1714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1686 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird

 

Mit der Grundbuchsnovelle 2008, BGBl. I Nr. 100/2008 wurden unter anderem für den Bereich der Vermessungsbehörden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Projektes zur Erneuerung der österreichischen Grundstücksdatenbank (GDB-neu) geschaffen. In der Folge hat sich im Zuge der Umsetzung des Projektes noch ergänzender rechtlicher Anpassungs- und Klarstellungsbedarf ergeben, der mit dem vorgelegten Gesetzentwurf behoben werden soll.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. März 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Bernhard Vock, Ernest Windholz, Dr. Ruperta Lichtenecker und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Christoph Matznetter einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In der Anwendungspraxis hat sich gezeigt, dass manche Feldlängen des Adressregisters zu lange sind, um sie im täglichen Gebrauch unbearbeitet zu verwenden. Beim Adressieren von Schriftstücken, die zB im Fensterkuvert versandt werden, ist die Zeilenlänge begrenzt. Längere Textfelder werden somit in Ihrer Gesamtheit unlesbar. Die Wirtschaft, Zeitschriftenverlage aber auch Behörden fordern, dass genormte Abkürzungen im Adressregister zur Verfügung gestellt werden, um nicht nach jedem Datenupdate diese Abkürzungen eigenständig neu erzeugen zu müssen. Diese abgekürzten Schreibweisen werden von den Städten und Gemeinden festgelegt.

Um eine mögliche Rechtsunsicherheit bei der Zustellung ua von behördlichen Schriftstücken zu beheben, ist es notwendig, eine weitere Möglichkeit zur rechtsgültigen Adressierung zu schaffen. Damit wird einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes, aber auch der Wirtschaft, nach vielseitig verwendbaren, aber auch rechtsgültigen Adressen entsprochen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Christoph Matznetter mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 03 20

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                          Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann