1735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 13. März 2012, 614 St 3/10m, eingelangt am 13. März 2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, zweiter Fall; 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall StGB bzw. allenfalls nach § 165 Abs. 2 und 3 StGB idF BGBl I Nr. 136/2004.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. März 2012 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Sachverhalt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 614 St 3/10m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner besteht.

Wien, 2012 03 28

                             Andrea Gessl-Ranftl                                                         Wolfgang Großruck

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann