1756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (1679 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012)

 

Der Gesetzentwurf ist Teil eines Bündels von Verwaltungsreformmaßnahmen der Bundesregierung und steht in Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und der in der Regierungsvorlage einer Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (1618 d.B. XXIV. GP) vorgesehenen Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Eines der Kernprojekte der Strategie INNEN.SICHER 2010 des Bundesministeriums für Inneres ist die Weiterentwicklung der sicherheitsbehördlichen Strukturen. Damit soll nach der Schaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der Schaffung des Bundeskriminalamtes und der Zusammenlegung spezifischer Sondertätigkeiten zum Einsatzkommando Cobra im Jahr 2002, der Reform des Bundesministeriums für Inneres als Zentralstelle und der Gründung der Sicherheitsakademie in den Jahren 2002/2003, der Eingliederung der Zollwache und der Übernahme der Restaufgaben der Grenzkontrolle in den Jahren 2004/2005, der Zusammenführung der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps in einem einheitlichen Wachkörper Bundespolizei im Jahr 2005, der Schaffung des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Jahr 2009 und der Neustrukturierung der Schengen-Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2008 bis 2011 ein weiterer Reformschritt gesetzt werden.

Das Projekt beinhaltet eine Zusammenführung der acht Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden in neun Landespolizeidirektionen. Die Landespolizeidirektionen sollen an die Stelle der Sicherheitsdirektionen treten und wie diese monokratisch organisiert sein. Durch die damit verbundene Reduzierung der sicherheitsbehördlichen Organisationseinheiten von 31 auf 9 sollen die sicherheitsbehördlichen Strukturen schlanker und effizienter gestaltet werden. Die monokratische Organisation der Landespolizeidirektionen gewährleistet eine einheitliche Führung dieser Behörde und schafft dadurch die Grundlage für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung im Rahmen der Haushaltsrechtsreform ab 2013.

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung der verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt durch eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes. Die näheren Ausführungsbestimmungen dazu sind einfachgesetzlich zu treffen; auf die entsprechende Regierungsvorlage und die Erläuterungen dazu wird verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die Schaffung der verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes und hat damit als solcher keine finanziellen Auswirkungen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der einfachgesetzlichen Ausführungsvorschriften wird auf die Erläuterungen zur entsprechenden Regierungsvorlage verwiesen.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem Gesetzentwurf entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 1 B‑VG („Bundesverfassung ...“).

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Günter Kößl, Hannes Fazekas, Werner Herbert, Dr. Peter Pilz, Harald Vilimsky, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Gisela Wurm, Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür:  S, V, F, B , dagegen:  G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1679 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 04 18

                                  Johann Singer                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann