1745 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1728 der Beilagen): Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz - FEG)

Mit der Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte, ABl. Nr. L 70 vom 14.03.2009 S. 11, werden gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten der Gemeinschaft festgelegt. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten durch nationale Vorschriften umzusetzen.

Ziel ist daher die Schaffung einer gemeinschaftsrechtskonformen Rechtslage durch Erlassung eines Bundesgesetzes, mit welchem die Bestimmungen der Richtlinie 2009/12/EG umgesetzt werden.

Die Regelungen des Entwurfes für ein Flughafenentgeltegesetz enthalten inhaltliche und formale Anforderungen an Flughafenentgelte. Die Flughafenleitungsorgane sollen verpflichtet werden, Flughafenentgeltregelungen nichtdiskriminierend und transparent zu gestalten. Weiters wird mit dem Nutzerausschuss ein institutioneller Rahmen für die Beziehungen zwischen Flughäfen und Flughafennutzern geschaffen und Informationsverpflichtungen festgelegt. Schließlich wird die gemäß Richtlinie 2009/12/EG erforderliche behördliche Aufsicht bei der Festlegung von Flughafenentgelten neben einer Strafbestimmung dadurch sichergestellt, dass Flughafenentgeltregelungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu genehmigen sind.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Sigisbert Dolinschek und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1728 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 04 12

                          Dr. Martin Bartenstein                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann