1746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1730 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Seeschiffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 geändert werden

Da sich der Seeschifffahrt verschriebene Investoren aus Österreich zurückgezogen haben, befährt derzeit kein einziges von ehemals über dreißig Schiffen die Meere unter österreichischer Flagge. Weiterentwicklungen in der Seeschifffahrt und die deutlich gestiegenen Anforderungen des Unionsrechts an Schiffsbetreiber, aber auch an einzelstaatliche Verwaltungen mit dem damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwand zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur, stehen in keinem Verhältnis zum – nicht mehr vorhandenen – Bedarf. Ein umfassendes Seerechtssystem, für das es keine Adressaten mehr gibt, hat für das Binnenland Österreich seine Sinnhaftigkeit verloren.

Ebenso steht das durch verfassungsgerichtliches Erkenntnis bewirkte Erfordernis der Schaffung von Einrichtungen zum Erwerb eines amtlichen Befähigungsausweises zur selbstständigen Führung von Jachten auf See in keiner Relation zum Zweck der Ermöglichung des Erwerbs eines – in seiner Anerkennung durch Küstenstaaten durch keinerlei internationale Vereinbarungen abgesicherten – Befähigungsnachweises für ausschließlich im Ausland stattfindende Freizeitaktivitäten. Dies besagt nicht, dass nicht andere, vor allem kostenneutrale Möglichkeiten bestehen, Österreicherinnen und Österreichern bei der Ausübung des Jachtsports in Küstenstaaten Hilfestellung zu geben.

Ziel ist daher der Rückzug des Binnenlands Österreich aus der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt durch den Entfall der Möglichkeit, ein Seeschiff in Österreich zuzulassen und die verfassungskonforme Regelung von Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See durch die Festlegung der notwendigen Anforderungen an den Jachtsport betreuende Organisationen, um auf Grundlage der von ihnen im Privatrechtsverhältnis ausgestellten Befähigungsausweise (Ausbildungsnachweise) zur selbstständigen Führung von Jachten auf See Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten gemäß den diesbezüglichen Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen ausstellen zu können.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Johann Singer, Christoph Hagen, Dr. Harald Walser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Dr. Martin Bartenstein sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1730 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 04 12

                                   Dietmar Keck                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann