschließlich über das AMS laufen.

Die Maßnahme ist grundsätzlich nicht falsch, da sie jedoch vollkommen unvorbereitet umgesetzt wird, ist in Zukunft mit Problemen zu rechnen.

2.2 Korridorpension und vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer – Erhöhung der notwendigen Beitragszeiten

Die Zugangsvoraussetzungen zur Korridorpension (betrifft nur Männer) und zur im Auslaufen befindlichen vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer werden erhöht.

 

 

derzeit

zukünftig

Anmerkung

Korridorpension

Menschen ab 62 (daher nur Männer) mit zumindest 37,5 Versicherungsjahren

2013…38

2014…38,5

2015…39

2016…39,5

2017…40

Versicherungsjahre

 

Vz AP wg langer VD

Auslaufend bis 2017 – 37,5 Versicherungsjahre oder 35 Beitragsjahre

M: 63,8 F: 58,8

w.o. oder

2013…35,5

2014…36

2015…36,5

2016…37

2017…37,5

Beitragsjahre

Diese Pensionsform läuft mit 2014 aus und wirkt nach bis 2017. Die ohnehin nicht hohe Zahl der Betroffenen sinkt daher

 

Die Einsparungen werden mit ca. € 100 Mio. im Endausbau angegeben. Hier wird jedoch unterschlagen, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen aus dem Krankengeldbezug bzw. der Arbeitslosigkeit in diese Pensionsformen gehen, da das Arbeitslosengeld bei Vorliegen eines gesetzlichen Pensionsanspruchs nach einem Jahr entfällt. Werden die Zugangsvoraussetzungen für diese Pensionsformen erhöht, belastet dies automatisch die Arbeitslosenversicherung erheblich (etwa im Ausmaß von zumindest € 31. Mio. im Jahr).

Bisher haben nur etwa 4500 Personen pro Jahr die Korridorpension in Anspruch genommen. In Zukunft wäre bei Beibehaltung der noch geltenden Rechtslage mit einer Erhöhung der Zahl zu rechnen gewesen, weil

l      immer mehr Jahrgänge mit unvollständigen Erwerbskarrieren ins Pensionsalter kommen;

l      die Zugangsvoraussetzungen zur Langzeitversichertenregelung (vulgo „Hacklerregelung“) ab 2014 deutlich schärfer werden;

l      aus den beiden vorgenannten Gründen in den letzten Jahren immer mehr Menschen auf die Korridorpension abgestellt haben;

l      zunehmend Sozialpläne (z.B. beim früheren Siemens PSE) darauf aufgebaut haben;

l      die Erhöhung der Kosten des Pensionszeitennachkaufs im BBG 2011 Menschen motiviert hat, Pensionszeiten im Hinblick auf die Korridorpension noch zu den niedrigeren Tarifen nachzukaufen;

l      die de facto Abschaffung der Langzeitversichertenregelung bestimmte Berufsgruppen, die aus körperlichen oder anderen berufsspezifischen Gründen (z.B. ChorsängerInnen) bisher in die vorzeitige Alterspension gehen mussten (weil sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können) und dies nicht mehr machen können, dazu zwang, auf diese Form abzustellen.

Die Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre führt dazu, dass z.B

l      mehrere hundert ehemalige Siemens-MitarbeiterInnen, die via Sozialplan – um Arbeitslosigkeit zu vermeiden – mit dem Betrieb einen Gang in die Korridorpension zum frühest möglichen Zeitpunkt vereinbart und dafür Zeiten nachgekauft haben, dies nun nicht mehr machen können und damit im Alter von 62 Jahren nun doch überraschend arbeitslos werden.

 

l      Menschen, die Zeiten nachgekauft haben und auf die Korridorpension abgestellt haben, nunmehr nicht nur später in Pension gehen müssen, sondern möglicherweise dazu dann gar keine nachgekauften Zeiten mehr benötigen bzw. diese nachgekauften Zeiten via erhöhter Abschläge faktisch an Wert verlieren.

Die Korridorpension wurde von der ÖVP-FPÖ Koalition mit folgender Begründung eingeführt:

„Um den Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen den Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter zu ermöglichen, wird ein so genannter Pensionskorridor eingeführt (§ 4 Abs. 2 APG). Danach kann eine Alterspension bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres beantragt werden, wenn insgesamt mindestens 450 Versicherungsmonate nach dem APG oder nach dem ASVG, GSVG, FSVG oder BSVG vorliegen. Der hiefür vorgesehene Abschlag in Form eines versicherungsmathematischen Durchschnittswertes wird im § 5 Abs. 2 geregelt und beträgt 0,35 % für jeden Monat des früheren Pensionsantrittes und entspricht damit dem im geltendem Recht nach ASVG, GSVG/FSVG und BSVG vorgesehenen Abschlag von 4,2 % pro Jahr der früheren Inanspruchnahme einer Pension. Die Verminderung darf 15 % der Leistung nicht überschreiten (§ 5 Abs. 2 letzter Satz APG).Versicherungsmathematische Berechnungen der in den oben genannten Arbeitsgruppen angeführten Experten haben ergeben, dass der Wert von 4,2 % im Durchschnitt den Abschlägen für den Altersbereich 60/65 entspricht.

Da es ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmer zu erhöhen, sollen Anreizwirkungen in Richtung eines früheren Ruhestandes vermieden werden. … Mit anderen Worten, der spätere Pensionsantritt wird bestraft, oder umgekehrt: es entsteht eine nicht gewollte Sogwirkung in Richtung eines früheren Antrittes.“

Aus: Erläuterungen zum Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 (XXII. GP., 653 d.B.), S. 7 und 8

Die Korridorpension wurde also ausdrücklich von der ÖVP-FPÖ Koalition geschaffen, um eine gewisse „Wahlfreiheit“ zu ermöglichen. Nunmehr wird diese schwarz-blaue Wahlfreiheit eingeschränkt. Damit werden langfristig keine Kostenreduktionen, sondern eher höhere Kosten in der Pensionsversicherung erreicht, da auf diese Weise auch längere Versicherungszeiten zu Stande kommen und die Wirkung der Abschläge reduziert wird. Die Verschärfung des Zugangs zur Korridorpension bringt also nur kurzfristig Ersparnisse über den überraschenden späteren Pensionsantritt für kurz vor der Pension stehende Menschen. Diese Ersparnisse werden in der Folge eben über höhere Pensionen (längere Versicherungszeiten, niedrigere Abschläge) kompensiert.

Mögliche Verfassungswidrigkeit:

Es ist aus den genannten Gründen wahrscheinlich, dass gegen diese Veränderung beim VfGH Beschwerde eingehoben wird. Die Judikatur zu früheren Änderungen im Bereich der vorzeitigen Alterspensionen lässt eine Aufhebung nicht als zwingend oder wahrscheinlich, aber doch als möglich erscheinen. Ein Aspekt dabei ist, die sehr kurze Frist bis zum Inkrafttreten der Erhöhung (nur neun Monate), der gewichtigere Aspekt aber die Ungleichbehandlung im Verhältnis zur Langzeitversichertenregelung.

Die Erhöhung der Abschläge in der Korridorpension ist im Wesentlichen eine Kompensation des Wegfalls der Parallelrechnung (und damit der zusätzlichen Abschläge in der Parallelrechnung). Ob dies mathematisch passt, ist nicht leicht feststellbar, da dies stark von der jeweiligen Erwerbskarriere abhängig ist. In den Erläuterungen wird mit Einsparungen von € 10 Mio. im Jahr spekuliert. Das erscheint als eher absurd, da diese Maßnahme nicht losgelöst von der Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zur Korridorpension zu betrachten ist. Außerdem sind Verhaltensänderungen nicht prognostizierbar, werden sich aber auswirken.

Wirklich getroffen werden jene Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen MÜSSEN (wenn sie mit 62 bereits arbeitslos waren, müssen sie mit 63 in Pension gehen, so sie die Voraussetzungen erfüllen). Das ist eigentlich unzumutbar.

Wir lehnen diese Maßnahme ab, da sie die Zahl der arbeitslosen Menschen im Alter erhöhen wird.

2.3 Pensionserhöhung 2013/2014

Der Entwurf sieht eine Anpassung der Pensionen vor, die

im Jahr 2013 um 1% und

im Jahr 2014 um 0,8%

unter der gesetzlich festgelegten Marke ist. Von der finanziellen Wirkung ist das schon o.k., aber damit ist die Aufteilung nicht fixiert. Wir treten dafür ein, dass es zumindest bis € 1500,- keine Inflationsverluste gibt, die Kürzungen bei höheren Pensionen dafür stärker wirken (insbesondere bei jenen ÜBER der ASVG-Höchstpension). Das ist bisher nicht vorgesehen. Die Regierung verweist darauf, dass die genaue Ausgestaltung der Pensionserhöhung auch in anderen Jahren erst im November festgelegt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, warum wir jetzt eine schlechte Festlegung beschließen, die im kommenden Herbst noch einmal geändert werden muss. Darum können wir dieser Maßnahme nicht zustimmen.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

Verminderung gegenüber einer Erhöhung mit dem Anpassungsfaktor in %-Punkten

1,0

0,8

-

-

-

Einsparung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Geldwert 2013) in Mio. €

320

580

580

580

580

Quelle: Erläuterungen

2.4 Fixierung Mindestbeitragsgrundlage GSVG

Die Mindestbeitragsgrundlage im GSVG ist historisch bedingt zu hoch. Sie wurde in den letzten Jahren abgesenkt, mit dem Ziel, (umgerechnet) die Geringfügigkeitsgrenze des ASVG zu erreichen. Die hohe Mindestbeitragsgrundlage ist vor allem ein Problem für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), weil sie einerseits einen sehr plötzlichen und starken Eintritt der Sozialversicherungspflicht bewirkt, andererseits ermöglicht, der Pflichtversicherung durch Bilanzkreativität zu entkommen (was sich in der Folge z.B. im Pensionsalter fürchterlich rächt).

Das Absenken hat durchaus positive wie auch negative Effekte (sie erhöht auch den „Kreativitätsspielraum“ jener, die versichert sein wollen zu Lasten des Systems). Dennoch, die Zahl jener, die nicht versichert sein werden, bleibt durch die Nichtabsenkung zu hoch.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

Mehreinnahmen in der PV nach dem GSVG

(Mio. €)

15

31

47

48

49

 

Erwartete Mehreinnahmen € 15 Mio. 2013 bis € 50 Mio. 2017. Betroffen sind etwa 75.000 Versicherte. Die Einsparungen bringen den Betroffenen KEINE NEUEN LEISTUNGEN, jedoch höhere Beitragslasten. Das trifft EPUs besonders, weil diese oft sehr niedrige Einkommen haben.

Wir lehnen diese Maßnahme daher ab.

2.5 Erhöhung der Beitragssätze für Selbständige und BäuerInnen

BäuerInnen und Selbständige zahlen wesentlich niedrigere Sozialversicherungsbeiträge als Unselbständige. Zur Berechnung der Pensionen werden jedoch nicht die tatsächlichen Beiträge, sondern die Beitragsgrundlagen herangezogen.


 

 

derzeit

zukünftig

Differenz zum ASVG 2016

ASVG

22,8 %

22,8 %

 

GSVG (selbständige)

17,5%

Ab 7/2012…18,5%

-18,9%

BSVG (BäuerInnen)

15,5%

Ab 7/2012…16%

Ab 7/2013…16,5%

Ab 2015…17%

-25,4%

 

Die Grünen fordern schon seit bald 15 Jahren eine Angleichung der Beitragssätze. Diese müsste allerdings im Bereich niedrigster Einkommen via Negativsteuer abgemindert werden. Die Anhebung ohne Ausgleich stellt insb. für EPUs eine erhebliche Zusatzbelastung dar. Dadurch werden im GSVG bis zu € 82 Mio., im BSVG bis zu € 25 Mio. zusätzlich eingenommen, die den Bundesbeitrag direkt verringern.

Diese Maßnahme ist unvollständig. Für Menschen mit niedrigen Einkommen kommt es zu einer unzumutbaren Mehrbelastung, bei hohen Einkommen wiederum ist nicht einzusehen, warum nicht der volle Beitragssatz zu zahlen ist.

2.6 Absenkung des fiktiven Ausgedinge bei bäuerlichen Pensionen

In bäuerlichen Pensionen wird ein so genanntes „fiktives Ausgedinge“ abgezogen, weil die PensionistInnen ja theoretisch noch am Hof wohnen, dort Fruchtgenüsse haben etc. In der Praxis ist das nur zynisch. In Zukunft soll die Höhe des abzuziehenden Prozentsatzes von derzeit 18% auf im Jahr 2017 13% reduziert werden. Bisher war nur eine Verringerung auf 15% geplant gewesen.

Kosten: € 7 Mio

Diese Maßnahme sehen wir positiv.

2.7 Optionale Mindestbeitragsgrundlage bei BäuerInnen in der PV angehoben

Nicht bewertbar. Eine Million € an Mehreinnahmen.

Anhebung der Abschläge in der Korridorpension

Derzeit gibt es in der Korridorpension Abschläge von 0,35% pro Monat des Antritts vor dem gesetzlichen Antrittsalter UND Abschläge in der Parallelrechnung. Mit dem Wegfall der Parallelrechnung fällt der zweite Abschlag weg. Um das zu kompensieren, wird der Abschlag in der Korridorpension auf 0,425% erhöht. Die Auswirkungen dieses Schrittes sind nicht leicht abschätzbar, da sich auch die Zugangsvoraussetzungen zur Korridorpension erhöhen. Diese Maßnahme ist nicht bewertbar.

2.8 Kontoerstgutschrift auf dem Pensionskonto

Das Pensionskonto ist für Menschen, die – etwas vereinfacht formuliert - bereits vor 2002 gearbeitet haben, völlig unverständlich und aussagelos. Um diesen Missstand zu beheben, werden alle Pensionsansprüche, die noch der Parallelrechnung unterliegen, mit 1.1.2014 in einer Art „Erstkontogutschrift“ festgesetzt.

Die Idee ist richtig und gut. Ob es die Umsetzung ist, kann in der Kürze nicht beurteilt werden. Hier sind umfassende Berechnungen notwendig. Der ME behauptet jedenfalls, dass sich Gewinne/Verluste in einer Abweichung von jeweils 3,5% halten werden.

Die dazu vorliegenden Unterlagen sind jedoch weder aussagekräftig noch überprüfbar. Es gibt definitiv keine Basis für eine Zustimmung oder Ablehnung, weil kein Mensch mit der Gesetzeslage allein feststellen kann, ob die Vorgehensweise plausibel ist oder nicht. Ein derart weitreichender Schritt ist zwar notwendig, kann aber nicht innerhalb weniger Tage dargestellt und/oder überprüft werden. Dazu bedarf es einer längeren gesellschaftlichen Debatte.

Nach dem Begutachtungsverfahren wurde eine – allerdings unvollständige – Möglichkeit des Rechtsmittels geschaffen. Diese besteht bis 2016. Es ist aber leider davon auszugehen, dass die „Fehler“ des Umstellungsmodells erst nach mehreren Jahren sichtbar werden.

Im Übrigen kann sein, dass hier ein verfassungsrechtliches Problem auftritt, weil nicht alle Ansprüche nach dem gleichen Muster bewertet werden.

2.9 Anhebung des Nachtschwerarbeitsbeitrages

Der Nachtschwerarbeitsbeitrag ist bisher so zu gestalten, dass 75% der Kosten eingebracht werden (derzeit allerdings ausgesetzt). Bisher beträgt er 2%. Dieser Prozentsatz soll auf 5% erhöht werden, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Diese Erhöhung zeigt ein strukturelles Problem des NSchwG auf, da es quasi „aus der Mode“ gekommen ist, Nachtschwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz zu melden. Deshalb sinkt die Zahl der gemeldeten in Relation zu den LeistungsbezieherInnen, weshalb ein erhebliches Missverhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen besteht.

Es ist damit zu rechnen, dass dieser Erosionsprozess mit der Anhebung des Zuschlags beschleunigt fortgesetzt wird. Das ist ein Problem, das uns via I-Pension treffen wird.

Eine Beitragsanhebung ist zwar notwendig, aber das Gesamtsystem ist nicht befriedigend.

2.10 Was fehlt

l      Regelung zur Schaffung eines Rehab-Geldes fehlt noch völlig

l      Maßnahmen zur Kürzung hoher Pensionen fehlen (obwohl die hier auch nicht wirksam würden).

 

3. Politische Bewertung

Zentrales Bestreben der Regierung ist es, kurzfristig Geld zu machen. Diese Idee bestimmt:

l      die Erhöhung der Beitragsgrundlage

l      die Pensionserhöhung 2013/2014

l      die Erhöhung der Beitragssätze im GSVG und dem BSVG

l      die Fixierung der Mindestbeitragsgrundlagen im GSVG bzw. im BSVG und

l      die Veränderungen bei der Korridorpension und Vorzeitiger AP wegen langer Versicherungsdauer mit erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Strukturelle Reformen bleiben im Ansatz stecken, sind unvollständig oder völlig unverständlich. Im Ansatz stecken geblieben sind:

l      die Anhebung der Voraussetzungen bei der I-Pension (keine ausreichende Arbeitsmarktvorbereitung)

l      die Anhebung der Zugangsvoraussetzungen bei Korridorpension und vorzeitiger AP wegen langer Versicherungsdauer (keine Bewertung der Wirkung auf AMS-Budget)

l      die Erhöhung der Beitragssätze im GSVG/BSVG (kein sozialer Ausgleich, dafür unzureichende Anhebung)

l      die Absenkung des fiktiven Ausgedinges (es sollte vollständig entfallen)

Völlig nebulos und auf dieser Basis hinsichtlich Wirkung nicht seriös diskutierbar ist die Schaffung der Kontoerstgutschrift im Pensionskonto

Uneingeschränkt positiv, wenn auch nicht ausreichend, zu bewerten ist die Absenkung des fiktiven Ausgedinges.

Mit diesen pensionsrechtlichen Änderungen werden kleine Türchen geöffnet, aber der Gesetzgeber getraut sich nicht, den Weg konsequent zu Ende zu gehen. Wirklich desaströs ist der Umgang mit der Kontoerstgutschrift. Es ist nicht zumutbar, einer Gesetzesänderung – auch wenn sie von der Idee her gut und notwendig ist – zuzustimmen, deren Wirkung völlig unvorhersehbar ist. Zur Umsetzung dieser Bestimmung ist es NICHT NOTWENDIG, sie bereits heute zu beschließen. Sinnvoll ist eine Diskussionsphase von ein paar Monaten. Ob die Änderung 2014 oder 2015 in Kraft tritt, ist für etwaige Einsparungen/Verluste völlig irrelevant.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

@1. Erhöhung der Höchstbemessungsgrundlage um zusätzliche € 90,- im Monat

Erhöhung ausschließlich in der Krankenversicherung. Keine Erhöhung in der PV, da diese Erhöhung in der Folge zu höheren Pensionen und einem höheren Bundesbeitrag führt.

@2. Korridorpension und vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer – Erhöhung der notwendigen Beitragszeiten

Bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Beschäftigte (insb. ältere Arbeitslose) via arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Aktion 10.000). Längergestreckte Übergangsfrist, um die Folgen für derzeit in Altersteilzeit befindlichen Menschen zu minimieren.

@3. Pensionserhöhung 2013/2014

Festlegung einer Untergrenze, ab der nicht valorisiert wird, um BezieherInnen niedriger Pensionen zu schützen. Eigentlich sollte diese Untergrenze bei der ASVG-Höchstpension liegen. In Ausnahmefällen kann sie in Einzeljahren darunter liegen. In den letzten acht Jahren lag sie jedoch nur ein einziges Mal nicht darunter, nämlich 2012.

@5. Erhöhung der Beitragssätze für Selbständige und BäuerInnen

Vollständige Anpassung der Beitragssätze auf ASVG-Niveau als Vorbereitung auf ein einheitliches Pensionssystem. Schaffung einer verbesserten Negativsteuer zum Ausgleich der Mehrbelastung für Einkommen bis ca. € 12.000 BMGL im Jahr.

@6. Absenkung des fiktiven Ausgedinge bei bäuerlichen Pensionen

Abschaffung des fiktiven Ausgedinges. Kosten ca. € 50 Mio.

@8. Kontoerstgutschrift auf dem Pensionskonto

Idee gut, aber es bedarf einer längeren öffentlichen Debatte, um Vertrauen zu schaffen. Außerdem muss die Rechnung für den Rechtsunterworfenen überprüfbar und gegebenenfalls bekämpfbar sein.

 

Sozialministerium – Arbeitslosenversicherungsrechtlicher Teil

1. Kurze Gesetzesanalyse

Die Änderungen im arbeitsmarktpolitischen Bereich sind fast durchwegs positiv, aber nicht wirklich visionär oder strukturverändernd. Da wäre mehr möglich. Positiv hervorzuheben ist da etwa die Schaffung eines Zuschlags für SchulungsteilnehmerInnen oder das Zurückfahren der Statistikverschönerung bei den Pensionsvorschüssen. Etwas zu zaghaft, aber in die richtige Richtung geht die Schaffung einer Abgabe für Unternehmen, die MitarbeiterInnen kündigen. Da wälzen Unternehmen erhebliche Kosten auf die öffentliche Hand über, die durch eine Abgabe von € 110,- nicht einmal annähernd aufgefangen werden können.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind zu begrüßen, sind aber nicht ausreichend, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren (die durch die pensionsrechtlichen Änderungen sehr wahrscheinlich erhöht werden wird).

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen im Detail

Vorbemerkung

Dieser Teil des Konsolidierungspaketes enthält durch positive Ansätze für die Arbeitsmarktpolitik. Die angedachten Änderungen sind jedoch eine notwendige und nicht ausreichende Mindestkonsequenz aus der Tatsache, dass auf Grund der anstehenden pensionsrechtlichen Veränderungen in den nächsten Jahren zusätzliche Menschen länger am Arbeitsmarkt bzw. in der Arbeitslosigkeit verbleiben werden. Das betrifft:

 

Maßnahme

Betroffenenzahl

Längere Verweildauer

Tätigkeitsschutz I-Pension

6.600 pro Jahr

2 Jahre

Korridorpension

2.600 pro Jahr

1,6 Jahre

Vorzeitige Alterspension

4.000 (2013) auf 2.200 (2017)

1 Jahr

Pensionsvorschuss (AlVG)

12.000 Menschen

4 Monate

Altersteilzeit

?

2 Jahre

In den Erläuterungen bemüht sich das Ministerium, die Kosten für die Maßnahmen mit den vorläufigen Einsparungen im Pensionsrecht gegenzurechnen. Dies ist aber nicht wirklich seriös, da es angesichts der Krisengefahr Grund zur Annahme gibt, dass sich die Arbeitslosenzahl erhöhen wird. Ein guter Teil der Betroffenen wird einfach Arbeitslosenleistungen statt einer Pension erhalten und in der Folge einen höheren Pensionsanspruch haben. Das ist selbstverständlich ein möglicher Weg, aber er führt insgesamt nicht zu Kostenreduktionen.

2.1 Weniger Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Personen, die keine Leistung der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können, dürfen nicht dazu gezwungen werden, Beiträge zu zahlen. Da Menschen, die bereits einen Anspruch auf eine Alterspension erworben haben, aber noch arbeiten, nie Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können, ist ihre Ausnahme aus der Beitragspflicht verfassungsrechtlich geboten.

Diese Ausnahmen wurden in der Vergangenheit unter dem Stichwort „Lohnnebenkostensenkung für ältere Beschäftigte“ stark ausgeweitet (z.B. allgemein ab Vollendung des 60. Lebensjahres). Dieser ideologisch begründete Verzicht auf Beiträge zeigte keine messbare, arbeitsmarktpolitische Wirkung. Nun werden die Ausnahmetatbestände wieder auf jene reduziert, bei denen es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist (also Menschen, die bei Verlust des Arbeitsplatzes sofort die gesetzliche Alterspension antreten können).

Mehreinnahmen von € 55 Mio. (2013) bzw. € 84 Mio. (2014). Diese Maßnahme ist sinnvoll.

2.2 Höhere Tagesätze für SchulungsteilnehmerInnen

Die Bezüge von SchulungsteilnehmerInnen waren bisher im Wesentlichen ident mit ihrem vorherigen Leistungsbezug. Die Abdeckung etwaiger Kurszusatzkosten unterlag relativ willkürlichen Regelungen. Nunmehr wird ein eigener Zusatzbetrag von € 1,86 pro Tag für SchulungsteilnehmerInnen im Gesetz verankert. Das ist ein sinnvoller Schritt zur Erhöhung der Nettoersatzrate. Die Mehrkosten von € 25 Mio. werden durch interne Umschichtungen aufgebracht bzw. erhöhen real die Mittel für aktive AMP. Besonders erfreulich und überraschend positiv ist, dass der Zusatzbetrag jährlich valorisiert wird.

Die Maßnahme ist sinnvoll, aber natürlich würden wir uns hier mehr wünschen. Immerhin hat das österreichische Arbeitslosenversicherungsrecht die niedrigste faktische Nettoersatzrate der EU.

2.3 Realistischere Pensionsvorschüsse

Einen „Pensionsvorschuss“ erhielten bisher all jene, die einen Pensionsantrag stellten. Er bildet einen, in der Theorie, vom Pensionsversicherungsträger zurückzuzahlenden Vorschuss auf die zukünftig ab dem Stichtag (i.d.R. dem der Antragstellung folgenden Monatsersten) zu zahlende Pension. In der Praxis wurde der Pensionsvorschuss zur Statistikverschönerung genutzt: Menschen wurden wider besseren Wissens dazu gedrängt, sinnlose Pensionsanträge zu stellen, weil sie dann aus der Arbeitslosenstatistik fallen (und die Leistung auch oft niedriger, weil gedeckelt, ist). Nur etwa 20% der PensionsvorschussbezieherInnen (ca. 20.000 im Jahresdurchschnitt, also in der Praxis bis zu 80.000 Menschen) bekamen tatsächlich die Pension.

Nunmehr soll es einen Pensionsvorschuss nur mehr dann geben, wenn bereits ein Gutachten der sogenannten „Diagnosestraße“ vorliegt. Damit ist dem krassen Missbrauch durch das AMS (Statistikverschönerung) ein echter Riegel vorgeschoben.

Trotz der an sich durchaus sinnvollen Zurückdrängung der Statistikverschönerung ist der Vorschlag wahrscheinlich verfassungswidrig umgesetzt. Er behindert die Antragstellung und verhindert die Durchsetzung von Ansprüchen auf z.B. I-Pension, weil ja in diesem Fall kein positives Gutachten vorliegt und die Menschen weiterhin grundsätzlich als arbeitsfähig eingeschätzt werden. Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Pensionsvorschüsse werden nur mehr gewährt, wenn die Pension de facto schon durch ist.

Denkbar ist, dass Personen, die zwar bereits einen Antrag gestellt, aber noch kein Gutachten vorliegen haben, regelmäßig als arbeitsfähig eingeschätzt werden.

Die Erläuterungen führen dazu aus:

„A. Personen im Arbeitslosengeld-/Notstandshilfebezug, deren Arbeitsfähigkeit im Auftrag des AMS im Rahmen der Gesundheitsstraße überprüft wird, erhalten bis zum Vorliegen des ärztlichen Gutachtens vom AMS das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe weiter. Für den Zeitraum von längstens zwei Monaten ist es nicht erforderlich, dass sie für eine Beschäftigung oder einen Kurs verfügbar sind.

(…)

B. Personen im Arbeitslosengeld-/Notstandshilfebezug, die selbst einen Pensionsantrag stellen, ohne vom AMS an die Gesundheitsstraße zugewiesen zu werden, erhalten bis zum Vorliegen des ärztlichen Gutachtens vom AMS das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe weiter. Für diesen Zeitraum müssen sie der Arbeitsvermittlung weiter zur Verfügung stehen.

(…)Liegt Arbeitsfähigkeit vor, gebührt das Arbeitslosengend bzw. die Notstandshilfe weiter; diese Personen müssen der Arbeitsvermittlung sofort wieder zur Verfügung stehen; dies gilt auch dann, wenn gegen die Entscheidung des PV-Trägers Klage erhoben wird. Wird seitens der Betroffenen gegenüber dem Arbeitsmarktservice weiterhin das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit behauptet, so ist – nach Judikatur des VwGH – Arbeitswilligkeit nicht anzunehmen und der Leistungsbezug einzustellen.”

Das ist schlichtweg unerträglich. Auf diese Weise können Menschen kalt ausgesteuert werden.

Da die Zahl der VorschussbezieherInnen in Zukunft klein sein wird, wurde die Deckelung des Pensionsvorschusses abgeschafft.

Die Maßnahme ist zwar theoretisch sinnvoll, ihre Umsetzung ist aber sehr schlecht und teilweise wahrscheinlich auch verfassungswidrig. Wir können ihr daher nicht zustimmen.

2.4 Ungeblockte Altersteilzeit bis zum Regelpensionsalter

Bisher ist die Altersteilzeit nur bis zum Vorliegen eines Anspruchs auf Alterspension (im Fall der Korridorpension plus ein Jahr) möglich. Auf diese Weise trug die Altersteilzeit dazu bei, Menschen möglichst früh aus dem Erwerbsprozess auszusieben. Außerdem wirkte die Blockmöglichkeit als de facto-Frühpension.

Der ursprüngliche Plan, nach dem das Blocken verunmöglicht werden sollte, wurde auf Druck des ÖGB und der IV abgeblasen. Diese kritisierten, dass SchichtarbeiterInnen ohne Blocken keine ATZ mehr in Anspruch nehmen könnten. Das Argument ist absurd: 55- und 60-jährige sollten schlichtweg nicht mehr Schichtarbeit verrichten. Es ist die Aufgabe der Industrie, alternsgerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Schichtarbeitsplätze zählen nicht dazu.

Blocken soll nun (wieder wie bis 2007) dann möglich sein, wenn ab Beginn der Freizeitphase eine arbeitslose Ersatzkraft oder ein zusätzlicher Lehrling eingestellt wird. Diese Regelung hat, als sie unter der ÖVP-FPÖ eingeführt wurde, die Zahl der blockenden ATZ-Fälle um 80% reduziert. Der Anteil steigt jedoch wieder in der Folge.

ATZ ist zukünftig nur mehr 5 Jahre vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters möglich.

Es ist schade, dass es die Möglichkeit des Blockens weiterhin gibt, da diese kontraproduktiv ist. Sie hat kaum arbeitsmarktpolitische Relevanz und führt eben nicht zum langsamen Ausgleiten aus dem Beruf. Außerdem ist sie in gesundheitlicher Hinsicht massiv zu hinterfragen.

Da es durch die Änderungen bei der Korridorpension bzw. der vorzeitigen Alterspension derzeit laufende ATZ-Vereinbarungen gibt, die nicht unmittelbar in die dann schwieriger zu erreichenden Pension münden können, gibt es für diese Personengruppe wieder einmal ein Übergangsgeld. Dieses wird gekürzt.

2.5 Übergangsgeld nach Altersteilzeit

Wer bereits jetzt eine Altersteilzeit vereinbart und auf Grund der Veränderungen im Pensionsrecht nach Ende der Altersteilzeit nicht direkt in Pension gehen kann, soll – wie bisher – ein Übergangsgeld erhalten. Allerdings wird dieses Übergangsgeld um 20% gekürzt (nämlich von 125% des ALG auf das ALG). Das ist schikanös, weil sich die Betroffenen darauf nicht einstellen können.

2.6 AMPFG – Auflösungsabgabe

In Zukunft ist für jedes aufgelöste Dienstverhältnis vom Unternehmen eine (jährlich zu valorisierende) „Auflösungsabgabe“ von € 110,- zu entrichten. Ausgenommen sind:

l      DienstnehmerInnenkündigungen bzw. vorzeitige Austritte ohne gewichtigen Grund

l      Pflichtpraktika

l      Befristete DV bis längsten sechs Monate

l      Austritte aus gesundheitlichen Gründen

l      Pensionsübertritte

l      Gerechtfertigte Entlassungen

l      Kündigungen des Lehrverhältnisses

l      Betriebsstillegungen

l      Beendigung durch Tod

l      Beendigung bei Weiterbeschäftigung innerhalb eines Konzerns.

Die ursprünglich angedachte Regelung, die einen Entfall der Abgabe vorsah, wenn die Gesamtbeschäftigungsdauer im Unternehmen weniger als zwei Monate im Jahr betrug, entfiel auf Druck von ÖVP, Tourismus, Landwirtschaft und Bau. Damit fallen derzeit 15% der Auflösungen aus der Abgabepflicht hinaus.

Wir beantragen

l      Die Zwei-Monate-Regelung

l      Eine Ausnahme für gemeinnützige Unternehmen (Kultur, Soziales, Wissenschaft)

Bei gemeinnützigen Unternehmen ist die Abgabe unsinnig, da diese fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und das nur eine Umschichtung von Mitteln im öffentlichen Sektor darstellt. Im  Kulturbereich wird die Abgabe noch dazu die Einkommen der Beschäftigten unmittelbar reduzieren.

Die Mittel (45 Mio.) kommen dem AMS zu Gute und müssen zu 50% für Eingliederungsbeihilfen für Ältere verwendet werden. Die Höhe der Zusatzeinnahmen wird bei knapp unter € 50 Mio. liegen. Außerdem rechnet das Ministerium mit Mehreinnahmen durch weniger Kündigungen von € 8,4 Mio., weiteren Effekten für die sonstige Sozialversicherung und höheren Lohnsteuereinnahmen.

Diese Maßnahme ist leider unvollständig und zu niedrig.

2.7 Finanzierung des IEF

Aus der bereits im BBG 2011 erfolgten Einschränkung der Beitragslosigkeit für ältere Versicherte wurde zum Teil auch der IEF finanziert (aus den AG-Beiträgen). Das gewählte System hat sich als extrem bürokratisch erwiesen, weswegen es vereinfacht wird. Es ist noch immer nicht einzusehen, warum der IEF Mittel der Arbeitslosenversicherung erhält, aber der Vorgang an sich geht in Ordnung.

2.8 Was fehlt

Der Entwurf enthält außer eines Verweises noch keine Bestimmungen über das Rehab-Geld (vulgo „Abschaffung der I-Pension unter 50“). Die Maßnahme war ohnedies erst für 2014 vorgesehen. Es spießt sich derzeit bei den Bemühungen, rein berufsbedingte I-Pensionen und gesundheitlich bedingte I-Pensionen auseinander zu dividieren. Das AMS soll nämlich laut Ministerium nur mit jenen Fällen konfrontiert werden, bei denen berufliche Rehab absolut im Vordergrund steht. Zu klären gilt es, welche das sind.

 

3. Politische Bewertung

l      Die geplanten Änderungen sind oft nicht sehr weitreichend und berühren nicht in die strukturelle Substanz. Mit Ausnahme der Kürzung des Übergangsgeldes und der offenkundig rechtswidrigen Neuregelung des Pensionsvorschusses, gibt es aber nur wenige Verschlechterungen für die Betroffenen. Im Gegenteil: Beim Schulungszuschlag geht es absolut in die richtige Richtung. Die Auflösungsabgabe geht auch in die richtige Richtung, ist aber ziemlich mickrig geraten und wird in der Praxis leider prekäre Beschäftigung fördern. Beim Pensionsvorschuss gab es zumindest eine gute Idee, die aber schlecht umgesetzt wird. Auch bei der Altersteilzeit steht Strukturkonservatismus leider im Vordergrund.

l      Aus heutiger Sicht kann diesen Gesetzesänderungen zum Teil zugestimmt werden. Zu kritisieren ist vor allem, dass die angedachten Schritte nicht weit genug gehen. Nicht zugestimmt werden kann den Verschlechterungen beim Übergangsgeld und der absurden Regelung beim Pensionsvorschuss.

l      Es muss jedoch deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Maßnahmen so nicht ausreichen werden, um die Zahl der Menschen, die auf Grund der Veränderungen im Pensionsrecht länger auf dem Arbeitsmarkt verbleiben werden, zu kompensieren.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

@2. Höhere Tagesätze für SchulungsteilnehmerInnen

Wir treten überhaupt für die Erhöhung der Nettoersatzrate zumindest auf den EU-Schnitt von 70% ein. Österreich hat derzeit die zweitniedrigste Nettoersatzrate der EU.

@5. AMPFG – Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe ist zu wenig wirksam, weil sie niedrig und pauschal ist. Notwendig wäre eine echte Beteiligung der Unternehmen an den, durch sie entstehenden Kosten (z.B. durch die Übernahme der ALG-Kosten für einen bestimmten Zeitraum). Um das Unternehmensverhalten in „hire and fire“-Branchen wie Bau, Tourismus etc. zu verändern, bedarf es höherer Kostenbeteiligungen.

@ AMS allgemein

Hier bedarf es einer völligen Neuorientierung hin zu einem echten Servicecharakter für Betroffene. Angesichts zu geringer Beschäftigungsmöglichkeiten muss der Schwerpunkt auf Ausbildung, Qualifikation und Empowerment gelegt werden. Dies findet zur Zeit nicht statt.

@Produktion von Kosten Im Sozialbereich durch ArbeitgeberInnen

Die wesentlichen Ursachen sowohl für steigende Arbeitslosigkeit, als auch für frühe Erwerbsausstiege (I-Pension) sind nicht in den Sicherungssystemen zu suchen, sondern im Erwerbsprozess.

Arbeitslosigkeit ist vielfach eine Folge der Überwälzung von Kosten von Unternehmen auf die öffentliche Hand (z.B. Saisonberufe). Hier werden Unternehmensgewinne auf Kosten der öffentlichen Hand erzielt. Das Argument, dass ein Tourismusbetrieb MitarbeiterInnen außerhalb der Saison nicht benötigt, greift da viel zu kurz: Es braucht in dieser Zeit auch keine Eigentümer, aber diese leben dennoch von den Unternehmensgewinnen. Durch die Finger schauen die MitarbeiterInnen, und zwar im Erwerbsleben wie in der Pension (niedrigere Beitragsgrundlage).

Invaliditätspension ist eine Folge schlechter Arbeitsbedingungen. Die Invaliditätspension ist also nur im Verlauf des Erwerbsprozesses zu verhindern und nicht dann, wenn das Problem bereits eingetreten ist.

Grüne Vorschläge

l      Sabbaticals

l      Besserer ArbeitnehmerInnenschutz

l      Verteuerung von Überstunden

l      Verringerung der Wochenarbeitszeit

 

Sozialministerium – Auflösung Verkehrs-Arbeitsinspektorat

1. Kurze Gesetzesanalyse

Das irreführenderweise so genannte „Verwaltungsreformgesetz Arbeitsinspektion“ soll das bisher im BMVIT angesiedelte Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) mit der Zentral-Arbeitsinspektion (ZAI) im BMASK zusammenführen.

Dazu müssen die zahlreichen, weitergehenden Regelungen aus dem Bereich des VAI in den ZAI Gesetzen ergänzt, die zahlreichen berührten Materiengesetze an den Aufgabenübergang BMVIT-BMASK angepasst und das VAI-Gesetz aufgehoben werden.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Die Eingliederung des aus guten Gründen bisher selbständig und im BMVIT organisierten Verkehrs-Arbeitsinspektorats/VAI soll lt. Erläuterungen Optimierungen, „Bündelung des Expertenwissens, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und entbehrlichem Verwaltungsaufwand, Nutzung von Synergieeffekten und Kostenreduktion beim Personal- und Sachaufwand des Bundes“ bringen.

Real ist das nicht nachvollziehbar, es drohen mehr Bürokratie und mehr Kosten:

l      Bei der Behandlung verkehrsrechtlicher Verfahren – zB. Betriebsgenehmigungen für Anlagen und Fahrzeuge - konnten Arbeitnehmerschutzfragen bisher in „One-Stop-Shop“-Weise im BMVIT mit abgeklärt werden. Künftig muss das BMVIT dazu bei jedem Verfahren im BMASK anfragen, erschwert zB dadurch, dass im BMASK anders als im BMVIT der ELAK noch nicht umgesetzt ist. Aufwendigere und längere Verfahren, die selten billiger sind, drohen.

l      Die laufende Beaufsichtigung der Verkehrsunternehmen, die in Sachen Arbeitsschutz vom VAI vorgenommen wird, wird überhaupt von bisher einem auf dann zwei Ministerien verteilt. Dies wird zu mehr, statt wie behauptet zu weniger Aufwand führen.

         Beides trifft nicht „nur“ die Sicherheit der Bediensteten in Verkehrsunternehmen, sondern mit diesen die Fahrgäste – vor allem im Eisenbahnwesen inkl. U-Bahn, Straßenbahn, aber auch bei Seilbahnen.

         Diese angebliche Verwaltungsreform wird daher in seltener Einmütigkeit zB von der Wirtschaftskammer (zB Fachverband Schienenbahnen), ebenso wie von der Gewerkschaft vida oder der Arbeiterkammer abgelehnt.

         Vom BMASK werden unterstützend „Unternehmen, die Behördenvielfalt und Kompetenzzersplitterung kritisieren“ vorgeschoben. Diesbezüglich wurden bisher ausschließlich die schwarz-blau dominierten Seilbahnunternehmen auffällig: Diese verlangen – Katastrophen wie Kaprun und alljährlich vom VAI „serienweise“ belegte, gravierende Sicherheitsmängel hin oder her – aus Kostengründen weniger Kontrollen und damit weniger Sicherheit und werden in diesem Ansinnen offenbar auch in den „roten“ Sozial- und Verkehrsministerien unterstützt!

         Im Bereich des Strahlenschutzes – die entsprechende Passage (Art. 26) wurde erst in letzter Minute angefügt – könnten, nach dieser vom Rest der materiengesetzlichen Änderung abweichenden Formulierung, bestehende Arbeitsschutz-Vorgaben ersatzlos entfallen, was sehr kritisch wäre.

 

3. Politische Bewertung

Die Verschiebung der Behörde von einem Ressort ins andere, verursacht einen Übersiedlungs- und Mehraufwand und verkompliziert Abläufe. Das als „Verwaltungsreform“ zu verkaufen, ist eine dreiste Mogelpackung. Insbesondere für den zentral betroffenen Bereich der Schienenbahnen wird damit die schon bisher beispiellos komplexe und von Regelungschaos begleitete Behördenlandschaft weiter aufgesplittert. Denn mit der VAI-Verlagerung ins BMASK kommt im Bereich Eisenbahnbehörden eine weitere Struktur mit 20 neuen Aufsichtsbezirken dazu.

Die einzig sinnvolle Strukturreform im zentralen Bereich Eisenbahnsicherheit – Überwindung des Kompetenz-Chaos mit schon bisher 132 Behörden plus einigen Sonderbehörden, bei gleichzeitig mangelhaften und teilweise seit Jahrzehnten überhaupt fehlenden Regelungen durch eine kompakte zentralisierte Stelle und Schließung der Regelungslücken – rückt so in noch weitere Ferne.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Es wird hier nur so getan, als würde eingespart und als würde die Verwaltung reformiert. Real wird vieles aufwändiger, und zusätzlich soll Verantwortung und kritisches Potenzial abgeschoben werden – solche Scheinaktivitäten lehnen wir vehement ab. Wir fordern eine ernsthafte Verwaltungsreform, diesem Anliegen wird mit solchen Schritten ein Bärendienst erwiesen.

Wir wollen für Fahrgäste, Bedienstete und Güterverkehr mehr statt weniger Eisenbahnsicherheit, gerade im Umfeld der Schienenverkehrsliberalisierung wird eine effiziente, schlagkräftige Aufsicht und Behördenstruktur immer wichtiger. Statt alles auf noch mehr Stellen als bisher zu verteilen ist dazu eine wirkliche Behördenkonzentration nötig (vgl. Deutschland: Ein Eisenbahnbundesamt!). Parallel muss der Regelungs- und Kompetenzdschungel, der insbesondere im Eisenbahnrecht eingerissen ist, dringend durchforstet und ausgeholzt werden. Beides zusammen bringt tatsächliche Vereinfachungen in den Abläufen und Kosteneinsparungen - auch wenn das mehr Arbeit macht als Scheinaktivitäten wie die VAI-Abschiebung vom BMVIT ins BMASK.

Auch für die Sicherheitserfordernisse der, aufgrund von Sicherheitsmängeln und dadurch bedingten Unfällen (vgl. Kaprun, Sölden), weit über Österreich hinaus im Rampenlicht stehenden Seilbahnbranche ist diese „Reform“ ein Rück- statt Fortschritt.

 

Justizministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

l      Im Aktiengesetz wird normiert, dass der Aufsichtsrat dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder verhältnismäßig sein müssen.

l      Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat kann erst nach einer 2-jährigen Cooling-Off-Phase passieren.

l      Bestellungen im Aufsichtsrat unter den Aspekten der Diversität

l      Änderungen im Lagebericht und Corporate Governance Kodex für börsenotierte Unternehmen.

l      Schließung von Bezirksgerichten

l      Aufhebung der Gerichtstage

l      Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit bei Bezirksgerichten

l      Entfall der Kopierkosten bei selbstangefertigten Ablichtungen (Fotoapparat)

l      Opfer im Strafverfahren sollen auf Opferrechte verzichten können.

l      In der U-Haft soll auf die Haftverhandlung verzichtet werden können.

l      Beschlagnahmte Vermögensgegenstände sollen rascher verwertet werden.

l      Geldstrafen, verfallene Geldbeträge oder Veräußerungserlöse sollen den für die Sicherstellung betrauten Beamten im BMI zur Deckung ihrer Aufwendungen teilweise zukommen.

l      Die Bekanntgabe von Geschäftsbeziehungen (etwa bei Geldwäsche) im Strafverfahren soll erleichtert werden.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

l      Nicht im Stabilitätsgesetz 2012 geregelt ist die beabsichtigte Schließung bei den Bezirksgerichten. Laut Medienberichten will das Ministerium die Zahl von 141 auf 68 Standorte österreichweit verringern. Betroffen von der Schließung wären grundsätzlich alle Gerichte mit weniger als 4 Richterplanstellen. Die Bezirksgerichte können aber nur mittels einer 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und dem betroffenen Land geschlossen werden. Insofern kommt den Ländern ein Quasi-Vetorecht zu.

Zivilrecht:

l      Im Aktiengesetz wird normiert, dass der Aufsichtsrat dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder verhältnismäßig sein müssen.
Als neues Kriterium wird „die Leistung des Vorstandsmitgliedes“ eingefügt. Ferner ist durch die Bezugnahme auf die „übliche Vergütung“ bei der Festsetzung der Gesamtbezüge auf das Vergleichsumfeld abzustellen. Damit sind die Branchen-, Größen- und Landesüblichkeit sowie das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen (Vertikalität) gemeint.

l      Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat kann erst nach einer 2-jährigen Cooling-Off-Phase passieren

l      Bei der Bestellung des Aufsichtsrats muss die Hauptversammlung neben der Qualifikation der Mitglieder auch Aspekten der Diversität (Geschlecht, Altersstruktur, Nationalität) berücksichtigen

l      Börsennotierte Unternehmen müssen im Lagebericht zukünftig ihre Vergütungspolitik offenlegen

l      Börsennotierte Unternehmen müssen im Corporate Governance Bericht die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder offen legen

l      Gerichtstage werden aufgehoben (nicht zu verwechseln mit den Amtstagen)

l      Die Wertgrenze für die sachliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte in Zivilrechtssachen wird von 10.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht. Das bedeutet, dass zukünftig mehr Verfahren bei den Bezirksgerichten und weniger bei den Landesgerichten anfallen werden. Die Regelung wurde aber vom 1.7.2012 auf 1.1.2013 verschoben.

l      Für selbst angefertigte Kopien (Fotoapparat) fallen künftig keine Gebühren mehr an. Die Bestimmung gilt für das Zivil- als auch für das Strafrecht  (Entsprechung eines VfGH-Erkenntnisses).

Strafrecht:

l      Opfer im Strafverfahren können künftig in jedem Verfahrensstadium auf weitere Verständigungen und Ladungen verzichten, was den Verlust ihrer Opferrechte bedeutet.

l      Der inhaftierte Beschuldigte soll durch seinen Verteidiger auf die Durchführung einer Haftverhandlung verzichten können. Das Recht seine Enthaftung zu beantragen, bleibt davon unberührt.

l      Im Strafverfahren sichergestellte oder beschlagnahmte Vermögensgegenstände, die einem raschen Wertverlust/Verderben unterliegen, sollen auf Antrag der StA rasch verwertet werden. Der Erlös tritt an ihrer Stelle.

l      Geldstrafen, verfallene Geldbeträge oder Veräußerungserlöse fließen dem Bund zu. Zukünftig sollen 20% davon an das BMI gehen, Die Bekanntgabe von Geschäftsbeziehungen im Strafverfahren (etwa bei Geldwäscheverdacht) soll zukünftig auch dann möglich sein, wenn dies zur Sicherung vermögensrechtlicher Anordnungen dient und nicht bloß zur Aufklärung einer Straftat. Es erfolgt die Konkretisierung, dass dies dann möglich ist, wenn es zur Aufklärung der Voraussetzungen einer Anordnung auf Auskunft nach Abs. 2 Z2 in Verfahren wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, für die im Haupftverfahren das Landesgericht zuständig wäre (§ 31 Abs. 2 bis 4 StPO).

 

3. Politische Bewertung

Gerichtsschließungen:

Negative Auswirkungen der Gerichtsschließungen sind in erster Linie für die betroffenen RichterInnen, das sonstige Justizpersonal sowie für die am Gerichtsstandort niedergelassenen Rechtsanwälte zu erwarten. Die Richtervereinigung und die Rechtsanwaltskammer steht einer breiten Schließung von Gerichtsstandorten deshalb äußert reserviert gegenüber.
Problematisch sind Gerichtsschließungen dann, wenn insbesondere durch geografische Gegebenheiten der Weg bis zum nächsten Bezirksgerichtsstandort unverhältnismäßig lange ist. Das Bezirksgericht erfüllt wie kein anderes Gericht Serviceleistungen gegenüber den Bürgern (Amtstag, Außerstreitangelegenheiten, etc…) und ist oftmals erste Ansprechstelle für Rechtsfragen. Das wird durch eine Schließung für viele Personen im ländlichen Raum zukünftig erschwert.
Gerne wird in diesem Zusammenhang auch von der intellektuellen Ausdünnung des ländlichen Raums gesprochen.

Übrige Einsparungsvorschläge:

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Gerichtsschließungen:

Gerichtsschließungen sind nicht generell abzulehnen. Soweit eine Zusammenlegung eine größere Spezialisierung bei Gericht ermöglicht, kann darin ein Mehrwert für die BürgerInnen gesehen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Bezirksgerichte nach den Bund-Länder-Verhandlungen tatsächlich auf der Streichungsliste stehen. Aus Grüner Sicht ist zu sagen, dass besonders auf geografisch exponierte Gegenden Rücksicht genommen werden muss. Zu diesem Zweck, haben wir bereits bei allen Grünen Landesorganisationen nachgefragt, welche Bezirksgerichte trotz ihrer kleinen Größe jedenfalls von einer Schließung ausgenommen werden sollten.

 

Landwirtschaftsministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

a)     Novelle des Umweltkontrollgesetzes

         Umweltbundesamt wird „gestrafft“ (Standorte, Organisation)

b)     Novelle des Umweltförderungsgesetzes

         Schaffung einer Rechtsgrundlage für den vermehrten Einkauf von CO2 Verschmutzungsrechten und zusätzliche Erhöhung der bestehenden Mittel für diese Einkäufe um 20 Mio. Euro

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen im Detail

a)     Durch Straffung der Organisationsstruktur und eine Verringerung der Organisationseinheiten und Führungskräfte um 15 Prozent sowie der Zahl der Standorte von 6 auf 4 soll die Basisaufwendung für das UBA um 400.000 € reduziert werden können. Konkret soll diese Summe dem „Gewinn“ aus einer Nulllohnrunde 2013 entsprechen.

b)     Da Österreich sein Kyoto-Ziel meilenweit verfehlen wird, müssen zusätzliche Verschmutzungsrechte zugekauft werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist keine Kürzung sondern sieht eine Erhöhung der Mittel um 20 Mio. Euro vor. Zudem wird die mengenmäßige Beschränkung des Ankaufziels für Verschmutzungsrechte von 45 Mio. auf 80 Mio. Emissionsreduktionseinheiten erhöht. Damit wird eine gesetzliche Grundlage für den Zukauf zusätzlicher Verschmutzungsrechte geschaffen und das Versagen der österreichischen Klimapolitik einzementiert. Im Vorblatt zum Begutachtungsentwurf werden Kosten von 160 Mio. Euro durch den zusätzlichen Ankauf von Verschmutzungsrechten angegeben. Dieser Wert ist allerdings nicht haltbar, da Österreich bisher im Schnitt 9 Euro pro Tonne CO2 bezahlt hat und im Entwurf von 5 Euro pro Tonne ausgegangen wird.

 

3. Politische Bewertung

a)     Das UBA nimmt in vielen Bereichen (z.B. Klimaschutz) durch die Erarbeitung von Datengrundlagen eine Schlüsselfunktion ein. Die Standortkonzentration ist realistisch, der Abbau von Leitungsfunktionen in diesem Umfang unrealistisch. Dramatisch ist, dass es nicht bei der offiziell avisierten Kürzung der Basisfinanzierung – die weniger als 50% des Gesamtbudgets deckt bleibt: Das UBA erhält pro Jahr etwa 12 Mio. an Projektmitteln des BMLFUW; wenn die Ressort-Ermessensausgaben wie vorgesehen um zB 5-10% gekürzt werden, steht also eine weitere, noch wesentlich höhere Budgetkürzung ins Haus. Dass das Umweltbundesamt mit diesen Gesamt-Kürzungen weiterhin in der Lage sein wird, seine gesetzlichen vorgeschriebenen Kontroll- und Unterstützungsfunktionen (38 Aufgaben gemäß Umweltkontrollgesetz, …) durchzuführen, ist unwahrscheinlich. Eine Aufgabenreduktion ginge mit Sicherheit auf Kosten der Substanz in der Umwelt- und Klimapolitik. Hinzu kommt noch, dass die Oberhoheit für die Umwelt- und damit UBA-Budgetierung ab 2013 bis mindestens 2017 in den Agrar-Teil des BMLFUW wandern soll, d.h. weitere Umwelt-Einschnitte zu befürchten.

b)     Der Vorschlag dokumentiert das Versagen der heimischen Klimapolitik, da der Rahmen für den Zukauf von Verschmutzungsrechten erhöht werden musste. Negative Auswirkungen ergeben sich dadurch, dass mit dem nochmals verstärkten Zukauf weniger Geld für heimische Klimaschutzmaßnahmen übrig bleibt, die einerseits bezogen auf den Mitteleinsatz billiger sind und andererseits positive volkswirtschaftliche Effekte (Beschäftigung, Wertschöpfung im Inland, Ökoinnovationen, etc.) mit sich bringen.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

a)     Das Umweltbundesamt spielt im Umwelt- und Klimaschutz eine zentrale Rolle, es liefert wichtige Datengrundlagen. Beim Umweltbundesamt zu sparen, bedeutet bei Umwelt- und Klimaschutz zu sparen.

b)     Der Zukauf von Emissionsrechten ist pro Tonne CO2 im Schnitt um 2 Euro teurer als Klimaschutzmaßnahmen im Inland. Wir haben immer kritisiert, dass die Klimaschutzmaßnahmen im Inland bei weitem nicht ausreichen, um die Kyoto Ziele zu erreichen. Nun hat Österreich schon ca. 440 Millionen Euro für Verschmutzungsrechte ausgegeben und muss weiterhin tief in die Tasche greifen, weil die heimischen Emissionen weit über dem Niveau von 1990 liegen anstatt darunter. Für uns gibt es nur eine Alternative und die heißt eine radikale Wende der österreichischen Klimapolitik. Aufgrund der verfehlten Politik der letzten 10-20 Jahre werden wir so oder so zusätzliche Zertifikate für den Kyoto Betrachtungszeitraum 2008-2012 kaufen müssen, da Österreich völker- und europarechtliche Verpflichtungen eingegangen ist.

 

Unterrichtsministerium

1. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Dem Unterrichtsressort werden bis 2016 Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro zugestanden. Das Geld ist aber längst verplant. Für die Einführung der Neuen Mittelschule als Regelschule rechnet das bm:ukk mit Mehrausgaben von 320 Mio. Euro jährlich. Für den Ausbau der Tagesbetreuung sind Förderungen im Ausmaß von 80 Mio. Euro p.a. vorgesehen. Im Budget für 2012 sind die Gelder noch nicht budgetiert, da die Einigung über die NMS erst im Dezember 2011 im Ministerrat erfolgte.

Die Kürzungen im Bildungsbereich ergeben sich aus den nicht budgetierten Steigerungen der Gehälter. Bei den LehrerInnen ist von einem Struktureffekt in Höhe von 2% pro Jahr auszugehen. Die Nulllohnrunden sollen sich zwar auch auf die LehrerInnen erstrecken, aber die automatischen Gehaltssteigerungen durch Biennien sind davon nicht betroffen. Tatsächlich wird es also Kürzungen im Unterricht geben müssen.

Die Kürzungen werfen ihren Schatten bereits voraus. So werden bei der Einführung der Neuen Mittelschule die Stunden für „Textiles“ und „Technisches Werken“ zusammengelegt und damit gekürzt, „Ernährung und Haushalt“ sowie das Fach „Geometrisch Zeichnen“ werden nur noch als Wahlfächer angeboten.

Förderungen z.B. für Alternative Privatschulen werden nicht erhöht  werden können. Die Kürzungen bei den Ermessensausgaben verringern den Spielraum für Sonderprojekte. Die Sprachförderung hat Schmied schon aus ihrem Ressort verbannt.

Zentral ist, dass die Einsparungen in der Bildungsverwaltung wieder nicht konkret angegangen werden. Hier verharren Bund und Länder in einer Pattstellung (siehe Interview mit Pröll im Standard vom 18.02.2012). Nach wie vor fallen die Aufgaben-, Ausgaben und Finanzierungsverantwortung im Pflichtschulbereich auseinander.

Die Länder fordern eine Verlängerung der FAG Vereinbarungen bis 2014. Die Stellenpläne im Pflichtschulbereich sind auf die Einführung der NMS nicht abgestimmt. Wie die zusätzlichen Förderstunden für die NMS abgewickelt werden ist offen. Zwar gibt es das Instrument der Stellenplanüberschreitung, allerdings werden die Länder die zusätzlichen LehrerInnen nicht aus ihrem Budget Zahlen, Schmied kann sie aber nicht beim Bund anstellen.

 

2. Politische Bewertung

Einzelne Prestigeprojekte von BM Schmied werden (vorerst) finanziert, Kürzungen erfolgen dann mit dem Rasenmäher.

Strukturreformen in der Verwaltung werden weiterhin nicht in Angriff genommen, neue Lösungsvorschläge liegen nicht am Tisch.

Die Verhandlungen mit der LehrerInnengewerkschaft über eine neues Dienst- und Besoldungsrecht haben sich schon extrem in die Länge gezogen. Durch die Nulllohnrunde werden die Verhandlungen weiter erschwert. Ein neues Besoldungsrecht würde höhere Einstiegsgehälter vorsehen bei flacherem Anstieg. Dadurch sollen Ausgabenspitzen wie derzeit bedingt durch den hohen Anteil älterer Lehrkräfte (50% der LehrerInnen gehen in den nächsten 10 Jahren in Pension) vermieden werden. Das neue Dienstrecht hat eine längere Anwesenheit der LehrerInnen in der Schule zum Ziel, das kann Kosten für Nachmittagsbetreuung einsparen. Hier gibt es Blockade seitens der Gewerkschaft.

Die Alternativschulen haben weiterhin steigende SchülerInnenzahlen, das Fördervolumen ist mit 5 Mio. Euro aus den Ermessensausgaben gedeckelt. Von den ursprünglich vereinbarten 1.000 Euro pro SchülerIn werden nur noch 800 überwiesen. Eine Steigerung des Fördervolumens ist auszuschließen, da bei den Ermessensausgaben um 18,2 Mio. gekürzt werden muss.

 

3. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Wir brauchen eine radikale Reform der Schulverwaltung. Der Kompetenzdschungel aus Ämtern der Landesregierung, Landesschulräten und Bezirksschulräten muss durch zentral geführte und regional operierende Bildungsdirektionen abgelöst werden.

Ein striktes Controlling über den Einsatz der Mittel soll verhindern, das Geld verschwendet wird. Hier sind die Stellenplanüberschreitungen genau auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Im Jahr 2011 haben diese 132 Mio. Euro ausgemacht. Die Stellenplanüberschreitungen sind sehr ungleichmäßig auf die Bundeländer aufgeteilt.

Die Abschaffung der AHS Unterstufe und Einführung der Gemeinsamen Schule erleichtert die Verwaltung, beseitigt Doppelgleisigkeiten und führt zu mehr Ressourceneffizienz.

Höhere Schulautonomie bei externer Outputkontrolle (Bildungsstandards) führt zu regional angepasster Ressourcennutzung.

Mehrausgaben in der Bildung vor allem im Bereich der Frühförderung und individuellen Lernbegleitung sind notwendig und führen nachhaltig zu besseren Bildungsergebnissen, niedrigeren RepetentInnenquoten und höheren Bildungsabschlüssen bei den Jugendlichen.

 

BKA – Bundesdienst 2012

1. Kurze Gesetzesanalyse

Die Änderungen im öffentlichen Dienstrecht

             - Lockerung des Versetzungsschutzes

             - Abschaffung des verlängerten Dienstplans

             - Verschärfung der Bedingungen für die Korridorpension

             - Einführung des Allgemeinen Pensionskontos für ab 1976 Geborene

sind überschaubar und vorsichtig. Auch wenn diese von den Betroffenen (etwa Unabhängige Gewerkschafter Öffentlicher Dienst/LehrerInnen) zum Teil kritisch gesehen werden, so ist auf die nach wie vor gegebene wesentliche Besserstellung der Öffentlich Bediensteten geben den ASVG-Versicherten hinzuweisen.

Ein richtiger Ansatz ist die Änderung des Bezügegesetzes hinsichtlich Pensionssicherbeitrags der PolitikerInnen. Weitere Maßnahmen zum Abbau von Politikerprivilegien sind jedoch notwendig.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

 

1. Der Versetzungsschutz wird gelockert.

         Die Versetzung auf eine andere Dienststelle ist gemäß BDG nur erlaubt, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht. Versetzt auf eine andere Dienststelle kann auch werden wenn wie bisher für diese Dienststelle kein Bewerber gefunden. Der versetzte Beamte muss nun nicht unbedingt die erforderlicher Eignung oder Ausbildung haben. Die aufwendige Alternativenprüfung - wäre ein anderer geringer betroffen? – kann entfallen. Zur Gewährleistung der ressortübergreifenden Mobilität sollen in Zukunft die Regeln der ‚Versetzung‘ auch über die Grenzen von Besoldungsgruppen hinweg angewendet werden. Allerdings soll der Versetzte vor Geldeinbußen geschützt sein. Siehe Erläuterungen: „Durch Abs. 5 wird im Falle einer Überstellung von Amts wegen sichergestellt, dass Bedienstete nicht schlechter gestellt sind als würden sie innerhalb ihrer Verwendungsgruppe verändert. Dies bewirkt z.B., dass für die Gruppen der Besoldungsreform der Fallschirm und die  Wahrungsfunktion greifen. Sollte jedoch die Ergänzungszulage gemäß Abs. 1 bis 4 für die Bediensteten ein besseres Ergebnis bringen, so sind diese anzuwenden.“


 

2. Der verlängerte Dienstplan wird abgeschafft.

         Im Dienstplan wird auf Weisung der Dienstbehörde die Dienstzeit festgesetzt, während der sich die/der Bedienstete zur Dienstleistung bereit zu halten hat. Der verlängerte Dienstplan gilt für jene Bediensteten, in deren Dienstzeit regelmäßig Dienstbereitschaft oder Wartezeiten fallen, die nicht durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. (Beispiel: Wartezeit, die der Lenker eines Linienbusses am Zielort bis zum Antritt der Rückfahrt verbringt).

         Die Bundesregierung hatte durch Verordnung BGBl. Nr. 17/1982 festgelegt, dass für diese Bediensteten eine längere Dienstzeit als 40 Stunde pro Woche im Dienstplan festgesetzt ist. Für Bedienstete, für die ein verlängerter Dienstplan gilt, war in § 16 a GehG 1956 eine Pauschalvergütung vorgesehen. Dieser verlängerte Dienstplan gilt derzeit für bestimmte Gruppen von Bediensteten in folgenden Ministerien: BMI, BMLÖVS, BMJ und bei Post und Telekom. Sowohl der verlängerte Dienstplan als auch die damit verbundene Pauschalvergütung sollen abgeschafft werden.

3. Anspruchsvoraussetzungen für Korridorpension werden verschärft

         Durch die vorgeschlagene Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension (Vorliegen von mindestens 480 statt 450 ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit in fünf Sechs-Monats-Schritten) soll schrittweise ein späterer Pensionsantritt erreicht werden. Bei einem Pensionsantritt nach der Korridorpensionsregelung ab 1. Jänner 2013 sind bereits 38 Jahre ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit erforderlich, ab 1. Jänner 2014 38,5 Jahre etc. Bei Pensionsantritten ab 1. Jänner 2017 müssen 40 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit zur Inanspruchnahme der Korridorpension vorliegen.

         Hinführung zum Allgemeinen Pensionskonto

         Für Beamtinnen und Beamte ab dem Geburtsjahrgang 1976 entfällt ab 1. Jänner 2014 die Parallelrechnung bei der Pensionsbemessung. Auf sie ist künftig das APG anzuwenden.

         Zu diesem Zweck ist es erforderlich die im bisherigen Pensionssystem erworbenen Ansprüche zu berechnen und mit einer sog. „Kontoerstgutschrift“ in das Pensionskonto des APG zu übertragen.

         Die „Durchrechnungsverluste“ werden dabei durch die zusätzliche 30-prozentige Aufwertung der Beitragsgrundlagen kompensiert. Daneben wird durch Berechnung einer nach den geltenden Bestimmungen der Parallelrechnung ermittelten Vergleichspension zum 1. Jänner 2014 (Vergleichsbetrag) sichergestellt, dass die Abweichungen der Kontoerstgutschrift von einer nach der bisherigen Parallelrechnung zu erzielenden Pensionshöhe zum 1. Jänner 2014 nicht größer als maximal 3,5 % nach unten oder oben sind.

4. Pensionssicherungsbeitrag der PolitikerInnen

         Diese auf Kritik von Karl Öllinger zurückgehende Änderung bezweckt, dass der Pensionssicherungsbeitrag der PolitikerInnen nicht reduziert wird. Derzeit müssen PolitpensionärInnen bis zur Höchstbemessungsgrundlage nach ASVG einen um  4,7 % erhöhten Pensionssicherungsbeitrag zahlen, für Beträge darüber einen um 11,7% erhöhten. Da die Bemessungsgrundlage von Jahr zu Jahr (gewöhnlich) mehr angehoben wird als die Pension, sinkt der Pensionssicherungsbeitrag also über die Jahre hinweg. Nun wird eine absolute Betragsschwelle in der Höhe von € 4.230,-- eingeführt.

 

3. Politische Bewertung

         a)    Lockerung Versetzungsschutz

Die Änderungen erscheinen nicht sehr weitgehend. Trotzdem bedeuten sie naturgemäß eine Verschlechterung für die DienstnehmerInnen. Es stellt sich aber auch aus Sicht des Dienstgebers, des Staates,  die Frage, ob damit nicht der Sparstift über der optimalen Leistungserbringung steht. Hier wird man noch auf die einlangenden Begutachtungen Bedacht nehmen müssen.

         b)   Abschaffung des verlängerten Dienstplans

Aus frauenpolitischer Sicht erscheint diese Maßnahme, jedenfalls auf den ersten Blick, eher positiv. Denn eine der Ursachen für die Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst ist darin zu suchen, dass mehr Männer Überstunden machen. Da es sich hier um eine Maßnahme handelt, die vor allem Ressorts bzw. Bedienstetengruppen mit einem hohen Männeranteil trifft, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme zu mehr Einkommensgleichheit zwischen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst führen wird.

Negative Auswirkungen: Die betroffenen Bediensteten werden durch diese Maßnahme eine Einkommensminderung hinnehmen müssen. Der Arbeitszeitdruck auf die Beschäftigten wird sich vermutlich erhöhen, da jene Arbeitszeit, die die 40-Stundenwoche überschreitet nicht für Neueinstellungen genutzt wird. Dies ist vermutlich keine Maßnahme, um den geringen Frauenanteil in diesen Ministerien zu erhöhen.

In Summe wird man dem eher zustimmen können.

         c)    Begrenzung der Korridorpension

Bei Beamten und Beamtinnen vermutlich eine gerechtfertigte Maßnahme. Fuchsbauer (ÖLI) kritisiert jedoch die Verschlechterungen vehement insbesondere u.a. das rasche Inkrafttreten.

         d)   Hinführung zum allgemeinen Pensionskonto

Lukas Wurz macht bei der ähnlich Bestimmung bei den Privatangestellten geltend: „Die Idee ist richtig und gut. Ob es die Umsetzung ist, kann in der Kürze nicht beurteilt werden. Hier sind umfassende Berechnungen notwendig.“ Dies merkt ähnlich auch Fuchsbauer (ÖLI) an.

         e)    Pensionsicherungsbeitrag der PolitpensionärInnen sichern

Karl Öllinger fordert in einem Entschließungsantrag vom 23.2. 2012 insgesamt, dass

1.      im „Pensionssystem alt“ für PolitikerInnen dafür Sorge getragen wird, dass

           l die Pensionssicherungsbeiträge im System der „Politikerpensionen alt“ von der Summe aller Pensionsbezüge eines oder einer Begünstigten berechnet und eingehoben werden;

           l die derzeit bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegende Grenze, ab der ein höherer Pensionssicherungsbeitrag einzuheben ist, auf höchstens € 2950,- festgesetzt wird;

           l ein höherer Pensionssicherungsbeitrag, der zu zusätzlichen Einnahmen von 10 Prozent führt, eingehoben wird

2.      Sonderpensionssysteme wie jenes der Altverträge in der Österreichischen Nationalbank mit progressiven Pensionssicherungsbeiträgen versehen werden.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Im öffentlichen Dienst sollen schon lange das Beamtenrecht und das Vertragsbedienstetenrecht zusammengeführt werden. Auch die unterschiedlichen Dienstrechte von Bund, Ländern und Gemeinden insbesondere die Gehälter treiben seltsame Blüten. Hier geht kaum etwas weiter. Vielmehr wird der Zustand weiter ausgebaut: So soll es für die RichterInnen am Landesverwaltungsgericht und an den Bundesverwaltungsgericht kein einheitliches Dienstrecht samt Besoldungsschema geben, dh es werden dafür wieder 10 x 2 Gesetze produziert werden.

Der Wechsel von einer Dienststelle zur anderen, also die Flexibilität innerhalb des öffentlichen Diensts,  wird solcherart sicher nicht gefördert.

Der generelle Aufnahmestopp bis 2014 wird abgelehnt. Der Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst wird in manchen Ministerien zu dramatischen Engpässen führen, weil die befristeten Ersatzkräfte nicht mehr nachbesetzt werden - ganze Abteilungen werden personell halbiert. Bestimmten Staatsaufgaben wird daher nicht mehr ausreichend nachgekommen werden können. Statt dieser Mähdreschermethode sollte erst nach ausreichender Prüfung, ob die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben auch mit weniger Personal erledigt werden können, Personaleinsparungen durchgeführt werden.

 

BKA – Änderung des Publizistikförderungsgesetzes

1. Kurze Gesetzesanalyse

Die Gesetzesänderung bezweckt eine Kürzung der Fördermittel für Parteiakademien für 2012 bis 2016. Die Grüne Bildungswerkstatt (GBW) würde so über € 60.000,-- im Jahr verlieren.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

In § 2 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

Jährlich sollen von 2012 bis 2016 die Mittel für die Parteiakademien um 550.000 Euro reduziert werden. Diese Summe ist im Verhältnis der Abgeordneten aufzuteilen:

„Für die Jahre 2012 bis 2016 ist die Gesamtsumme, die sich aus dem Zusatzbetrag sowie zusätzlichen Fördermitteln für internationale politische Bildungsarbeit ergibt, jeweils um den Betrag von 550 000 Euro zu reduzieren, wobei die Aufteilung dieses Reduktionsbetrages auf die einzelnen Rechtsträger im Verhältnis der Anzahl der Abgeordneten der den jeweiligen Rechtsträger gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 bezeichnenden politischen Partei zu erfolgen hat.“

Die GBW würde damit bereits 2012 und Folgejahre €60.656,-- jeweils an Fördermittel verlieren.

 

3. Politische Bewertung

Die Bundesregierung hat angekündigt, auch im eigenen Bereich sparen zu wollen. Damit meinte sie einerseits eine Verkleinerung der Bundesregierung selbst, andererseits eine Reduzierung der öffentlichen Parteienförderung. Die Verkleinerung der Bundesregierung ist relativ unbestimmt und wird vermutlich - wenn überhaupt - erst nach der nächsten Nationalratswahl stattfinden. Die Kürzung der öffentlichen Gelder für politische Parteien kommt aber konkret. Parteienförderung und Klubförderung bleiben im jetzigen Gesetzespaket unangetastet. Stattdessen wird die Akademieförderung gekürzt. Wir Grüne stehen dem sehr kritisch gegenüber, weil eine gute finanzielle Basis wichtig für die Grundlagen- und Bildungsarbeit der politischen Akademien ist und die nunmehrige Kürzung gemeinsam mit den Kürzungen aus dem Loipersdorf-Paket die Arbeit der Akademien empfindlich beinträchtigen. Viel wichtiger als die Kürzungen bei den öffentlichen Förderungen wäre aus Sicht der Grünen ein neues umfassendes Parteienfinanzierungsgesetz, das Spenden und Anhängigkeiten offen legt, Korruption verhindert und scharfe Sanktionen einführt.

 

BKA – Änderung des Stellenbesetzungsgesetzes

1. Kurze Gesetzesanalyse

Der Ministerialentwurf 353/ME ändert unter Artikel X2 die §§ 6 und 7 des Stellenbesetzungsgesetzes ab. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass die RH Kritik aus dem Bericht zu Managergehältern (III-261 d.B.) Grundlage dafür ist. Abgesehen von diesem formalen Verweis, geht die Reform an der Kritik vorbei.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Auf Grund der Änderungen sind laut Erläuterungen auf Länder- und Gemeindeebene „keine“, auf Bundesebene „allenfalls geringfügige Einsparungen“ zu erwarten.

Die Reform berücksichtigt nicht die sinnvollen Anregungen des Rechnungshofs.

Bis jetzt war in einem Satz in § 6 geregelt, nach welchen Kriterien sich die Höhe von Vorstandsgehältern zu orientieren habe. Nun wurde diese Passage ausgeweitet und in § 7 verschoben. Wesentlichster Unterschied zur alten Regelung ist, dass sich nun Bezüge bei öffentlichen Unternehmen, die Leistungen überwiegend im hoheitlichen Bereich oder auf Grund einer Alleinstellung erbringen, an den Gehältern vergleichbarer Bediensteter im Bund orientieren soll.

 

3. Politische Bewertung

Da mit dem Gesetz keine Einsparungseffekte verbunden sind, gibt es auch keine (negativen) Auswirkungen auf Personen (Manager).

In den Erläuterungen werden zwei der zahlreichen Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen des RH (III-261 d.B.) als Begründung für die Novelle angeführt.

Zum ersten Punkt ("die Transparenz der Managerbezüge für verbindlich zu erklären") findet sich in der Folge nichts im Entwurf. Vielleicht war in einer früheren Fassung noch etwas zu diesem Punkt enthalten, was dann gestrichen wurde.

Alle Änderungen beziehen sich auf den zweiten Punkt ("die Höhe der Managerbezüge und die Grundlagen ihrer Zuerkennung klar zu regeln"), sind allerdings unbefriedigend.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

a) Die vorgeschlagene Regelung der Gehaltshöhe in § 7 (1) 1. und 2. ist unbefriedigend, da sie nicht zu einer Eindämmung der Gehaltsexzesse taugt. Der Vergleich mit Privatunternehmen oder Unternehmen anderer Länder führt bloß zu einem Lizitationsprozess, wobei die jeweils höchsten Löhne die Richtschnur für neue Verträge werden. Wesentlich sinnvoller ist, die Gehaltsforderungen der Bewerber als Teil des Besetzungsverfahrens zu nutzen (Postenvergabe nach den Kriterien 'Qualifikation/Erfahrung' und 'Gehaltswunsch'). Das würde bei der Postenvergabe wieder Wettbewerb und marktwirtschaftliche Kriterien einführen.

Der Entwurf bestätigt diese Kritik indirekt, als in den Erläuterungen bei den finanziellen Auswirkungen keine Einsparungen bei Ländern und Gemeinden und "allenfalls geringfügige Einsparungen" auf Bundesebene erwartet werden.

b) Der § 7 (2)  macht wenig Sinn. Erfolgsorientierte Bezüge sollten sich nicht an der "wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und der notwendigen Budgetmittel der öffentlichen Hand" orientieren. Diese Kriterien sind völlig unbestimmt bzw. zur Festlegung einer Zielerreichung ungeeignet (Beispiel: So würde ein ÖBB Manager wohl nie in den Genuss einer Prämie kommen, weil die ÖBB immer Budgetzuschüsse braucht). Kriterien und Ziele sollten stattdessen vom Aufsichtsrat im Vorhinein klar definiert werden, wobei der mittel- bis langfristige Erfolg im Vordergrund zu stehen hat. Im Gesetz sollte allenfalls das Kriterium ‚nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg‘ respektive der Verweis auf einen gängigen Kriterienkatalog stehen. Im Gesetz (oder im Kriterienkatalog, oder in der Schablonenverordnung) sollte eine Regelung stehen, nach der Anteile, die im Rahmen eines variablen Anreizsystems zugestanden werden, erst nach einem (längeren) Zeitraum in Anspruch genommen werden können.  Im Gesetz fehlt auch eine Regelung zur Deckelung der leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile (Textvorschlag: „Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile hat in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamthöhe der Vergütungen zu stehen.“)

c) Alle zwei Jahre kommt es nach Vorlage des RH Berichts über die Einkommen in den staatsnahen Betrieben zu öffentlicher Kritik, weil viele Manager mehr als der Bundeskanzler verdienen. Das wird allgemein als nicht akzeptabel betrachtet.

Der vorliegende Entwurf sollte dieses horizontale Augenmaß berücksichtigen ("CEO-to-Politician-Pay-Ratio"), indem letztlich die Manager-Gehaltspyramide an jene der Politiker gekoppelt wird. In diesem Zusammenhang kann auch wieder an bereits erhobene grüne Forderungen erinnert werden (11.2.2009, Eva: max. 500.000 inkl aller Zusatzvergünstigungen im staatsnahen Bereich). Insofern könnte ein mutigerer Entwurf auch ein Instrument gegen das Auseinandergehen der Einkommensschere sein. Der RH zieht eine Latte beim Gehaltsniveau Minister/Landeshauptmann ein (=200% Abg. Gehalt). Vorstände sollten dementsprechend – lt RH außer bei begründeten Ausnahmen – unter 230.000 /Jahr bleiben. Selbst wenn man variable Bestandteile bis zur Höhe des Fixums zulässt, wäre man noch deutlich unter 500.000. Zielvorgabe sollten max. 50% des Fixums sein. Die meisten Betriebe liegen auch darunter, negativer Ausreißer waren  die ÖIAG mit 127% 2006 oder die Steirische Gas-Wärme Gmbh ebenfalls mit 127% 2008. (siehe Punkt 39, S.109ff, III-261 d.B.)

Die Gesamtbezüge eines Vorstands (Fixum plus erfolgsabhängige Teile) wären damit mit 345.000 gedeckelt, was dem Bundeskanzlergehalt entspricht.

d) Um die Forderung des RH (und das gemäß Erläuterungen angestrebte Ziel) nach Transparenz bei den Managergehältern zu erfüllen, müsste der § 243b des Unternehmensgesetzbuches geändert werden (z.B.: 243b "(1) Eine Aktiengesellschaft ... sowie eine Gesellschaft, die der Kontrolle des RH unterliegt ... hat einen Corporate Governance Bericht aufzustellen..."). Außerdem müsste entweder im § 243b oder im Österreichischen Corporate Governance Kodex die Offenlegung der – einzelnen (!) - Vorstandsgehälter als verbindlich geregelt werden (derzeit "comply or explain"). Und die Ausnahmeregelung in § 241 UGB (Veröffentlichung nur der Gehaltssumme und nur wenn es mindestens 3 Vorstandsmitglieder gibt) sollte - wie auch der RH empfiehlt - gestrichen werden. Auf Grund dieser  Ausnahmeregelung veröffentlichen derzeit nur rund 11% der Manager in staatsnahen Betrieben ihre Gehälter.

e) Weitere Forderungen des RH, die von Grünen unterstützt werden sollten:

l      Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sollten maximal in Höhe von zwei Jahresgehältern gezahlt werden, allerdings nicht im Falle einer Entlassung aufgrund unzureichender Leistungen. (14 (3), S.65, III-261 d.B.)

l      Staatsnahe Betriebe sollten auf Einhaltung der OECD-Grundsätze für Corporate Governance  verpflichtet werden. (19.2 (1), S. 71, III-261 d.B)

l      Geldwerte Vorteile aus Organfunktionen sollten an das Unternehmen abgeführt werden, dh Sitzungsgelder aus Aufsichtsratstätigkeiten in Tochtergesellschaften müssen abgeführt werden, da es sich dabei um Aufgaben handelt, die bereits mit dem Vorstandsgehalt abgegolten sind (33.1, S.97, III-261 d.B.)

l      Variable Gehaltsanteile sollten stets erst im Nachhinein ausbezahlt werden, nach Feststellung der Zielerreichung. (28.2, S.91, III-261 d.B.)

 

BKA – Verkleinerung des Nationalrates

1. Kurze Gesetzesanalyse

Bislang gibt es keinen Ministerialentwurf

Eine parlamentarische Arbeitsgruppe soll bis 2013 eine Neuregelung zur Verkleinerung des Nationalrats, des Bundesrats sowie der Bundesregierung vorlegen

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Reduktion der Zahl der Nationalratsabgeordneten um 10 Prozent, von derzeit 183 auf 165 ab der nächsten Legislaturperiode. Das bringt in Summe 4 bis 5 Mio. Euro Einsparungen jährlich.

 

3. Politische Bewertung

Wir sehen eine Verkleinerung des Nationalrats sehr kritisch. Der NR ist die demokratische Institution, die neben Gesetzen auch die Regierung kontrolliert. Ein kleinerer Nationalrat bedeutet daher zwangsläufig, dass weniger Kapazitäten zur Kontrolle zur Verfügung stehen. Dieser politischen Selbstverstümmelung können wir nicht zustimmen!

Zwar ist es richtig, dass der NR bis 1971 ebenfalls nur 165 Abgeordnete umfasste. Damals hatte Österreich aber noch zwei Mio. Einwohner weniger und war weit von einer EU-Mitgliedschaft entfernt. Nicht nur  die Quantität der Aufgaben ist seitdem gewachsen, sondern sie sind auch komplexer geworden.

Die Verkleinerung des NR im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen sendet zudem ein falsches Signal aus: Anstatt wirklich notwendige Demokratiereformen zu diskutieren, wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass Demokratie und insbesondere der Parlamentarismus ein lästiger Kostenfaktor ist.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Wir lehnen die Verkleinerung des Nationalrats ab, da wir befürchten müssen, dass damit die Kontrollfunktion des Parlaments erheblich geschwächt wird.

Fakt ist, dass die Verkleinerung des NR geringe Einsparungen bringt (4-5 Mio./jährlich), der Konsolidierungseffekt ist also rein symbolisch. Den Sparstift jetzt beim Nationalrat ansetzen zu wollen, ist reiner Populismus.

 

Sinnvoller wäre eine Totalreform der Parteienfinanzierung um die öffentlichen Mittel, die an die Politik fließen transparenter und kosteneffizienter zu gestalten.

Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch in Sachen direkter Demokratie um den Vertrauensverlust in den Gestaltungswillen und die Gestaltungskraft der Politik wieder aufzubauen.

 

BKA – Änderung des Konsulargebührengesetzes

1. Politische Bewertung

Ad. Art.3: Nicht nur, dass sich die Gebühren für Reisepasserstellung/Änderung und Personalausweis erhöhen (5-6 €), für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten, die bei jeder Antragstellung für einen Aufenthaltstitel werden gleich verdoppelt (von 10 auf 20 €). Zudem wird nun ausdrücklich die von uns als unverhältnismäßig kritisierte Praxis festgeschrieben, dass AntragstellerInnen (für Aufenthaltstitel)  aus Staaten, die ein sogenanntes „mangelhaftes Personenstandswesen“ haben, alle Kosten für die- von der österr. Botschaft bestellten VertauensanwältInnen / Vertauenspersonen – zu tragen haben.

Aus unserer parl. Anfrage 2011 ergab sich bereits, dass zwar die Beglaubigung eigentlich die Aufgabe des Botschaftspersonals ist, aber trotzdem die Botschaften in bestimmten Ländern diese Aufgabe – auf Kosten des Antragstellers - auslagern. Dabei entscheidet die jeweilige Botschaft bei Vetrauenspersonen komplett auf eigene Faust, wirklich transparente Kriterien für die Bestellung bei VertrauensanwältInnen als auch Vertrauenspersonen gibt es nicht: „ Bei der Entscheidungsfindung, welche Personen zum Zweck der Dokumentenprüfung eingesetzt werden können, sind neben Referenzen auch Erfahrungswerte anderer EU-Botschaften ausschlaggebend. Es gibt bei Vertrauenspersonen kein vorgeschriebenes Bestellungs- und Auswahlverfahren. Eine Genehmigung der Vertrauensperson durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist – im Gegensatz zu Vertrauensanwälten(innen) - nicht vorgesehen.“

Auf den- teilweise enorm hohen – Kosten sitzen bleibt letztendlich der Antragssteller. Die Vertrauensperson in Pakistan kostet von 220 bis 770. Die Pauschalkosten für die Vertrauensperson in Afghanistan von €900 und €1200 ist gleich vier bis fünfmal so hoch wie die Pauschalgebühr in Pakistan. Das BMeiA gab zu, dass die Verrechnung dieser Pauschalkosten komplett autonom bei den Privatkanzleien (=Vertrauensanwälte) liegt und von ihnen nicht überprüft wird. Dass die Pauschalkosten teilweise ein Vielfaches eines Monatseinkommens eines Pakistanis oder Afghanen darstellen und damit unüberwindbare Hürden für „Normalverdiener“ dieser Länder geschaffen werden, kümmert die Regierung offensichtlich nicht. Die Antwort des BMeiA darauf war besonders zynisch:

„Bei den beauftragten Vertrauenspersonen wie auch bei Vertrauensanwälten(innen) handelt es sich üblicherweise um private Kanzleien, die ihre Tarife autonom gestalten. Die Tarife bewegen sich innerhalb jener Grenzen, die für Personen, welche im Empfangsstaat mit Recherchen beauftragt werden, als ortsüblich angesehen werden und sind sachlich nachvollziehbar. Diese Tarife können auch direkt auf ein Konto dieser Firma eingezahlt werden. Die vergleichsweise höheren Kosten und längere Bearbeitungszeit für Afghanistan ergeben sich insbesondere durch das Erfordernis von besonderen Sicherheitsmaßnahmen.“ (Frage 9-13)

Diese unfaire und kosten/schuldenproduzierende Praxis soll nun offensichtlich auch gesetzlich festgeschrieben werden. Wir Grüne können dieser Maßnahme daher nicht zustimmen.

 

Wirtschaftsministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

Die Marchfeldschösser Revitalisierungsgesellschaft m.b.H. (MRBG) wird eine Tochtergesellschaft der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft  m.b.H. (SSKB). Das soll Synergien in der Betriebsführung, insbesondere im Bereich Marketing und Back Office ermöglichen.

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) erhält die Ermächtigung eine Tochtergesellschaft (GmbH) für die ihr übertragenen „marktgängigen“ Liegenschaften zu gründen. Explizit ausgenommen sind hiervon Immobilien die unmittelbar für Bildungszwecke genutzt werden wie Universitäten und Schulen, ABER nicht Univerwaltungsgebäude etc.

Alle Aufgaben, Rechte und Pflichten der BIG gehen hinsichtlich der übertragenen Liegenschaften auf die Tochtergesellschaft über. Ausnahme: Architektenwettbewerbe

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Entfall der Bundeszuschüsse für die MRBG, dafür Verringerung der KÖST durch Gruppensteuereffekt.  Konkret: Einsparungen von 1,2 Mio. jährlich

Durch die konsequent marktwirtschaftliche Ausrichtung der Tochtergesellschaft (und der ihr anvertrauten Liegenschaften) wird eine höhere Eigenkapitalrentabilität des Bundes erwartet. Diese als „interministerielles Flächenmanagement“ geführte Maßnahme soll 2015 und 2016 jeweils 150 Mio. Euro an Einsparungen bringen.

 

3. Politische Bewertung

Die Schlösser-Maßnahme ist zu begrüßen. Der RH hat die um etwa 200% über den Schätzungen liegenden realen Kosten der - grundsätzlich positiv bewerteten - Marchfeldschlösser-Revitalisierung schon 2009 scharf kritisiert und organisatorische Straffungen der Art , wie sie jetzt endlich erfolgen, nahegelegt.

Die BIG-Maßnahme ist jedoch abzulehnen,

a)     weil die Gründung einer Tochtergesellschaft bereits eine Vorstufe Richtung der von BM Fekter betriebenen BIG-Teilprivatisierung ist, die wir grundsätzlich sehr kritisch sehen;

b)     weil mit Abspaltung der "marktgängigen" Immobilien bei der nun vorgelegten, sehr breiten, Definition auch für Unis etc. - siehe "Universitätsverwaltungsgebäude" - einiges teurer werden wird;

c)     weil mit Abspaltung der "marktgängigen" Immobilien auch darüber hinaus Verteuerungen für die öffentlichen Einmieter drohen. Ohne Deckungsbeiträge aus "marktgängigen" Immobilien wird quasi ums Eck auch der Druck bei den übrigen Immobilien auf entsprechende Mieterhöhungen der eingemieteten Bundesstellen steigen, was wiederum die ohnehin knappen Budgets belasten wird;

d)     weil der Entfall der Verpflichtung zu Architekturwettbewerben für die GmbH der Qualität der ausgeführten Gebäude nicht dienlich ist und der Grünen (und nicht nur Grünen!) Position zum Thema Baukultur widerspricht;

e)     weil die Gründung einer Tochtergesellschaft die Kontroll- und Überwachungsfunktion der ausgegliederten Geschäftstätigkeit erschwert. Laut Begutachtungsentwurf ist für die Sub-GmbH kein Aufsichtsrat vorgesehen (eine Aufsichtsratspflicht ergibt sich auch nicht aus dem GmbHgesetz);

f)      weil nicht begründet wird, wie trotz Bildung einer zusätzlichen Sub-GmbH (= mindestens ein/e zusätzliche/r Geschäftsführer/in samt Stab) Einsparungen realisiert werden sollen?!

 

Innenministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

Der Entminungsdienst von BMI und BMLS soll zusammengelegt werden (für Kriegsrelikte usw.). Das soll jährliche Einsparungen von € 500.000 bringen.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

siehe oben 1. Der Entschärfungsdienst bleibt beim BMI, Entminung kommt ausschließlich zum BMLS. Insofern wird das PBEG auf den BMLS für anwendbar erklärt.

 

3. Politische Bewertung

Die Maßnahme ist die klassische Beseitigung einer Doppelgleisigkeit und daher zu begrüßen.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Wir fordern hier bereits seit Jahren, dass endlich die Kosten für die Suche nach Kriegsrelikten auf Privatgrundstücken durch den Bund übernommen werden sollen. Diesbezüglich findet keine Änderung statt (weder besser noch schlechter).

Siehe zuletzt etwa: Antrag von Birgit Schatz 36/A mit Darstellung der Problematik

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00036/index.shtml

 

5. Weitere angekündigte Einsparungen im BMI:

1)     Einsparungen bei der Polizei

Laut Medienberichten sollen bei den Überstunden der Polizei jährlich rund 40 Mio. Euro eingespart werden, wobei allerdings noch nicht klar ist wie. Offenbar soll es „Zwangs“-Zeitausgleich geben statt der Ausbezahlung der Überstunden.

Eine große Strukturreform bei der Polizei wurde bereits letztes Jahr angekündigt, und ist offenbar immer noch aktuell. Die kann erst beurteilt werden, wenn Näheres bekannt ist.

2)     Ad Bundesamt für Fremdenwesen (BAM):

Als Verwaltungsreformmaßnahme im BMI wird kursorisch das "Bundesamt für Fremdenwesen" angeführt, das ab 2014 Einsparungen von 24 Mio € jährlich bringen soll.

Diese Maßnahme ist noch vage, da man im Innenressort erst dabei ist die Grundlagen dafür zu erstellen, der diesbezügliche Ministerratsbeschluss besagt nur dass "eine  Bündelung  der erstinstanzlichen Zuständigkeiten herbei zu führen (ist). Dies kann durch die Schaffung eines Bundesamts für  Asyl und  Migration  erreicht  werden, das sowohl  für  das  Asylwesen,  das  Niederlassungs-  und Aufenthaltsrecht sowie die Fremdenpolizei als nachgeordnete Behörde des BM.I zuständig ist. Für die Umsetzung  dieses  Vorhabens  bis  2013  wird  im  BM.I  eine  interministerielle  Arbeitsgruppe  unter Einbindung des Bundeskanzleramtes eingerichtet.

Die  Bundesregierung  hat  im  Oktober  2010  einen  richtungsweisenden  Beschluss  betreffend  die Schaffung  eines  Bundesamtes  für  Asyl  und  Migration  bis  2013  gefasst.

Die Gefahr sehen wir darin, dass das schon bisher nur ungenügend umgesetzte Bleiberecht (bzw. auch das allgemeine Niederlassungsrecht) weiter kahlgeschlagen wird mit einer Bundesbehörde (BAM), die künftig der einheitlich-restriktiven BMI-Linie folgt. Ob die angegeben Sparpotentiale durch Schaffung des BAM verwirklicht werden können wird man erst in Folge der konkreten Umsetzung (ab 2013) messen können. Ob das BAM als Einrichtung zielführend und sinnvoll ist, wird ebenfalls sehr von der Ausführung ihrer Agenden und ihrer Organisationsstruktur abhängen.

3)     Ad Maßnahme Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst (Bund) - Allgemeine Anmerkung

Als Verwaltungsreformmaßnahme soll der Aufnahmestopp ab 2012 Einsparungen id Höhe von 41,8 Mio. € bis hin zu 111,6 Mio. € ab 2014 bringen.

Im Sinne der von uns geforderten Öffnung der öfftl. Institutionen für MigrantInnen bzw. Personen mit Migrationshintergrund, damit die Behörden unsere vielfältige Gesellschaft widerspiegeln wäre es notwendig, dass bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst - auch in den nächsten Jahren - Diversität überhaupt erstmals berücksichtigt wird. Das wird aber durch einen generellen Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst (auch wenn es punktuelle Ausnahmen bei Polizei etc gibt) verhindert - die Öffnung der Behörden für MigrantInnen würde wieder nicht stattfinden.

 

Landesverteidigungsministerium

1. Kurze Gesetzesanalyse

Im Bereich des BMLS gibt es keinen Begutachtungsentwurf. Einsparungen sind bei den Personalkosten geplant.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Geplante Maßnahmen:

l      Streichung der 41. Wochenstunde,

l      Nulllohnrunde 2013

l      moderate Gehaltsrunde 2014

l      Schließung der Heeresspitäler

l      Übersiedelung der Heeresbild-und Filmstelle (HBF) in den Bundespressedienst

l      Zusammenlegung von Staatsarchiv und Heeresgeschichtlichem Museum

Die Gewerkschaft kritisiert dies führe bei den Soldaten zu "einer Mehrfachbelastung"  und bedeute besonders für Bezieher geringer Einkommen "massive Gehaltsverluste". Die Streichung der 41. Wochenstunde bringt den Soldaten eine Gehaltskürzung von bis zu 5,5 Prozent bzw. 1.163 Euro im Jahr.

 

3. Politische Bewertung

Hier wird der einfachste Weg von Einsparungen direkt beim Gehalt gewählt, statt die notwendigen Strukturreformen im Bundesheer und die Beseitigung der aufgeblähten Apparate anzugehen.

Eine Reduktion der Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche scheint zeitgemäß. Nulllohnrunde ist ein eher starker Eingriff, müsste man mit den übrigen Ressorts vergleichen.

Die Übersiedlung der HBF in den Bundespressedienst scheint angesichts bisheriger „Höchstleistungen“ wie zB dem Panzer-Werbespot begrüßenswert.

Staatsarchiv und HGM dagegen passen thematisch wohl kaum zusammen, das müsste kulturpolitisch beurteilt werden.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Die Grünen fordern eine Abschaffung der Wehrpflicht sowie eine grundlegende Umstrukturierung und Verkleinerung des Bundesheeres.

 

Wissenschaftsministerium – „Hochschulmilliarde“

1. Grüne Position

Schon vor Jahren haben die Betroffenen auf die Unterdotierung der Universitäten aufmerksam gemacht: Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen könnten nicht erledigt werden, die Betreuungsverhältnisse in manchen Studienrichtungen seien katastrophal, der wissenschaftliche Nachwuchs habe kaum Perspektiven, HalbtagsforscherInnen und prekäre Arbeitsverhältnisse nähmen überhand. Auch die Universitäten-Konferenz (uniko) betonte bereits 2009, dass mit zusätzlichen 300 Millionen jährlich gerade einmal der unbefriedigende Status Quo erhalten werden könne. Von wirklich frischem Geld für Zukunftsinvestitionen kann daher hier nicht die Rede sein!

Trotzdem schmückt sich die Regierung bzw. der zuständige Minister Töchterle mit der sgn. Uni(Hochschul?)milliarde: Mehr Geld für Universitäten ab 2013, die sich als 750 Mio. Euro "frisches Geld" und 240 Mio. Euro "Offensivmittel", also 990 Mio. Euro, aufgeteilt allerdings auf 3 Jahre, heraus gestellt haben.

Dass die 240 Mio. "Offensivmittel" von der Regierung bereits 2010 in Loipersdorf zugesagt wurden, wird nicht mehr erwähnt. In der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode (2010-2012) bekommen die Unis insgesamt rund 6,5 Mrd. Euro plus diverse Offensivmittel. Dieses sgn. “Globalbudget” wird in der nächsten Periode 2013-2015 um ca. 300 Mio. Euro erhöht. Ein neuer “Hochschulraum-Strukturmittel” – Fonds (Siehe 367/ME) soll 450 der insgesamt 990 Mio. der "Unimilliarde" enthalten, diese Mittel werden als "Belohnung" für die Erfüllung bestimmter Kriterien (Steigerung der Zahl prüfungsaktiver Studierender oder AbsolventInnen, Kooperationen, etc.) ausgeschüttet. Gemeinsam mit Fachhochschulen und anderen Einrichtungen müssen die Unis dann um diese Mittel “kämpfen”.

Durch den Plan, "Steuerlücken" beim Umsatzsteuerrecht zu schließen, kommen allerdings weitere Kosten auf die Unis zu - und zwar in beachtlicher Höhe (von bis zu 20 Prozent mehr). Weil Baugesellschaften sich künftig bei Uni-Bauten nicht mehr die Vorsteuer zurückholen können, werden künftige Baumaßnahmen und somit die Mieten (eingehoben von der BIG) schmerzhaft teurer. Noch eine weitere Maßnahme führt zu Mehrkosten: Für Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte, wie es die Unis sind, soll es künftig nicht mehr möglich sein, nach zehn Jahren auf steuerfreie Miete umzusteigen. Für die Unis bringt das, für bereits fertige wie in Realisierung befindliche Bauten, erhebliche Mehrbelastungen!

Die sgn. “Unimilliarde” reicht bei weitem nicht aus, um Verbesserungen herbeizuführen. Ganz im Gegenteil, es wird noch schlimmer werden, denn wie es derzeit aussieht, muss die Zahl der Studierenden reduziert statt erhöht werden: Allein die geschätzten Kosten der Studienplatzfinanzierung zeigen, dass allein die Masterstudien Ausgaben von mehr als 400 Mio. Euro jährlich bedeuten würden.

Zu Unverständnis führt auch die langfristige (10-jährige!!!) Finanzierungszusage an das „Elite-Institut“ IST Austria in Maria Gugging: Während andere Institutionen (speziell auch außeruniversitäre) mit massiven Kürzungen konfrontiert werden, es hier „finanzielle Sicherheit“ für jeweils maximal 3 Jahre (Leistungsvereinbarung) gibt, wurde mit dem ISTA eine Zusage über eine Milliarde Euro (!!!!) von 2017 bis 2026 vereinbart. Die anderen Institutionen müssen mit dem Minister über ihr Budget streiten oder gar vor Gericht gehen (vgl. WU), um ihr Geld zu erhalten. Es scheint die Bevorzugung des IST Austria (…unter schwarz-blau entstanden..) dem zuständigen BM Töchterle wichtiger zu sein, als die Studierenden und Lehrenden an allen anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Die Milliarde, die das IST Austria für zehn Jahre vom Bund bekommt, entspricht etwa dem Gesamtetat der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) oder einer mittelgroßen Uni.

Oder der „Uni-Milliarde“, die keine ist, und die für alle ausreichen muss.

 

Gesundheitsministerium – BeihilfenG und Krankenkassen-StrukturfondsG

1. Kurze Gesetzesanalyse

Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz:

Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeeinrichtungen, Träger des öffentlichen Fürsorgewesens, Krankenanstalten, Krankentransporte und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe sind seit 1997 unecht umsatzsteuerbefreit, d.h. nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt.  Für Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen gab es bis jetzt eine pauschalierte Abgeltung. Seit der Halbierung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel  ist diese Beihilfe höher als die tatsächlich auszugleichenden Vorsteuern (Körberlgeld).  Sie wird jetzt durch eine treffsichere Abgeltung der nicht abziehbaren Vorsteuern ersetzt (§1 Ab.2).

Da mit dieser Umstellung die SV-Träger und der Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen Geld verlieren würden, wird eine neue pauschalierte Beihilfe in der Höhe von 122 Mio. Euro pro Jahr gewährt.  76 % von dieser Beihilfe sind dem Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen und der verbleibende Betrag einzelnen Sozialversicherungsträgern zu überweisen. Diese und der auf sie entfallende Anteil sind vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung  festzusetzen (§ 1a).

Krankenkassen-Strukturfondsgesetz:

Wird ein Jahr fortgeschrieben – 40 Mio. Euro jährlich bis 2015 statt 2014

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

Wichtig: In Summe bringt dieses Beihilfengesetz keine großen Veränderungen gegenüber dem alten Gesetz.  Die Beihilfe war in Gefahr ganz abgeschafft zu werden. Jetzt gibt es diese Lösung. Allerdings entscheiden Finanzministerin und Gesundheitsminister per Verordnung über die Verwendung von 24% der Beihilfe  und können so beeinflussen welcher SV-Träger, wie viele Mittel bekommt.

 

3. Politische Bewertung

Dass die Beihilfe nicht abgeschafft  und der Kassenstrukturfonds ein Jahr weiter fortgeschrieben wird,  ist wichtig für die Krankenkassen, um den  Konsolidierungspfad zu erfüllen.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Ein einheitliches Gesundheitssystem mit einheitlichen Beitragssätzen und Leistungen für alle. Einen KV-Träger mit neun Landesorganisationen. Finanzierung des Gesundheitssystems aus einer Hand (Hauptverband).

 

Gesundheitsministerium – Krankenversicherung

1. Kurze Gesetzesanalyse

In diesem Gesetz geht es fast ausschließlich um die Abschöpfung von Mitteln der Krankenversicherung für das Bundesbudget. Das Geld liegt zwar derzeit als Überschuss auf Konten, würde aber in einem sinnvoll gegliederten Gesundheitssystem dringend benötigt. De facto werden hier die Versicherten enteignet. Wir lehnen das angesichts der Defizite im Gesundheitssystem ab.

 

2. Beschreibung der Kürzungen/Maßnahmen  im Detail

2.1 Abschaffung Controllinggruppe und Forum Gesundes Österreich

Beide Einrichtungen bieten zwar Chancen, sind in der Praxis aber faktisch irrelevant. Ihre Auflösung tut somit eigentlich niemandem wirklich weh.

2.2 Neuregelung des Ausgleichsfonds der GKKs

Der Ausgleichsfonds der GKKs dient dem bundesweiten Lastenausgleich, der sich aus unterschiedlichen Länder- und Bevölkerungsstrukturen ergibt (etwa aus der Tatsache, dass im Burgenland wenig BeitragszahlerInnen aber im Verhältnis dazu viele Versicherte gibt u.Ä.). Die Veränderungen betreffen im Kern einzig das Hanusch-Krankenhaus, das von der WGKK geführt wird. Da das Krankenhaus als einzige allgemeine Krankenanstalt in Österreich von einem SV-Träger geführt wird und die WGKK daraus besonders belastet wird, gibt es diesbezüglich stets Sonderregelungen. Bisher wurden der GKK € 30 Mio. pro Jahr aus dem Ausgleichsfonds für den Betrieb des Hanusch-KH überwiesen. Nunmehr werden die Beiträge der einzelnen GKKs zum Ausgleichsfond so umgestaltet, dass Wien 2012 um € 26 Mio. weniger in den Fonds einbezahlt, dafür aber das Krankenhaus aus der Liste der über den Ausgleichsfonds zu berücksichtigenden Strukturprobleme genommen wird. Dadurch verändern sich die Prozentanteile, mit dem die anderen Bundesländer aus dem Fonds bedacht werden. Um das zu kompensieren, wird die Höhe der Zahlungen an den Fonds von 2% der Beiträge auf 1,64% der Beiträge reduziert.

Da sich der Berechnungsschlüssel entsprechend der Beitragseinnahmen entwickelt, sind die bisherigen € 30 Mio. für die WGKK zwar nur mehr € 26 Mio., dafür ist der bisherige Fixbetrag in einer gewissen Weise für die Zukunft „wertgesichert“.

2.3 Hebesätze für die Krankenversicherung der PensionistInnen

Da die Krankenversicherungsbeiträge der PensionistInnen bei 5,1% liegen, für aktive jedoch höhere Beiträge zu entrichten sind (7,65% inkl. AG-Beiträge), wird der AG-Beitrag der PensionistInnen über Pensionsmittel quasi simuliert, indem die eigegangen Beträge mit „Hebesätzen“ erhöht abgeführt werden. In der Praxis kommen erhöhen diese Hebebeträge das Defizit der PV-Träger und werden über Bundesmittel getragen. Diese Hebesätze werden (wieder einmal) für die Versicherung der Selbständigen und die EisenbahnerInnen gesenkt, um den Bundesbeitrag zu den Pensionen zu reduzieren. Damit sinken die Beitragseinnahmen der jeweiligen KV-Träger. Die Kosten sinken aber nicht, weswegen diese geringeren Mittel durch Rücklagen ersetzt werden müssen.

Die Vielzahl der unterschiedlichen KV-Träger ist absurd (erst diese schafft das Problem), aber dennoch sind die Mittel, die der Bund sich so einspart, Mittel, die aus Beiträgen für das Gesundheitssystem stammen. Es findet also eine Enteignung der Versicherten statt.

Eine ähnliche Vorgehensweise wird bei der BeamtInnenversicherung gewählt, indem der Dienstgeberbeitrag reduziert wird.

Alle genannten Träger haben Rücklagen, die durch diese Vorgehensweise aufgebraucht werden.

 

Zu den Rücklagen: Die Tatsache, dass die genannten Träger (insb. SVA und BeamtInnenversicherung) Überschüsse und damit Rücklagen bilden können, geht zu Lasten der GKKs. Die genannten Träger erhalten Beiträge für Leistungen, die sie nicht erbringen müssen, weil sie von den GKKs ohne Beiträge erbracht werden müssen. Bei den BeamtInnen kommt außerdem das Prinzip der Positivauslese zum Tragen.

Festzustellen bleibt, dass die Rücklagen Gelder der Versicherten sind und im Gesundheitssystem verbleiben sollten. Denn gäbe es ein einheitliches System, würden diese Mittel auch benötigt.

Diese Maßnahme ist eine reine Geldbeschaffungsaktion, verfassungsrechtlich fraglich und daher abzulehnen.

 

2.3 Verschiebung von Überschüssen der SVB-Krankenversicherung in die SVB-Unfallversicherung

Die Unfallversicherung der Bauern ist chronisch unterversorgt mit Beiträgen. Das Verschieben der Mittel ist zwar weniger dramatisch als bei den anderen Trägern, aber geht in der Praxis zu Lasten des Gesundheitssystems der BäuerInnen.

 

2.4 Kassenstrukturfondgesetz – Weiterdotierung für 2015

Der Reorganisationsprozess bei den KV-Trägern ist höchst erfolgreich und wird ein Jahr fortgesetzt. Es ist naheliegend, dass das Zuckerl des Prozesses – der Kassenstrukturfonds – ebenfalls fortgesetzt wird.

 

3. Politische Bewertung

Mit dem Gesetz wird einerseits die unsinnige Zerklüftung des Gesundheitssystems fortgesetzt und andererseits dem Gesamtsystem Mittel entzogen, die gebraucht werden. Witzigerweise wird das Auswirkungen auf die Länder haben, die aus den künstlich verringerten Beiträgen der PensionistInnen nun niedrigere Ersätze für die Krankenanstalten erhalten.

 

4. Grüne Position zu diesem Themenkreis

Ein einheitliches Gesundheitssystem mit einheitlichen Beitragssätzen und Leistungen für alle. Einen KV-Träger mit neun Landesorganisationen sowie die Finanzierung des Gesundheitssystems aus einer Hand (Hauptverband).