1709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (1681 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2012 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2012 bis 2015 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf diese Gesetze haben und deren Novellierung in Artikel 1 und 2 dieses Bundesgesetzes notwendig machen.

Zu Artikel 1:

Gemäß der in Artikel 1 dieses Sammelgesetzes enthaltenen BFG-Novelle 2012 erhöhen sich die Ausgaben gegenüber dem Bundesvoranschlag 2012, welcher im November 2011 beschlossen wurde, im allgemeinen Haushalt um 1.995,1 Millionen Euro und steigen von 73.584,8 Millionen Euro auf 75.579,9 Millionen Euro. Die Einnahmen im allgemeinen Haushalt erhöhen sich um 923,3 Millionen Euro und steigen von 64.408,0 Millionen Euro auf 65.340,3 Millionen Euro. Der Abgang beträgt nun 10.239,6 Millionen Euro. Dies bedeutet gegenüber dem bisher geplanten Abgang in Höhe von 9.176,8 Millionen Euro einen Anstieg von 1.062,8 Millionen Euro.

Dieser Anstieg bei den Ausgaben ist vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen:

•       In der UG 46 (Finanzmarktstabilität) sind die Zuschüsse zur KA-Finanz um 534,6 Millionen Euro aufzustocken und die Kapitalerhöhung für die Österreichische Volksbanken AG wird mit 250,0 Millionen Euro budgetiert. Zusätzlich sind Ausgaben gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz in Höhe von 1.028,0 Millionen Euro zu veranschlagen, die aus den zweckgebundenen Einnahmen aus dem Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe (128,0 Millionen Euro) und der Vorwegbesteuerung der Pensionskassen (900,0 Millionen Euro) resultieren.

•       Infolge der Reformen im Zusammenhang mit dem strukturell bedingten hohen Anteil an Personalaufwendungen ist die UG 30 (Unterricht, Kunst und Kultur) von den Auswirkungen der letzten Bezugserhöhungen überproportional betroffen. Diesem Umstand wird in der BFG-Novelle 2012 Rechnung getragen; die Ausgaben werden um 301,8 Mio. Euro erhöht.

•       Die Ausgaben für die UG 23 (Pensionen) sind um 121,8 Millionen Euro zu erhöhen.

•       Aufgrund der günstigeren Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lohn- und Gehaltssumme und der geplanten Maßnahmen gemäß 2. Stabilitätsgesetz 2012 werden in der UG 22 (Pensionsversicherung) nunmehr um 199,0 Millionen Euro weniger Bundeszuschüsse benötigt als noch im Bundesvoranschlag 2012 budgetiert.

•       Günstiger als ursprünglich budgetiert verlaufen die Zinsausgaben (UG 58). Diese werden gegenüber dem im November 2011 beschlossenen Voranschlag 2012 um 87,1 Millionen Euro reduziert.

•       Die höheren Einnahmen aus Dienstgeberbeiträgen aus der prognostizierten Steigerung der Lohn- und Gehaltssumme sowie die höheren Einnahmen aus den rückgezahlten Unterhaltsvorschüssen führen zu einer positiven Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF, UG 25). Dieser Überschuss ist dem Reservefonds für Familienbeihilfen zu überweisen, wodurch sich die Ausgaben des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erhöhen (74,5 Mio. Euro). Dabei ist darauf zu verweisen, dass der Schuldenstand des FLAF zu Jahresende 2011 rd. 3,9 Milliarden Euro beträgt.

Der Anstieg auf der Einnahmenseite ist Ergebnis insbesondere der steuerlichen Maßnahmen im 1. Stabilitätsgesetz 2012 und der höheren Einnahmen im Familienlastenausgleichsfonds (+154,4 Millionen Euro). Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Maßnahmen im 1. Stabilitätsgesetz 2012 führen zu einer Bruttoerhöhung der öffentlichen Abgaben in Höhe von 1.198,0 Millionen Euro. Davon entfallen 130,0 Millionen Euro auf die Umsatzsteuer, 128,0 Millionen auf den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe und 900,0 Millionen Euro auf die Vorwegbesteuerung der Pensionskassen. Die Nettoabgaben erhöhen sich um 1.142,2 Millionen Euro.

In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verbessert sich das Maastricht-Defizit des Bundes von -2,6% (Herbst 2012) auf -2,47% des BIP. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit für 2012 verbessert sich von -3,2% (Herbst 2012) des BIP auf nunmehr -3,0%.

Zu Artikel 2:

In Artikel 2 wird das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015, BGBl. I Nr. 40/2011, für das Jahr 2012 an die BFG-Novelle 2012 angepasst; darüber hinaus  erhöhen jene Werte des Bundesvoranschlages 2012 in der Fassung dieser Novelle, die aufgrund der Verwendung von Rücklagen budgetiert sind  (das sind insgesamt 482,6 Millionen Euro) die Obergrenzen für das Jahr 2012.  Dazu werden in den §§ 1 und 2 die entsprechenden Spalten mit den bisherigen Ausgaben für das Jahr 2012 durch Tabellen mit den neuen, durch die BFG-Novelle 2012 geänderten Werten ersetzt.

Das für das Finanzjahr 2012 novellierte Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2012 bis 2015 wird mit Ablauf des Finanzjahres 2012 außer Kraft gesetzt (vgl. § 5 in Artikel 3 dieses Bundesgesetzes), sodass ab dem Jahr 2013 das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2013 bis 2016 gemäß Artikel 3 dies Bundesgesetzes gelten wird.

Zu Artikel 3:

Gemäß Art. 51 B-VG in Verbindung mit § 12 BHG hat die Bundesregierung jährlich dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen. Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.

Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.

Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert: Er dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken; die Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Diese Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 1 B-VG iVm § 2 BHG für das Bundesfinanzgesetz sowie die Begründung von Vorbelastungen gemäß § 45 BHG verbindlich.

In diesem Sinne wird in Artikel 3 das Bundesfinanzrahmengesetz hinsichtlich der Jahre 2013 bis 2015 neu erlassen und darüber hinaus durch das Finanzjahr 2016 ergänzt. Das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2013 bis 2016 beinhaltet für die einzelnen Rubriken und Untergliederungen die von der Bundesregierung beschlossenen budgetären Auswirkungen des Stabilitätspaketes.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. und 15. März 2012 gemeinsam mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1680 der Beilagen) und dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 (1685 der Beilagen) in Verhandlung genommen.

Am 14. März 2012 wurde im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Franz Eßl gemäß § 37 Abs. 9 GOG ein öffentliches Hearing abgehalten, dem nach § 40 Abs. 1 GOG Dr. Barbara Kolm, Prof. Dr. Gerhard Lehner, Dr. Markus Marterbauer, Prof. Dr. Paolo Rondo-Brovetto und Mag. Bruno Rossmann als Expertin und Experten beigezogen wurden. Weiters nahmen die Mitglieder des Bundesrates Günther Köberl, Dr. Angelika Winzig, Mag. Gerald Klug, Reinhard Todt, Mag. Reinhard Pisec und Elisabeth Kerschbaum gemäß § 40 Abs. 1 GOG am Hearing teil.

Nach einleitenden Statements der Expertin und der Experten ergriffen die Abgeordneten Alois Gradauer, Elmar Podgorschek, Kai Jan Krainer, Mag. Werner Kogler, Dr. Alexander Van der Bellen, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Rainer Widmann, Bernhard Themessl, Maximilian Linder, Mag. Roman Haider, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Hermann Schultes und Gerhard Huber, der Bundesrat Mag. Reinhard Pisec und die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder das Wort.

 

Nach Beendigung des Hearings wurde die Sitzung unterbrochen und am 15. März 2012 zur Beratung folgender Themenbereiche fortgesetzt:

 

Bereich Verwaltung, Dienstrecht

Wortmeldungen: Werner Herbert, Christian Lausch, Mag. Harald Stefan, Maximilian Linder, Oswald Klikovits, Mag. Werner Kogler, Karl Öllinger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Angela Lueger, Kai Jan Krainer, Otto Pendl, Christoph Hagen und Ernest Windholz sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit

Wortmeldungen: Herbert Kickl, Ing. Norbert Hofer, August Wöginger, Karl Öllinger, Mag. Birgit Schatz, Dr. Kurt Grünewald, Renate Csörgits, Johann Hechtl, Dietmar Keck, Kai Jan Krainer, Sigisbert Dolinschek, Werner Neubauer, Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Gerhard Huber und Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Bereich Justiz, Landwirtschaft/Umwelt

Wortmeldungen: Dr. Johannes Hübner, Harald Jannach, Maximilian Linder, Hannes Weninger, Mag. Kurt Gaßner, Walter Schopf, Mag. Albert Steinhauser, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Mag. Heribert Donnerbauer, Franz Eßl, Gerhard Huber, Ing. Norbert Hofer, Ing. Hermann Schultes und Dr. Wolfgang Spadiut sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich.

 

Bereich Finanzen

Wortmeldungen: Elmar Podgorschek, Wolfgang Zanger, Maximilian Linder, Mag. Roman Haider, Kai Jan Krainer, Mag. Werner Kogler, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Gabriele Tamandl, Mag. Rainer Widmann, Alois Gradauer, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Martin Bartenstein sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V dagegen: F,G,B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1681 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 03 15

                                       Franz Eßl                                                                           Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann