1736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 13. März 2012, 614 St 3/10m, eingelangt am 13. März 2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 165 Abs. 2 und 3 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. März 2012 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Sachverhalt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 614 St 3/10m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon besteht.
Wien, 2012 03 28
Johann Rädler Wolfgang Großruck
Berichterstatter Obmann