1748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1689 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird

Das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft stammt nahezu vollständig aus dem Jahr 1890 und spiegelt in Regelungsinhalt, Regelungstechnik und Regelungsdichte die Erfordernisse der damaligen Zeit wider. Obwohl die Regelungen weitgehend dem heutigen Verständnis von Religionsfreiheit entsprechen, sind einige Bestimmungen aus rechtlichen oder faktischen Gründen überholt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die aufgrund der historischen Veränderungen überholten Regelungen abgeschafft werden und für die heutige Zeit, Lehre und Rechtsprechung angepasste Begriffe verwendet werden, die dem modernen Verständnis von kultusrechtlichen Regelungen Rechnung tragen

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Anna Franz die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Elmar Mayer, Ursula Haubner, Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Martin Graf sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon, MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser und Ursula Haubner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Zusammenhang mit der Novellierung des Israelitengesetzes ist von verschiedener Seite – etwa von o. Univ. Prof. Dr. Richard Potz vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien – die Befürchtung geäußert worden, es handle sich hierbei um eine „hierarchisierende Verkirchlichung“, die in der Folge zum Ausschluss von Minderheiten innerhalb der Israelitischen Religionsgesellschaft wie etwa des weltweit anerkannten liberalen Judentums führen kann. Um die Inklusion auch liberaler Juden in die Israelitische Religionsgesellschaft sicherzustellen und für alle in der Religionsgesellschaft nicht-inkludierten international anerkannten jüdische Strömungen entsprechende Voraussetzungen für die Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz zu schaffen und somit das Grundrecht auf Religionsfreiheit sicherzustellen, soll die oben angeführte Regelung im Israelitengesetz eingefügt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 04 16

                                     Anna Franz                                                              Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann