1762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten, gibt es auch aus anderen Kulturen stammende, alternative Heilmethoden, etwa jene der traditionellen chinesischen Medizin, die abweichende Behandlungsmethoden und die Abgabe abweichender Medikamente, Arzneimittel und Spezialitäten vorsehen.

Diese traditionelle chinesische Medizin ist bei uns ebenso anerkannt, wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akkupunkturtechniken.

Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative Behandlungsmethoden der Homöopathie. Die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), deren Regelungen ab April 2011 in Kraft treten, wird für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeuten. Es besteht die Gefahr, dass in Umsetzung in Österreich die Abgabe alternativer Heilmittel - Arzneien und Arzneispezialitäten – als auch die Abgabe homöopathischer Medikamente sowie von Medikamenten für asiatische Heilmethoden, darunter die traditionelle chinesische Medizin, eingeschränkt oder gar verboten werden.

Neben der beinahe nicht mehr finanzierbaren bisherigen medizinischen Behandlung sollten auch alternative Behandlungsmethoden dem Patienten frei stehen und auch den Ärzten ermöglicht werden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer die Abgeordneten Johann Hechtl, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Kurt Grünewald, Oswald Klikovits, Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Wolfgang Spadiut sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, B).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 04 18

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau