1721 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (1586 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird

 

Die im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode vorgesehene Evaluierung der Bundestheater umfasste die rechtliche Evaluierung der Konzernstruktur und der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie Effizienzanalysen der Bundestheater-Holding GmbH, der Theaterservice GmbH und der Bühnengesellschaften (Burgtheater GmbH, Wiener Staatsoper GmbH und Volksoper Wien GmbH).

Die rechtliche Evaluierung der Konzernstruktur und der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen betraf insbesondere die Bereiche Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie das Publikumsforum. Dementsprechend sind Änderungen bzw. Ergänzungen im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen.

Besteht in den Angelegenheiten der Geschäftsführung der Bühnengesellschaften, die vom kaufmännischen und künstlerischen Geschäftsführer gemeinsam zu besorgen sind, keine Einigung, ist die Auffassung des künstlerischen Geschäftsführers entscheidend (Dirimierungsrecht nach geltender Rechtslage). Derartige Entscheidungen sind dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen. Die Normierung, dass die Geschäftsführer dabei an die Beschlüsse des Aufsichtsrates gebunden sind (§ 12 Abs. 5), kann nur als allgemeine Erklärung verstanden werden, dass die Geschäftsführer sich – bei den zustimmungspflichtigen Geschäften – an die dazu ergehenden Beschlüsse des Aufsichtsrats zu halten haben. Dies soll durch die Streichung des letzten Satzes des Abs. 5 und dem neuen Abs. 11a in § 13 klargestellt werden.

Hinsichtlich des Aufsichtsrats (§ 13 BThOG) umfasst die Neuregelung folgende Punkte:

1. Die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte soll an die geltenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes angepasst werden.

2. Im Rahmen der Abberufung erfolgt eine zeitgemäße sprachliche Anpassung und die Ergänzung im Sinne des GmbHG, dass Bestellungen bzw. Entsendungen der Mitglieder des Aufsichtsrats widerrufen werden können.

Die Einrichtung des Publikumsforums hat sich in der Praxis nicht bewährt und in der Folge auch zu rechtlichen Problemen im Hinblick auf die Erfüllung des Gesetzes geführt. Es soll daher eine Neuregelung erfolgen und die Publikumsgespräche beibehalten werden.

Die Bezeichnung der Theaterservice GmbH soll entsprechend ihrem Marktauftritt in „ART for ART Theaterservice GmbH“ geändert werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die im Entwurf enthaltenen Regelungen entstehen keine Mehrkosten.

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 13 (Angelegenheiten der Bundestheater mit Ausnahme der Bauangelegenheiten) und Art. 17 B-VG.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. März 2012 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG wurde einstimmig beschlossen, Herrn Dr. Georg Springer, Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH als Auskunftsperson zu laden, der im Anschluss an die Berichterstattung eine Stellungnahme zum Gegenstand abgab.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Silvia Fuhrmann, Stefan Markowitz, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Mag. Heidemarie Unterreiner, Dr. Harald Walser, Mag. Andrea Kuntzl, Claudia Durchschlag, Anna Höllerer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, F, B dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1586 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 03 22

                                 Renate Csörgits                                                                  Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau