1741 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1710 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag beinhaltet zwei Schwerpunkte: Zum einen soll durch ein Ende der Zulassungsfrist zu einem Diplom- oder Bachelorstudium am 5. September bzw. 5. Februar Planungssicherheit für die Universitäten gewährleistet werden; die Voranmeldung zum Studium soll entfallen. Zum anderen sollen die Universitäten verpflichtet werden, über Anträge auf Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse spätestens binnen drei Monaten bescheidmäßig zu entscheiden.

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, die Abgeordneten Anna Franz, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Kurt Grünewald und Mag. Rainer Widmann sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1710 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 04 10

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann