1760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252 der Beilagen)

2010 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 43.529 Betriebskontrollen durchgeführt und insgesamt 31.052 Proben von der AGES oder den LUAs der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) untersucht und begutachtet. Von den Landesveterinärbehörden wurden 23.114 Betriebskontrollen in Fleischbetrieben und 3.501 Betriebskontrollen in Milcherzeugerbetrieben durchgeführt.

Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei 24.222 Proben (rund 78 %) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 186 Proben (0,6 %) beurteilt, 1.383 Proben (4,5 %) wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet bewertet. Der häufigste Beanstandungsgrund waren Kennzeichnungsmängel, 2.258 Proben (7 %) wurden deswegen beanstandet, hinzu kommen weitere 1.395 Proben (4,5 %), die zur Irreführung geeignete Angaben aufwiesen. Insgesamt lag die Beanstandungsrate bei 22 %.

Wichtig für eine umfassende Bewertung dieser Zahlen ist eine differenzierte Betrachtungsweise anhand detaillierterer Auswertungen der Ergebnisse, die ausführlich im Kapitel 4 dargestellt sind.

Beispielsweise zeigt sich bei einer differenzierten Betrachtung der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben, dass davon mehr als die Hälfte (103 Proben, 55 %) gezielt auf Verdacht entnommen wurden. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (44 von 481 Proben; 9 %) fand sich in der Warengruppe Spielzeug.

Die höchsten Beanstandungsraten generell fanden sich bei den Warengruppen Gebrauchsgegenstände, Lebensmittelkontaktmaterialien und Nahrungsergänzungsmittel, vor allem wegen Hygiene und Kennzeichnungsmängeln.

Die Ergebnisse zeigen, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit, die „richtigen“ Proben, statistisch abgesichert hinsichtlich des Stichprobenumfangs und repräsentativ gezogen, sind für eine effiziente und effektive Kontrolle ausschlaggebend.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 18. April 2012 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 18. April 2012 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Renate Csörgits die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Johann Maier, Ursula Haubner, Dr. Kurt Grünewald und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, B) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III­252 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2012 04 18

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau